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Gentechnik-Gesetz Der erste Zug in der Innovationsoffensive

13.01.2004 ·  Die Haltung Bundeskanzler Schröders zur Gentechnik in der Landwirtschaft und der Lebensmittelherstellung ist erheblichen Wellenbewegungen unterworfen.

Von Christian Schwägerl
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Die Haltung Bundeskanzler Schröders zur Gentechnik in der Landwirtschaft und der Lebensmittelherstellung ist erheblichen Wellenbewegungen unterworfen. Als Schröder noch mit seiner damaligen Frau Hiltrud vegetarisch speisen mußte, war die Gentechnik für ihn weitgehend tabu.

Im Jahr 2000 dann, als im Zuge der Entschlüsselung des menschlichen Erbguts die erste Begeisterungswelle für Biotechnologie selbst Deutschland erfaßt hatte und "Hillu" Vergangenheit war, wollte der Kanzler sich plötzlich an die Spitze der Bewegung setzen. Er stattete seinem alten Bekannten Andreas Büchting, dem Chef der Kleinwanzlebener Saatzucht (KWS) und langjährigen, ökologisch motivierten Pionier der Grünen Gentechnik, während der Weltausstellung Expo einen Besuch ab und reichte für seine rot-grüne Koalition die Hand zum Friedensschluß. Ein auf drei Jahre angelegtes gemeinsames Anbau- und Forschungsprogramm des Staates, mehrerer Gentechnikunternehmen und Bauern sollte die in der Bevölkerung wenig geliebte Grüne Gentechnik aus der Schmuddelecke befreien.

"Bündnis für Mais"

Doch gerade, als eine scherzhaft "Bündnis für Mais" genannte Arbeitsgruppe im Kanzleramt die Grundzüge des Anbaus skizziert hatte und ein Abkommen unterschriftsreif war, wurde der erste Fall von Rinderwahnsinn in Deutschland bekannt. Zwar hat BSE vordergründig nichts mit Gentechnik zu tun, im Gegenteil ist die Wissenschaft bemüht, mit Hilfe der Gentechnik BSE-resistente Kühe zu züchten, der Kanzler dachte aber ebenso plötzlich, wie seine Begeisterung erwacht war, besorgt an all die Verbraucher, die durch den Supermarkt laufen und neben der Theke mit verdächtigem Rindfleisch plötzlich auch Cornflakes oder Joghurt mit den Warnhinweis "Enthält Gentechnik" zur Auswahl haben würden. Verläßlichen Quellen nach war es wiederum Schröders Ehefrau, nun Doris Schröder-Köpf, die mit ihrem Hinweis, die deutschen Hausfrauen wollten nicht auch noch Gentechnik im Kochtopf, dafür sorgte, daß das Kanzleramt den Anbau wieder absagte.

Die Frustration der mit politischen Erfolgserlebnissen ohnehin nicht gesegneten Gentechniker wurde ein weiteres Mal gesteigert, vom bevorstehenden Exodus nach Amerika gesprochen. Dann ernannte der Kanzler die Grünen-Politikerin Renate Künast zur Verbraucherministerin - und alle Hoffnungen schwanden. Frau Künast erwies sich zunächst als gelehrige Schülerin ihres Kanzlers und initiierte einen "Diskursprozeß". Bei zahlreichen Zusammenkünften im lauschigen Ahrtal nahe Bonn konnten sich Vertreter des Umweltkonzerns Greenpeace und des Agrarkonzerns Monsanto öffentlich zanken und abends beim Wein auch mal ein netteres Wort wechseln. Die Protokolle des Diskurses füllen viele hundert Seiten, doch konkrete Schritte wurden nicht ergriffen.

