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Donnerstag, 16. Februar 2012
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Geheimnisverrat Bosbach: Journalisten sollten nicht belangt werden

07.08.2007 ·  Auch der Unions-Fraktionsvize Bosbach will mit einer Gesetzesänderung klarstellen, dass Journalisten nicht wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat bestraft werden können. Er warnte gleichwohl davor, das Delikt des Geheimnisverrats zu bagatellisieren.

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Als Konsequenz aus den Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen Journalisten tritt nun auch die Union für Gesetzesänderungen ein. „Der Deutsche Bundestag muss sich mit dieser Frage beschäftigen“, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach der „Frankfurter Rundschau“. Ansonsten gehe ein wichtiges Stück Pressefreiheit verloren. Damit haben nunmehr alle Fraktionen Bereitschaft für Korrekturen am Strafgesetzbuch erkennen lassen, damit Journalisten nicht wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat bestraft werden können.

Bosbach sagte, er sei nicht davon ausgegangen, dass Staatsanwaltschaften nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Magazin „Cicero“ noch gegen Journalisten ermittelten, die ihnen zugespielte geheime Akten veröffentlichen. Der CDU-Politiker wandte sich dennoch gegen einen Vorstoß von FDP-Chef Guido Westerwelle, das Ermittlungsverfahren zu beenden. „Dann würde auch der Geheimnisbruch als solches sanktionslos bleiben“, sagte Bosbach.

Westerwelle: Verfahren einstellen

Westerwelle hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dazu aufgefordert, seine Ermächtigung für das Ermittlungsverfahren zurückzuziehen. Es richtet sich außer gegen 17 Journalisten auch gegen Abgeordnete und ihre Mitarbeiter.

Der Grund für die Ermittlungen ist, dass in Zeitungen aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses berichtet worden war. Der Ausschuss-Vorsitzende Siegfried Kauder (CDU) hatte die Strafanzeige mit dem Hinweis gerechtfertigt, er habe handeln müssen, weil das Bundeskanzleramt gedroht habe, Akten nicht mehr an den Ausschuss zu geben, sondern sie nur im eigenen Hause einsehen zu lassen.

Bosbach warnte gleichwohl davor, das Delikt des Geheimnisverrats zu bagatellisieren. Zwar neigten Behörden dazu, im Zweifel Dinge für geheim zu erklären, die nicht geheim seien. Dennoch dürfe nicht jeder Abgeordnete selbst entscheiden, was nicht mehr als geheim zu gelten habe.

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