Der Bundestag hat am Freitag nach monatelangem Ringen das neue Gendiagnostikgesetz beschlossen. Damit wird nach den Worten von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach zehnjähriger Debatte endlich eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten geschlossen.
Nach dem Gendiagnostikgesetz dürfen sensible Gesundheitsdaten nicht für den Abschluss von Arbeits- oder Versicherungsverträgen missbraucht werden. Arbeitgeber dürfen Ergebnisse genetischer Untersuchungen demnach weder erfragen noch entgegennehmen oder verwenden. Auch Versicherungsunternehmen dürfen grundsätzlich keine Auskünfte über genetische Daten verlangen. Ausgenommen sind jedoch Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegerentenversicherungen mit einer Leistung von mehr als 300.000 Euro insgesamt oder 30.000 Euro jährlich.
Ferner werden vorgeburtliche Untersuchungen auf rein medizinische Zwecke beschränkt. Heimliche Vaterschaftstests sind nach dem neuen Gesetz ebenso verboten, wie Untersuchungen auf Krankheiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen könnten. Untersuchungen sollen grundsätzlich nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Erlauben die Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes, ist eine Beratung vor der Untersuchung zwingend vorgeschrieben.
Lange Vorgeschichte - schwierige Entscheidung
Die lange Vorgeschichte bis es zur Entscheidung über das Gesetz kam, dokumentiere auch die Schwierigkeit, eine Regelung zu finden, die zum einen den Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung trage, zum anderen den Schutz der Persönlichkeit garantiere, sagte Schmidt am Freitag vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Mit sensiblen genetischen Daten dürfe kein Missbrauch betrieben werden, sagte Schmidt. Sie verwies zugleich darauf, dass angesichts des medizinischen Fortschritts in Zukunft mit Hilfe genetischer Daten weitere Erkrankungen erkannt werden können.
Für die FDP unterstützte Heinz Lanfermann die Zielsetzung des Gesetzes, übte aber Kritik an einzelnen Regelungen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), sagte, die große Koalition habe hier eine wichtige Gesetzesregelung vorgelegt, den die rote-grüne Vorgängerregierung in sieben Jahren nicht geschafft habe.
Dem Feminismus geschuldet
Horst Trummler (Vandale6906)
- 24.04.2009, 12:48 Uhr
Regelungswut kontra berechtigtem Interesse
Werner Hannappel (Brooce)
- 24.04.2009, 12:53 Uhr
Wer wird da geschützt? Der Vater / Mann jedenfalls nicht!
Claus Behrens (chipin)
- 24.04.2009, 13:04 Uhr
Auch für mich völlig unverständlich!
Ralf Breithaupt (luccakira)
- 24.04.2009, 13:06 Uhr
Verschleierung der Vaterschaft wird Gesetz
Thomas Frieling (TFrieling)
- 24.04.2009, 13:09 Uhr