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Gastbeitrag in der F.A.Z. Lammert will Wahl der Verfassungsrichter ändern

 ·  Bundestagspräsident Lammert fordert, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts künftig von möglichst allen Abgeordneten des Bundestags statt wie bisher von einem Ausschuss gewählt werden sollen. Das schreibt er in einem Gastbeitrag in der F.A.Z.

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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat gefordert, die Wahl der Verfassungsrichter zu reformieren. Das Plenum des Bundestages solle die Richter mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages wählen, schreibt Lammert in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z./Donnerstagsausgabe). Ziel solle sein, „dass nicht nur jeder Bundesverfassungsrichter, sondern auch das Verfahren zu seiner Bestellung über jeden Verdacht erhaben sein muss“.

Das Bundesverfassungsgericht selbst hält die Richterwahl durch einen Ausschuss für grundgesetzkonform. Doch im Vergleich zu den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts „zur unaufgebbaren parlamentarischen Gesamtverantwortung in anderen Angelegenheiten enttäuscht die Entscheidung“, so Lammert in der F.A.Z.

Denn das Gericht habe zuvor im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Euro-Rettung darauf bestanden, dass „Entscheidungen von erheblicher Tragweite“ grundsätzlich im Plenum zu treffen sind, um ihre demokratische Legitimation zu gewährleisten und eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen. Da dem Bundesverfassungsgericht zweifellos eine erhebliche Bedeutung über das eigene Land hinaus auch im europäischen Integrationsprozess zukomme, wäre es nach Ansicht des Bundestagspräsidenten plausibler, „auch die Richter in öffentlicher Sitzung durch das Plenum des Deutschen Bundestages wählen zu lassen.“

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