02.09.2009 · Die frühere Terroristin Verena Becker soll sich nach Auskunft eines ehemaligen Mitarbeiters des Verfassungsschutzes mehrfach konspirativ mit dem Inlandsgeheimdienst getroffen und dafür auch Geld erhalten haben.
Die frühere Terroristin Verena Becker soll nach Auskunft eines ehemaligen Mitarbeiters des Verfassungsschutzes, Winfried Ridder, während ihrer Haftzeit in Köln-Ossendorf mehrfach von Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes abgeholt und zu Gesprächen in eine konspirative Wohnung in Köln gefahren sein. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Mittwoch erstmals auch offiziell, dass Becker nach ihrer Festnahme mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe.
Für diese Gespräche sei Frau Becker auch bezahlt worden, sagte Ridder an Angaben des Südwestfunks, der am Mittwochabend eine Sendung zu dem Mord an Generalbundesanwalt Buback im April 1977 ausstrahlte. (Siehe auch: Fernsehen: eine Dokumentation über den Fall Buback)
„In einer persönlich und gesundheitlich schwierigen Situation hat sich Verena Becker an den Verfassungsschutz gewandt“, sagte der Beamte, der den Angaben zufolge bis 1995 zuletzt als Referatsleiter für den Dienst gearbeitet hat. Nach nicht nachprüfbarer Darstellung der „Bild“-Zeitung hat Frau Becker „mehr als 100 000 Mark“ für ihre Auskünfte erhalten.
Unter anderem soll Frau Becker Stefan Wisniewski als den Todesschützen beim Buback-Attentat benannt haben. Diese Angaben sowie Mitteilungen zu Kommandostruktur und Mitgliedern der „Rote Armee Fraktion“ sind in einem Bericht des Verfassungsschutzes niedergelegt, der sich derzeit unter Verschluss befindet und nicht der Bundesanwaltschaft ausgehändigt wird, weil Innenminister Schäuble (CDU) ihn 2008 mit einem Sperrvermerk versehen hatte.
Bundesanwaltschaft beantragt Freigabe der Becker-Akten
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch abermals die nochmalige Herausgabe der Akten beantragt, welche sie in früheren Zeiten bereits besessen hatte. Frau Becker war am vergangenen Freitag wegen des Verdachts der Beteiligung an den Morden an Buback und seinen beiden Begleitern in Untersuchungshaft genommen worden.
Die Bundesanwaltschaft hat laut Innenministerium bereits 1982 und 2007 Akteneinsicht erhalten, aber eine Verwertung vor Gericht war wegen dieses Vermerks nicht möglich. Das Innenministerium will den Antrag, der noch nicht vorliegt „sorgfältig prüfen und dann eine Entscheidung treffen nach Abwägung aller Gesichtspunkte“, wie Sprecher Stefan Paris sagte. Dabei müsse das Geheimhaltungsinteresse des Verfassungsschutzes gegen das Interesse des Staates an Strafverfolgung abgewogen werden. Der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum (1978-1982) verlangte, das Votum von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) unbedingt zu respektieren. Nur der Innenminister könne entscheiden, ob Interessen der Sicherheitsbehörden gefährdet seien, sagte Baum dem RBB- Inforadio.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, forderte Schäuble auf, die Akten schnell freizugeben, damit die Wahrheit endlich herauskomme. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat etwas zu verbergen hat“, sagte Wiefelspütz dem Kölner „Express“. Notfalls müsse man Schäuble zur Freigabe zwingen, etwa mit dem Gang vor das Verfassungsgericht oder mit einem Untersuchungsausschuss. (Siehe auch: Kommentar: Im Verborgenen)
Becker und Sonnenberg
Thilo Meier (ThiloMeier)
- 02.09.2009, 22:36 Uhr
Terror: Encyclopedie francaise sagt: Terror geht immer von den Mächtigen aus
Georg Hausmann (hausiGR)
- 03.09.2009, 05:28 Uhr
Ist ja klar
Susi Sandig (superguppi)
- 04.09.2009, 01:08 Uhr