Was soll eine Frauenquote für Führungsetagen bringen, die sich die Unternehmen selbst vorgeben? Diese Frage war der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gestellt worden, nachdem sie ihre „flexible Quote“ vor zwei Wochen erstmals in die Debatte gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt erschien sie bereits als Getriebene, weil sich zuvor ihre Parteifreundin und Amtsvorgängerin, die heutige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine gesetzlich festgelegte Quote von 30 Prozent stark gemacht hatte.
Folgt man den Argumentationen im Familienministerium, dann ist die sogenannte Flexiquote die Lösung, die auf Diskurs und Transparenz sowie auf Wettbewerb setzt: Nach außen würden die Unternehmen nach diesen Vorstellungen untereinander um günstige Berichterstattung in den Medien, etwa von Zeitungen veröffentlichte Ranglisten, wetteifern. Zugleich müssten sie nach innen ihre Zielquoten vor der Belegschaft und dem Betriebsrat rechtfertigen. Eine einheitliche gesetzliche Quote für alle würde aus dieser Sicht nicht die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den jeweiligen Unternehmen, Branchen oder Regionen berücksichtigen, beispielsweise die geringe Zahl weiblicher Hochschulabsolventen in bestimmten Fachrichtungen. Außerdem wird auf ein Rechtsgutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Ossenbühl verwiesen, wonach eine feste Quote, wie sie Frau von der Leyen ins Spiel gebracht hatte, verfassungswidrig sei.
Veröffentlichung der Zielvorgaben
Die „Flexiquote“ steht, so heißt es in dem Eckpunktepapier des Ministeriums, im Zentrum des Stufenplans mit dem Titel „Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“. Die Unternehmen sollen damit sich selbst Zielvorgaben – in Zahlen – für die Besetzungen von Aufsichtsrat und Vorstand geben, die innerhalb einer bestimmten Frist erreicht werden sollten. Die Vorgaben müssten auch veröffentlicht werden. Verstoßen die Unternehmen gegen diese Pflichten, so will das Familienministerium als Sanktionen vorsehen, dass die Wahl des Aufsichtsrats anfechtbar oder die Bestellung des Vorstands nichtig wird. Wenn die Quoten nicht eingehalten würden, kämen zusätzlich Bußgelder ins Spiel.
Allerdings hat die FDP sich noch vor dem Bekanntwerden dieses Stufenplanes vorsorglich gegen derartige Vorstellungen positioniert. Nach Interviewäußerungen mehrerer freidemokratischer Bundesminister und einer persönlichen Intervention des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle bei der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel hatte die Kanzlerin bereits die Leyen-Quote Mitte dieser Woche abgeräumt: Sie verfolge den Weg einer staatlich festgelegten Quote nicht, hatte sie durch ihren Regierungssprecher ausrichten lassen. Am Donnerstag wandte sich Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auch gegen die Schröderschen Vorstellungen einer freiwilligen Quote.
Die „Pflicht zur Selbstverpflichtung“
„Anstelle einer staatlichen Frauenquote oder einer verordneten Freiwilligkeit schlage ich einen partnerschaftlichen Weg vor,“ sagte Brüderle der Zeitung „Rheinische Post“. Er wolle im Dialog mit den Wirtschaftsverbänden „für einen Pakt für Frauen in Führungspositionen werben“. Der solle ähnlich dem freiwilligem Lehrstellenpakt von Wirtschaft und Bundesregierung aussehen. Die Familienministerin reagierte darauf – die Absage an die „verordnete Freiwilligkeit“ ignorierend – mit scheinbarer Zustimmung: Brüderle renne bei ihr „offene Türen ein“. Der nächste Schritt zur Frauenförderung müsse „ein partnerschaftlicher sein“. Schließlich lädt sie bereits im März die Vorstände der großen Unternehmen zu einem Treffe ein, auf dem nach ihren Worten genau solch ein „Pakt für Frauen“ vereinbart werden soll. Allerdings, so fügte Frau Schröder hinzu, solle „der Grad der Verbindlichkeit“ erhöht werden. „Wenn das partnerschaftlich nicht funktioniert, dann brauchen wir eine transparent gestaltete Pflicht zur Selbstverpflichtung“ – eben die von ihr propagierte „Flexiquote“.
