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Föderalismusreform Seehofer verteidigt Schuldenbremse

03.05.2009 ·  Bayerns Ministerpräsident Seehofer (CSU) hat die Kritik von Bundestagspräsident Lammert (CDU) am Gesetzentwurf zur Schuldenbremse zurückgewiesen: „Wer jetzt Änderungen - gleich welcher Art - durchsetzen will, gefährdet das ganze Vorhaben.“

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Bayerns Ministerpräsident Seehofer (CSU) hat die Kritik von Bundestagspräsident Lammert (CDU) an dem Gesetzentwurf zur Einführung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse zurückgewiesen. Lammert hatte gesagt, viele Detailregelungen gehörten nach seinem Verständnis nicht in die Verfassung. Ihm erscheine „schon das Volumen der vorgeschlagenen, mehrere Seiten umfassenden Grundgesetzergänzungen als unmaßstäblich“. Seehofer sagte nun im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Ich teile die Kritik des Bundestagspräsidenten ausdrücklich nicht.“

Der CSU-Vorsitzende fügte an: „Vorwiegend ästhetisch begründete Einlassungen sind in dieser entscheidenden Frage für die Zukunft der Staatsfinanzen nicht angebracht.“ Gerade wenn der Staat notwendige Konjunkturprogramme finanzieren und für mehr Gerechtigkeit in der Steuerpolitik sorgen müsse, müsse er „klare und verbindliche Aussagen zum Abbau der Staatsschulden machen“. Darauf habe vor allem die jüngere Generation einen Anspruch.

„Da sind Kompromisse nötig“

Seehofer verwies darauf, es sei schwierig genug gewesen, „die unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern, von großen und kleinen Ländern und von Ost und West unter einen Hut zu bringen“. Er fuhr fort: „Da sind Kompromisse nötig, die dann eben auch in das Grundgesetz eingeführt werden müssen. Sie mögen nicht schön sein. Ich halte sie aber in der vorliegenden Fassung für richtig und erforderlich.“

Die Föderalismus-II-Kommission, die die Vorschläge ausgearbeitet hatte, sei nicht eine „Versammlung von Ahnungslosen“ gewesen. Die Spitzen aller Parteien und die Ministerpräsidenten seien ebenso dabei gewesen wie die Führungen der Bundestagsfraktionen und die Verfassungsressorts der Bundesregierung. Seehofer sagte: „Es verbietet sich aus Sicht des Freistaates Bayern nachträgliche Kritik. Wer jetzt Änderungen – gleich welcher Art – durchsetzen will, gefährdet das ganze Vorhaben.“

Lammert hatte in Briefen an die Führung der CDU/CSU-Fraktion und den Rechtsausschuss des Bundestages zwar das politische Ziel einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse befürwortet, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aber in seiner stilistischen Form kritisiert.

Der Bundestagspräsident verwies auf den außerordentlichen Umfang und auf die Fülle von Detailregelungen. Sie gingen über die eigentliche Funktion des Grundgesetzes hinaus. Sogar der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, der zusammen mit dem baden-württembergischen Ministerpräsident Oettinger (CDU) die entsprechende Kommission des Bundestages und des Bundesrates geleitet hatte, habe von Problemen der „Verfassungsästhetik“ gesprochen, schrieb Lammert, womit er an die Rede Strucks bei der ersten Lesung des Gesetzespaketes im Bundestag erinnerte. Struck und Oettinger hatten gleichermaßen davor gewarnt, Änderungen an dem Entwurf vorzunehmen. Damit könne das gesamte Vorhaben gefährdet werden.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier unterstützte das Vorhaben. Papier verwies in einem Gespräch mit der Zeitung „Bild am Sonntag“ darauf, die Zunahme der Staatsverschuldung bedrohe die „Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit unserer Demokratie“. Das Verfassungsgericht habe schon vor einiger Zeit eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse angemahnt. „Das wird jetzt versucht.“

„Divergierende Rechtsentwicklung in Deutschland“

Nach bisherigen Planungen sollen die Verfassungsänderungen Ende Mai vom Bundestag und im Juni vom Bundesrat verabschiedet werden. Lammert hatte in seinem Brief sein Abstimmungsverhalten von Änderungen an den Gesetzentwürfen abhängig gemacht. Er sah sich in seiner Auffassung von maßgeblichen Verfassungsrechtlern unterstützt. Von der zuständigen finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Antje Tillmann, war er mit dem Hinweis kritisiert worden, es sei „dringend davor zu warnen, die Frage der dauerhaften Finanzierbarkeit dieses Staates wegen der ,Schönheit‘ des Grundgesetzes zu gefährden“.

In ihren schriftlichen Stellungnahmen für die Sachverständigenanhörung unterstützten die meisten der Finanz- und Rechtswissenschaftler das Vorhaben einer neuen „Schuldenbremse“. Doch wurde auch Kritik im Detail geübt. Der Finanzwissenschaftler Feld aus Heidelberg schrieb, die geplante neue Regel ermögliche besser als die derzeitige Rechtslage, „das Verschuldungsproblem“ in den Griff zu bekommen. Doch stelle der Plan, eine qualifizierte Mehrheit des Bundestages könne Ausnahmen vom Verbot der Neuverschuldung beschließen, „keine hohe Hürde“ dar. Zudem werde die Steuerautonomie der Länder nicht gestärkt.

Clemens Huest (Oxford) bedauerte, dass der in Aussicht genommene Stabilitätsrat, der zur Überwachung der Regelungen eingesetzt werden soll, „wenig tun kann, wenn der Bund oder ein Bundesland den Aufforderungen des Stabilitätsrates nicht nachkommt“. Der Rechtswissenschaftler Peter Huber (München) warnte ebenfalls vor den Ausnahmeregelungen. „Damit kann sich eine Lücke auftun, die in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren der Rezession doch zu einem weiteren Anstieg der Gesamtverschuldung führt.“

Der Wirtschaftswissenschaftler Lenk (Leipzig) monierte die „unterschiedliche Behandlung von Bund und Ländern“ bei der Gestaltung der Schuldenbremse; die Länder sollen einem bedingungslosen Verbot der Neuverschuldung ab 2020 unterliegen, dem Bund soll ab 2016 eine jährliche Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes möglich bleiben. Lenk sagte, das lasse eine „divergierende Rechtsentwicklung in Deutschland erwarten“. Der Rechts- und Finanzwissenschaftler Wieland (Speyer) äußerte, die Änderungen beschränkten die Handlungsmöglichkeiten der Länder so weitgehend, dass sich mit Blick auf die Eigenstaatlichkeit der Länder die Frage der Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Grundgesetz stelle.

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