Künasts Angriffslust

Nachdem ihr der Kanzler als Belohnung für das starke Abschneiden der Grünen nach der Bundestagswahl 2002 auch noch die alleinige Zuständigkeit für die Gentechnik übertragen hatte, stieg Frau Künasts Angriffslust jedoch erheblich. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit machte die urban geprägte Politikerin deutlich, daß sie allein im ökologischen Landbau eine Zukunft sieht und die Anwendung molekularbiologischen Wissens in der Pflanzenzucht für gefährlich hält: Weil Gentechnik-Pollen die Felder von Ökobauern "kontamininieren" könnten, weil die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln fragwürdig sei und weil die natürliche Biodiversität beeinträchtigt werden könnte, wenn Gentechpflanzen sich mit ihren natürlichen Verwandten kreuzen. Als eines der wenigen verbliebenen Identifikationsthemen der Grünen wurde das Thema behandelt.

Seinen Höhepunkt fand der Künastsche Kurs im Oktober vergangenen Jahres, als die Ministerin einer ihrem Haus untergeordneten Wissenschaftlerin verbot, bei Dresden gentechnisch gegen Krankheiten geschützte Apfelsorten anzupflanzen. Die Weisung erfolgte schriftlich, ohne Begründung und noch bevor das Umweltbundesamt eine Stellungnahme abgegeben hatte. Außerdem zeigte Künast unverhohlen Schadenfreude, als die sachsen-anhaltinische Landesregierung im November mit dem Aufbruch in die Gentechnik-Ära scheiterte.

„Innovationsabendessen“

Am Montag nun präsentierte die Verbraucherschutzministerin das Gentechnik-Gesetz, und plötzlich wurde er wieder sichtbar, der lange Arm des Kanzlers. Technologiefeindlichkeit paßt inzwischen nicht mehr auf Gerhard Schröders Agenda, BSE ist als Thema politisch unter Kontrolle, statt dessen steht die Innovation hoch im Kurs. Es ist kein Zufall, daß Frau Künast vor dem kommenden Donnerstag an die Öffentlichkeit ging und das präsentierte, was die Ministerien für Verbraucherschutz, Forschung und Wirtschaft in mühsamen Verhandlungen als Kompromiß erarbeitet haben. Denn am Donnerstag findet im Kanzleramt das mit Aplomb angekündigte Innovationsabendessen statt, bei dem Schröder mit Größen aus Wirtschaft und Wissenschaft eine Erneuerungsoffensive planen will. Der Kanzler sah voraus, daß die zwiespältige Haltung seiner Koalition zum Innovationsfeld Grüne Gentechnik spätestens beim Dessert einige unangenehme Fragen hervorbringen könnte - und ließ deswegen nun den Gesetzentwurf als Vorspeise servieren.

In einigen wichtigen Punkten mußte Ministerin Künast Zugeständnisse machen. So hatte sie vor, die "Förderung der Gentechnik" als Gesetzeszweck zu streichen und den Staat allein mit der Abwendung von Risiken und Nebenwirkungen zu betrauen. Dies hätte eine Kehrwende um 180 Grad bedeutet, haben doch die Ministerien für Wirtschaft und Forschung beständig Steuergelder für die Entwicklung neuer Pflanzensorten ausgegeben, deren akademische Ernte in den nächsten Jahren zur Anwendung kommen kann. Die Interessenvertretungen von Wissenschaft und Industrie hatten schon die Formel vom "Gentechnik-Ausstiegsgesetz" geprägt. In den zähen Verhandlungen wurde nun aber beschlossen, daß die Förderung der Gentechnik Aufgabe des Staates bleibt. Als neue Aufgaben kommen die Sicherung eines Miteinanders aller Formen der Landwirtschaft und die Gefahrenvorsorge hinzu.

"Ökologisch sensible Gebiete"

Nachgeben mußte Frau Künast auch bei der Ausweisung von "ökologisch sensiblen Gebieten", in denen keine Gentechnik zum Einsatz kommen darf. In solchen Gebieten besteht nun keine Genehmigungspflicht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, sondern nur eine Meldepflicht. Die Hoffnung der Regierung ist groß, mit dem "Gentechnik-Gesetz" nicht Sprengstoff erzeugt zu haben, weil der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nun möglich wird, sondern Regeln und Verfahren zu schaffen, die vom Saatgutzüchter über den Landwirt bis zum Verbraucher für Transparenz und Wahlfreiheit sorgen. Nachdem sie sich nicht damit durchsetzen konnte, die neue Technologie ganz unterzupflügen, setzt Künast nun darauf, daß die Verbraucher sich selbständig gegen die Gentechnik entscheiden und den dahinterstehenden Unternehmen das Geschäft verleiden.