Damit kommt sie einer latenten Unzufriedenheit in den Reihen der Unions-Frauen entgegen, die sich von der Familienministerin lieber ein härteres Vorgehen à la von der Leyen gewünscht hätten. Die gesetzliche Frauenquote dürfe „nicht ad acta“ gelegt werden, sagte die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sehen nach zwei Jahren, ob etwas passiert ist oder nicht. Ich sehe die gesetzliche Quote als letzte Stufe – aber dringend geboten, wenn sie notwendig werden würde.“
Studie: Flexible Zeiten könnten 1,5 Millionen Mütter in Arbeit bringen
In der Debatte über Frauenquoten für Unternehmensführungen will Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) zunächst die Rahmenbedingungen für Frauen im Erwerbsleben verbessern. Denn viele sind nicht erwerbstätig oder arbeiten weniger, als sie wollen, weil sie Beruf und Familie nicht vereinbaren können. In einer vom Familienministerium in Auftrag gegebenen Studie wurde nun das Arbeitsverhalten von qualifizierten Müttern genauer untersucht und - auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in Deutschland - deren ungenutztes Arbeitspotential errechnet. Das Ergebnis: Bis zu 1,5 Millionen Vollzeitstellen könnten allein durch aktuell nicht erwerbstätige Mütter besetzt werden - wenn sie in ihrem jeweiligen Beruf die Möglichkeit hätten, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten.
Das Gutachten, erstellt vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), stützt sich auf die Zahlen des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2009, einer jährlich stattfindenden Befragung von etwa 12 000 deutschen Privathaushalten. Anhand der Daten über die Familienverhältnisse, das Alter der Kinder, das Qualifikationsniveau der Frauen und die tatsächlichen beziehungsweise gewünschten Arbeitszeiten schätzen die Autoren das ungenutzte Arbeitspotential von deutschen Müttern. Es entspräche etwa 1,5 Millionen Vollzeitstellen - vorausgesetzt, Unternehmen würden flexiblere und damit familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle einführen.
Die Familienministerin will sich nun verstärkt für solche neuen Arbeitszeitmodelle einsetzen. Gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer hatte Frau Schröder bereits im Oktober 2010 die Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ gestartet, um Unternehmen von deren Vorteilen zu überzeugen. „Wenn Unternehmen auf die Wünsche von Familien eingehen, profitieren alle - nicht zuletzt der Arbeitgeber selbst, der dadurch in Zeiten von Fachkräftemangel attraktiv für top ausgebildete Frauen ist“, sagt Frau Schröder.
Arbeitszeitkonten, Vertrauensarbeitszeit und geteilte Arbeitsplätze, so ein weiteres Ergebnis des Gutachtens, seien Bestandteil eines modernen Arbeitsverständnisses. Ebenso gehöre dazu, auf überlange Arbeitszeiten und Präsenzpflicht zu verzichten. „Präsenz rund um die Uhr ist nicht immer und überall nötig, Meetings müssen nicht am späten Abend stattfinden, E-Mails nicht am Wochenende verschickt werden. Schließlich sind Angestellte auch Väter und Mütter mit Verantwortung jenseits des Schreibtischs“, sagt auch Frau Schröder. (fsch.)
Jeder Mensch wird ja überall dikriminiert! Also überall die Quote?
Jörg de Joop (Staffelberg)
- 03.02.2011, 19:59 Uhr
Frauenquote hin, Frauenquote her...
Thomas Berger (tberger)
- 03.02.2011, 20:46 Uhr
Es wird immer skurriler! Wie kann man sich politisch nur derart verrennen?
Hermann F. Sack (Collobriere)
- 03.02.2011, 20:55 Uhr
Stehe zur Verfuegung!
Edda Kuhlmann (DTaggert)
- 03.02.2011, 22:18 Uhr
"Pflicht zur Freiwilligkeit" Haben die MinisterInnen das von ihren Männern
Helga Hummel (colalola)
- 04.02.2011, 08:51 Uhr