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Geheimnisverrat Früherer BND-Agent Juretzko freigesprochen

 ·  Der BND hat den Prozeß gegen Norbert Juretzko verloren. Der angeklagte Autor habe in seinem Buch „Bedingt dienstbereit“ keine Geheimnisse verraten, urteilten die Richter. Zudem sei die Anklageschrift schlecht recherchiert.

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Das Landgericht Berlin hat den früheren Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und Buchautor Norbert Juretzko vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen. Juretzko hatte in seiner Zeit beim BND unter anderem Informanten bei den damaligen sowjetischen beziehungsweise russischen Streitkräften geworben.

Angaben dieser - zum Teil möglicherweise erfundenen Quellen - führten Ende der neunziger Jahre zu dem Spionagevorwurf gegen den früheren Chef der Auslandsaufklärung, Foertsch. Gegen Foertsch wurde monatelang intern ermittelt, ohne das Beweise gefunden worden wären. Die Affäre stürzte den Dienst aber in eine Krise und bewirkte innerhalb des Hauses Frontstellungen von Gegnern und Anhängern Foertschs.

Schlecht recherchiert

In diesem Zusammenhang wurden die Erinnerungen und Berichte des früheren BND-Mitarbeiters Juretzko 2004 mit Spannungen und Argwohn erwartet. Nach der Veröffentlichung von „Bedingt dienstbereit“ verklagte der BND Juretzko wegen des angeblichen Verrats von Dienstgeheimnissen. In dem Verfahren vor der 25. Großen Strafkammer blieb der Dienst glaubhafte Belege für diese Anklage allerdings schuldig.

Die Staatsanwaltschaft sah sich zudem mehrfach mit lückenhaften Angaben in der Klageschrift konfrontiert, die weitgehend auf BND-Angaben beruhte. Unter anderem verschwieg der BND der Staatsanwaltschaft, daß etliche der von Juretzko angeblich verratenen Geheimnisse lange vor der Buchveröffentlichung in überregionalen Tageszeitungen und Magazinen offenbart worden waren.

Dies sei, so bewertete der Richter die lückenhaften Angaben aus Pullach, „auch schlecht recherchiert“ gewesen. Düpiert von Unvollständigkeiten und (vielleicht irrtümlich) falschen Angaben von seiten des BND in dem Strafprozeß war auch die Staatsanwaltschaft. Sie plädierte am Mittwoch ebenfalls auf Freispruch.

Unaufgeklärter Einbruch

Der Vorwurf, Juretzko habe geheime Dienstnamen, geheime Treffen und geheime Liegenschaften des BND verraten, konnte nach übereinstimmender Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht in keinem Fall erhärtet werden. Die Zeugen des Dienstes, sofern sie nicht krankheitshalber dem Verfahren fernblieben, sagten aus, der BND habe nach der Buchveröffentlichung in keinem Fall einen der angeblich verratenen Dienstnamen geändert, eine Liegenschaft aufgegeben oder eine Vorgangsnummer erneuert.

Deshalb könne es mit der Gefährdung des Dienstes „so weit nicht her gewesen sein“, begründete der Vorsitzende Richter Scherz den Freispruch. Der Nachrichtendienst habe weiterhin durch seine Art der Verfahrensbegleitung selbst Sachverhalte „verbaselt“, die weiterer und genauerer Prüfung wert gewesen wären.

In der Verhandlung berichtete Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach von einem unaufgeklärten Einbruch beim Buchverlag Juretzkos, der wenige Tage vor der Buchveröffentlichung im September 2004 dem Lektorat des Hauses und mutmaßlich dem Juretzko-Manuskript gegolten haben soll. Bereits zuvor soll, sagte von Schirach, der BND einigen seiner nunmehr bekannten Informanten in der Journalisten-Szene 5000 Euro für die Beschaffung des Buchmanuskripts angeboten haben.

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