Die hannoversche Staatsanwaltschaft hat den Anwälten des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff angeboten, das Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme gegen eine Geldzahlung einzustellen. Das Gleiche gilt für den mit Wulff befreundeten Filmemacher David Groenewold, gegen den seit gut einem Jahr wegen Vorteilsgewährung ermittelt wird. Wulff und Groenewold haben bis Mitte April Zeit, sich zu entscheiden. Ein in das Verfahren eingebundener Vertrauter des früheren Bundespräsidenten hat dieser Zeitung bestätigt, dass entsprechende Berichte der „Hannoverschen Allgemeinen“ und der „Tagesschau“ zutreffen.
Die Staatsanwälte boten in den vergangenen Tagen - für die Beschuldigten überraschend - an, das Verfahren nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Nach dem Angebot müsste Wulf 20.000 Euro zahlen und Groenewold 30.000 Euro - ob der Betrag an einen gemeinnützigen Verein oder an die Staatskasse überwiesen werden soll, ist noch nicht geklärt. Sollte Wulff das Angebot zu einer Einstellung des Verfahrens nicht annehmen, käme es zu einem Strafprozess, der sich über viele Jahre hinziehen könnte. Wulff ist davon überzeugt, sich nicht strafbar gemacht zu haben.
Der Ablauf der vergangenen zehn Tage könnte auf eine taktische Informationspolitik der Ermittlungsbehörden hindeuten, deren Vorgehen bisher als sachgemäß und neutral eingestuft wurde. Zunächst hatte die Zeitschrift „Focus“ berichtet, die Ermittler erwögen angeblich, die Schwere der Vorwürfe gegen Wulff strafrechtlich von Vorteilsannahme auf Bestechlichkeit anzuheben. Diese Meldung hätte Wulff dazu bewegen können, den Vorschlag zu einer Verfahrenseinstellung wohlwollend zu prüfen. Dann boten die Ermittler den Beschuldigten überraschend eine Einstellung des Verfahrens an, unmittelbar bevor sie einen Schriftsatz der Anwälte Wulffs erhielten, in dem dieser abermals seine Unschuld beteuerte.
Dem Vernehmen nach wird Wulff seine Entscheidung sorgfältig abwägen. Sollte er einer Einstellung des Verfahrens zustimmen, gälte er zwar nicht als „erwiesen unschuldig“, er hätte aber ein Verfahren, das ihn finanziell und privat erheblich belastet, abgeschlossen und könnte sich nach einem neuen Betätigungsfeld umschauen. Zudem wird in der Öffentlichkeit kaum unterschieden, nach welchen strafprozessualen Abläufen Vorwürfe abgeschlossen wurden. Sollte Wulff sich dazu entschließen, das Verfahren vor dem Landgericht mit ungewissem Ausgang auszufechten, wäre er nicht nur privat und finanziell weiter belastet, sondern zöge auch internationale Aufmerksamkeit auf sich, die ihm nicht dienlich sein dürfte. Bei seiner Entscheidung mag auch Zorn eine Rolle spielen, den er offenbar derzeit hat: Er soll das Gefühl haben, dass in den vergangenen acht Tagen gezielt Informationen an einzelne Medien gestreut wurden. Zumindest in diesem Verfahrensabschnitt seien diese Informationen nicht von der Verteidigung lanciert worden.
Bei den Ermittlungen, die zum Rücktritt Wulffs vom Amt des Bundespräsidenten vor einem Jahr führten, geht es um vermeintliche Gefälligkeiten und Einladungen etwa bei Hotelaufenthalten in München und auf Sylt, deren Kosten zumindest teilweise Dritte übernommen haben sollen. Wulff hatte das stets bestritten. Zum Ende der Ermittlungen ging es um einen Hotelaufenthalt in München im Jahr 2008, den Wulffs Freund Groenewold teils übernommen haben soll. Geprüft wird ein möglicher Zusammenhang zwischen Wulffs Hotelaufenthalt in München und einem Schreiben des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten an den Siemens-Konzern, in dem er um Hilfe für ein Filmvorhaben Groenewolds bat (was Siemens ablehnte). In den vergangenen Wochen wurden offenbar mehrere Briefentwürfe dieses Schreibens in der hannoverschen Staatskanzlei entdeckt.
Und wenn ein Jugendlicher
nikolaus neugrodda (eifelstar)
- 19.03.2013, 13:53 Uhr
Grauzone 'justizieller Erpressung'!
Horst-G. Willweber (rei-publicae)
- 19.03.2013, 13:15 Uhr
Nicht viel in der Hand...
Burkhard Bortz (vonBartenstein)
- 18.03.2013, 21:51 Uhr
Prof. (Dr.) Schavan oder Wulff
Frank Rademacher (Frank_Rademacher)
- 18.03.2013, 18:23 Uhr
Folgende Möglichkeiten gäbe es, einen Prozess zu vermeiden lt.
"HAZ"-interessante Zusammenstellung!
Peter Herbeck M.A. (peterherbeck)
- 18.03.2013, 18:07 Uhr