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Geheimdienste Spitzel-Affäre: BND könnte Zuständigkeiten verlieren

29.05.2006 ·  Die Bundesregierung erwägt offenbar, dem BND einen Teil der Kontrolle über sich selbst zu entziehen und etwa an den Verfassungsschutz abzugeben. Der Datenschutzbeauftragte Schaar plädierte unterdessen dafür, die Befugnisse der Nachrichtendienste zu überprüfen.

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Die Bundesregierung erwägt offenbar, dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen Teil der Kontrolle über sich selbst zu entziehen und die entsprechenden Referate zur Eigensicherung und Observation an andere Sicherheitsbehörden, etwa den Verfassungsschutz abzugeben. Nach Angaben von Regierungssprecher Wilhelm sei das „ein möglicher Vorschlag“, um Konsequenzen aus der BND-Affäre zu ziehen. Dem Dienst wird vom Gutachter und früheren Bundesrichter Schäfer vorgeworfen „überwiegend rechtswidrig“ gehandelt zu haben, als er Journalisten observierte.

Eine Ausgliederung der entsprechenden abgeschotteten Referate des BND, in denen nach Auffassung des Kanzleramtes „über Jahre Methoden und Denkweisen“ aus der Zeit des Kalten Krieges erhalten geblieben sind, würde allerdings, so der Regierungssprecher eine Gesetzesänderung erfordern. Nach Auskunft Wilhelms will das Bundeskanzleramt aber nun zunächst abwarten, welche Vorschläge der Bundesnachrichtendienst selbst macht, um wirksam eine Wiederholung der Vorgänge zu verhindern.

Rufe nach unabhängiger Begutachtung

Der Datenschutzbeauftragte Schaar plädierte unterdessen dafür, die Befugnisse der Nachrichtendienste zu überprüfen. Schaar teilte mit, „die Vorgänge beim BND unterstreichen die Notwendigkeit, die nachrichtendienstlichen Befugnisse einer unabhängigen Begutachtung zu unterwerfen“.

Der „Evaluationsbericht“ der Bundesregierung zur Nutzung neuer Befugnisse durch die Sicherheitsbehörden nach dem 11. September 2001 sei „ eine reine Selbstevaluation des zuständigen Bundesinnenministeriums“ gewesen. Der Schäfer-Bericht belege die Notwendigkeit einer externen und unabhängigen Begutachtung. Zudem sei „offensichtlich, daß die Regelungen über die Eigensicherung der Dienste einer verfassungskonformen Begrenzung bedürfen“.

„Guter Grund, weiter nachzuforschen“

Nach Auffassung der FDP geht es in der Angelegenheit nun zunächst darum, die Verantwortung früherer und gegenwärtiger Präsidenten des BND aufzuklären. Darauf gebe der Schäfer-Bericht keine Antworten. Das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollgremiums, Stadler, sagte im Bayerische Rundfunk: „Bei solchen Maßnahmen, die doch einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dargestellt haben, ist es nicht verständlich, warum einzelne BND-Mitarbeiter hier gehandelt haben sollen, ohne die Präsidenten informiert zu haben“. Für die Grünen sagte die Fraktionsvorsitzende Künast: „Es gibt offensichtlich guten Grund, insbesondere für den Zeitraum Anfang der neunziger Jahre, weiter nachzuforschen“. Die Grünen erwägen, ebenso wie FDP und Linke-Fraktion einen weiteren Untersuchungsausschuß oder eine Erweiterung des bestehenden.

Die FDP verurteilte unterdessen die BND-Operationen gegen Journalisten als „massive Angriffe auf die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Pressefreiheit sei „den größten Gefährdungen seit der Spiegel-Affäre 1962 ausgesetzt. Journalisten werden vom Bundesnachrichtendienst bespitzelt. Ihr Zeugnisverweigerungsrecht wird durch Zwangsmaßnahmen der Staatsgewalt untergraben. Landespolizeigesetze erlauben neuerdings auch das vorbeugende Abhören von Journalisten-Telefonen.“ Die FDP fordere deshalb „die sofortige Beendigung dieses grundrechtlichen Erosionsprozesses und die Rückkehr aller staatlichen Stellen zu den Grundsätzen der Pressefreiheit.“

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