Das Berliner Landgericht hat am Freitag eine Geldstrafe von 1200 Euro für die frühere RAF-Terroristin Inge Viett in zweiter Instanz bestätigt. Die 68-Jährige war in der Vorinstanz verurteilt worden, weil sie Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr gebilligt haben soll. In dem Verfahren ging es um Äußerungen Vietts vom 8. Januar 2011 in einer Podiumsdiskussion, in der sie mit Blick auf den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr Sabotageakte für legitim erklärt haben soll. Ihre Rede sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, hieß es in der knappen Urteilsbegründung des Landgerichts. Viett schwieg in der Berufungsverhandlung. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
In einer Zeit zahlreicher Brandanschläge auf Fahrzeuge in Berlin habe sich Viett „bewusst moralisch hinter die Täter gestellt“, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer betont. Viett habe mit zahlreichen Sympathisanten rechnen können, in gewissen Kreisen sei sie Vorbild, argumentierte der Anklagevertreter.
In den 70er Jahren hatte sich Viett zunächst der Terrorgruppe „Bewegung 2. Juni“ angeschlossen, die 1975 den damaligen West-Berliner CDU-Chef Peter Lorenz entführte. Zwei Jahre nach ihrem Wechsel zur terroristischen Rote Armee-Fraktion (RAF) setzte sich Viett wie einige andere Gesinnungsgenossen in die DDR ab. Im Frühjahr 1990 wurde sie in Magdeburg enttarnt und in die Bundesrepublik überstellt.
1992 wurde Viett wegen versuchten Mordes an einem französischen Polizisten zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sie kam nach Verbüßung der halben Strafe wieder auf freien Fuß. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte die Rentnerin im Oktober 2009 wegen Widerstandes zu 225 Euro Geldstrafe. Hintergrund war ein Protest gegen das Bundeswehrgelöbnis vor dem Berliner Reichstag.
Warum kam sie vorzeitig frei?
Wolfgang Richter (langweiler2)
- 17.08.2012, 23:22 Uhr
Wer bezahlt eigentlich
Gerhard Katz (spital8katz)
- 17.08.2012, 17:41 Uhr