Bevor indes die ersten Produkte aus deutschem Gentech-Anbau auf den Markt kommen, müssen sich erst Bauern wagen, das Saatgut zu bestellen. Sie gehen damit erhebliche Risiken ein. Denn flögen, etwa von einem Rapsfeld, Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut auf das Feld eines ökologisch wirtschaftenden Landwirts und könnte dieser seine Ware dann nicht mehr als Ökoprodukt verkaufen, kann Schadenersatz fällig werden. Die Verfahren hierzu sind kompliziert, denn nur schwer läßt sich feststellen, woher ein Pollenkörnchen geflogen sind. Deshalb sieht das Gesetz vor, daß alle Bauern einer Region, die sich der Gentechnik bedienen, zur Kasse gebeten werden, wenn ein "Schadensfall" auftritt. Das erzeugt unwägbare finanzielle Risiken und könnte abschreckend wirken. Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Gerd Sonnleitner, der noch vor wenigen Jahren jeder Neuerung auf dem Acker das Wort redete, hat sich deshalb skeptisch positioniert.

Die Kernbotschaft, an der Kanzler Schröder sehr gelegen war, mußte Frau Künast am Montag zähneknirschend übermitteln: Schon in diesem Jahr kann in Deutschland der kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen beginnen. Folgt man des Kanzlers Innovationslogik, wäre der Verzehr der Lebensmittel, die von April an genauestens gekennzeichnet werden, so etwas wie eine Bürgerpflicht. Wer, wie Schröder in seiner Neujahrsansprache betont hat, "persönlich ein Konjunkturmotor" sein will, kann die seit Jahren wenig verwöhnten Gentechniker des Landes für ihre Geduld und ihr zukunftsweisendes Wissen belohnen. Voraussetzung für solches Konsumverhalten muß aber sein, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel schmecken und der Umwelt keinen Schaden zufügen. Für diese Innovationsleistung zeichnet die Wirtschaft verantwortlich.

Freisetzungsversuche zur Forschung mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen wie Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben gibt es in Deutschland schon seit 1993. Im niedersächsischen Wetze im Landkreis Northeim brachte die Saatzuchtfirma KWS erstmals die gentechnisch veränderte, virusresistente Zuckerrübensaat auf ein Feld aus. Detlef Bartsch, stellvertretender Leiter des Zentrums Gentechnik am Robert-Koch-Institut in Berlin, sagt, heute gebe es an 148 Orten Versuche. Vor allem in den östlichen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt werden herbizid- oder virusresistente Mais-, Raps oder Zuckerrübensorten angebaut. Insgesamt wurden in Deutschland nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bisher 668 Anträge auf Genehmigung eines Freisetzungsvorhabens gestellt. Versuche mit den in Europa stärker verbreiteten Getreiden Weizen oder Gerste sind technisch schwieriger und für die Saatzuchtfirmen wirtschaftlich weniger lukrativ. Etwa 70 Prozent der Anträge kommen von Unternehmen, 30 Prozent von universitären Forschungseinrichtungen. Die Bearbeitung eines Antrags dauert etwa fünf Monate, sie werden bisher vom Umweltbundesamt in Berlin, der Biologischen Forschungsanstalt in Braunschweig und dem Robert-Koch-Institut geprüft. Es können Auflagen erteilt werden, mit denen dem Betreiber des Versuchs das vorzeitige Abernten oder die Einhaltung von Mindestabständen zu benachbarten Flächen mit ähnlichen Kulturpflanzen vorgeschrieben werden. (rso.)

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.01.2004, Nr. 10 / Seite 3
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