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Frühere RAF-Terroristin Verena Becker legt Haftbeschwerde ein

19.11.2009 ·  Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Informationen der F.A.Z. Haftbeschwerde eingelegt. Die Bundesanwaltschaft hat dazu schon ablehnend Stellung genommen. Becker sitzt wegen des Verdachts der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback 1977 in Untersuchungshaft.

Von Reinhard Müller
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Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, die wegen des Verdachts der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback 1977 in Untersuchungshaft sitzt, hat Haftbeschwerde eingelegt. Das bestätigte die Bundesanwaltschaft der F.A.Z. Sie wirft Frau Becker Mittäterschaft im Mordfall Buback vor und hat zu der Beschwerde schon ablehnend Stellung genommen. Zunächst muss der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof nun darüber entscheiden; wenn er der Beschwerde nicht abhilft, ist der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zuständig.

Frau Becker, die wegen anderer Taten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, seit 1977 in Haft saß und 1989 begnadigt wurde, wurde im August dieses Jahres verhaftet, nachdem ihre DNA-Spuren an Briefumschlägen und Bezichtigungsschreiben ausgemacht werden konnten. Daraufhin wurde Frau Beckers Wohnung durchsucht. Dort fanden die Ermittler Aufzeichnungen, die aus Sicht der Bundesanwaltschaft und schließlich auch des Ermittlungsrichters in der Gesamtschau einen dringenden Verdacht der Beteiligung Frau Beckers an der Ermordung Bubacks begründeten. So fand sich dort ein Zettel mit dem Datum des Jahrestages des Buback-Mordes mit dem Satz: „Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen.“

Haarfund im Motorradhelm

Frau Beckers Verteidigung hält einen dringenden Tatverdacht für ebenso wenig gegeben wie eine Fluchtgefahr. Auch die Bundesanwaltschaft geht freilich bisher nicht davon aus, das Frau Becker Buback damals von dem von den RAF-Terroristen benutzten Motorrad aus selbst erschoss. Dafür fehlen die Indizien; ein Haarfund im Motorradhelm spricht ebenfalls dagegen. Doch wird Frau Becker vorgeworfen, mit den übrigen Terroristen gemeinschaftlich gehandelt zu haben.

Weiterhin nicht zur Verfügung stehen die Verfassungsschutzunterlagen über Frau Becker. Der frühere Bundesinnenminister Schäuble hatte eine Freigabe mit Blick auf den Informantenschutz abgelehnt. Frau Becker hatte sich in der Haft dem Verfassungsschutz anvertraut. Die Bundesanwaltschaft hatte mittlerweile Zugang sowohl zu einem Auswertungsvermerk von 89 Seiten als auch zu einem „Operativvermerk“ von 227 Seiten.

Frau Becker hat sich bisher nicht mit ihrem Antrag durchgesetzt, den Sperrvermerk aufheben zu lassen, um jene Unterlagen auch vor Gericht verwerten zu können. Schäuble hatte gleichwohl deutlich gemacht, im Fall einer „Konkretisierung des Ersuchens“ zu einer neuerlichen Prüfung bereit zu sein, ob die für die Arbeit der Geheimdienste „unerlässliche Vertraulichkeit zurückgestellt werden kann“. In der Bundesanwaltschaft ist man freilich der Ansicht, dass die Indizien eine Anklage gegen Frau Becker auch ohne jene gesperrten Unterlagen tragen. Das hat sich auch bei der Haftentscheidung bestätigt. Gleichwohl bemüht sich die Behörde weiterhin um Freigabe, wohl um zumindest in einem möglichen Prozess für eine Art von „Waffengleichheit“ zu sorgen.

Sollte die Haftbeschwerde Beckers, die vom 11. November stammt und knapp 20 Seiten umfasst, zumindest zum Teil erfolgreich sein, wäre es denkbar, dass die ehemalige Terroristin mangels Fluchtgefahr unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt wird. Sie hatte vor ihrer Verhaftung als Heilpraktikerin in einem gutbürgerlichen Berliner Vorort gewohnt. Mit einer Anklage ist für kommendes Frühjahr zu rechnen.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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