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Frühere RAF-Terroristin Haftbefehl gegen Verena Becker aufgehoben

23.12.2009 ·  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Zwar sei sie dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Es bestünde aber keine Fluchtgefahr.

Von Majid Sattar
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Einen Tag vor Weihnachten ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker aus der Untersuchungshaft im Frauengefängnis in Berlin-Pankow entlassen worden. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57 Jahre alte Frau auf, der Ende August wegen des dringenden Verdachts, 1977 an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter beteiligt gewesen zu sein, gegen sie erlassen worden war. Frau Becker hatte Beschwerde gegen ihre Haft eingelegt.

Der 3. Strafsenat hält Frau Becker „der Beihilfe zu diesem Anschlag für dringend verdächtig“, sieht aber „keinen für die Anordnung von Untersuchungshaft zwingend erforderlichen Haftgrund“. Nach den bisherigen Ermittlungen gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie an dem Anschlag unmittelbar - etwa als Schützin - beteiligt war. Fluchtgefahr bestehe bei Frau Becker, die an einer Autoimmunschwäche leidet und im Haus einer ihrer Schwestern in Berlin lebt, nicht. Hinzu kommt, dass Frau Becker selbst im Falle einer Verurteilung wegen Beihilfe „keine so hohe Strafe mehr zu erwarten“ habe, dass von dieser „ein wesentlicher Fluchtanreiz“ ausgehe.

Erstes Verfahren 1980 eingestellt

Ein erstes Ermittlungsverfahren gegen Frau Becker in dem Mordfall Buback wurde 1980 eingestellt, nachdem sie bereits wegen mehrfachen Mordversuchs bei ihrer Festnahme im Mai 1977 in Singen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war; 1989 war sie vom Bundespräsidenten begnadigt worden. 2008 wurde das Verfahren wegen neuer Hinweise wiederaufgenommen. So konnten aufgrund neuer Ermittlungsmethoden nunmehr Speichelspuren auf den Umschlägen der Selbstbezichtigungsschreiben der RAF zur Tat vom 7. April 1977 ihr zugeordnet werden. Zudem stießen die Ermittler bei der Durchsuchung ihrer Berliner Wohnung auf Schreiben, die einen Zusammenhang zwischen der Tat und Verena Becker herstellen. Die Bundesanwaltschaft will im kommenden Frühjahr Anklage gegen sie erheben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Zwar sei sie dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Es bestünde aber keine Fluchtgefahr.

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