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Fußball-WM Union beharrt auf Bundeswehr-Einsatz beim Objektschutz

16.02.2006 ·  Unions-Politiker rücken nicht von ihrem Vorhaben ab, Soldaten während der WM auch für Polizei-Aufgaben einzusetzen. Außerdem wollen sie das Grundgesetz ändern, doch vor der WM scheint das unwahrscheinlich.

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Auch im Bundesinnenministerium wird anscheinend bezweifelt, daß eine Änderung des Grundgesetzes für den Einsatz der Bundeswehr im Innern bis zur Fußball-WM im Sommer noch möglich ist. Eine Grundgesetzänderung innerhalb weniger Wochen durchzusetzen, sei sehr schwierig, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Peter Altmaier (CDU) am Donnerstag im RBB-Inforadio.

Auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nannte es in der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag) „ganz unwahrscheinlich, daß eine Grundgesetzänderung schon zur Fußball-WM durchzusetzen ist“.

„Die Sache bleibt für uns auf dem Tisch“

Die Union will gleichwohl eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern prüfen. „Die Sache bleibt für uns auf dem Tisch“, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Er gehe davon aus, daß sich die zuständigen Bundesminister noch diese Woche über das weitere Vorgehen verständigten. Danach würden auch die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen einbezogen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Wolfgang Bosbach (CDU) pflichtete Kauder bei. Er sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, die Polizei habe nicht die Mittel, um ein unbemanntes Flugobjekt oder ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug abzuschießen. „Dafür müssen wir das Grundgesetz ändern.“

Bosbach verteidigte auch die Unionspläne, die Bundeswehr bei der Fußball-WM in diesem Sommer für Polizeiaufgaben einzusetzen, etwa beim Objektschutz: „Wir können in eine Situation geraten, in der die Polizei schlicht überfordert ist.“ Union, SPD, FDP und Grüne waren lediglich darin übereingekommen, Soldaten für den Sanitätsbereich und zur logistischen Hilfe bei der WM zu entsenden. Den von der Union geforderten polizeilichen Einsatz von Soldaten lehnten Politiker der drei anderen Parteien aber ab.

„Nie, mit keiner Silbe“

Beim Objektschutz gehe es der Union nach Bosbachs Aussage nicht um den Schutz von Stadien, sondern um den Schutz etwa von Botschaften und Synagogen. „Damit sind nicht die Stadien gemeint“, sagte der CDU-Politiker. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe „nie, mit keiner Silbe, gesagt, daß er beabsichtige, bewaffnete Soldaten vor die Stadien zu stellen, um dort die Spiele zu schützen“.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, schloß einen Einsatz der Bundeswehr zum Objektschutz dagegen generell aus. Das werde es mit der SPD „auf keinen Fall“ geben, sagte Wiefelspütz im Deutschlandradio Kultur. Mit den Sicherheitsfragen bei der Fußball-WM werde man „selbstverständlich klarkommen - ausschließlich mit der Polizei und ausschließlich mit dem ergänzenden Sicherheitsgewerbe“. Über eine Grundgesetzänderung zur Abwehr eines Terroranschlags mit Hilfe eines Flugzeugs könne geredet werden, wenn nur Terroristen an Bord seien oder der Flieger unbemannt sei.

Robbe: Nicht über Amtshilfe hinaus

Die Debatte über einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz neu entbrannt. Das Gericht hatte am Mittwoch Regelungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und entschieden, daß die Bundeswehr ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abschießen darf, um dadurch Menschenleben am Boden zu retten. Selbst ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug könnte laut Urteil nur dann militärisch bekämpft werden, wenn das Grundgesetz geändert und die Bundeswehr zum Kampfeinsatz im Innern ermächtigt würde.

Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), hält einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-WM beim Objektschutz für ausgeschlossen. Robbe sagte der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“, es gelte weiterhin der Status quo, „daß die Bundeswehr nicht im Inland über die Amtshilfe hinaus eingesetzt werden darf“.

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