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Föderalismusreform Lammert: Schuldenbremse verunstaltet Grundgesetz

23.04.2009 ·  Bundestagspräsident Lammert hat massive Bedenken gegen eine „Schuldenbremse“ im Grundgesetz. Die Fülle der Detailregelungen des Gesetzesentwurfes bezeichnet er als „unmaßstäblich“. Der Chef des Bundeskanzleramtes, de Maizière, spricht in der F.A.Z. dagegen von einem „verfassungspolitischen Meilenstein“.

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Bundestagspräsident Lammert (CDU) hat sich gegen den von der Föderalismus-II-Kommission ausgearbeiteten und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer „Schuldenbremse“ in das Grundgesetz ausgesprochen. Lammert wandte sich zwar nicht gegen das politische Ziel einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse, hält aber den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf für eine Verfassung nicht angemessen. Diese Auffassung vertrat er in Gesprächen mit maßgeblichen Unions-Politikern und auch in Schreiben an den Rechtsausschuss des Bundestages und an die Spitze seiner Fraktion.

Er verwies auf den außerordentlichen Umfang und auf die Fülle von Detailregelungen des Gesetzentwurfes, die er als dem Grundgesetz „unmaßstäblich" bezeichnete. Über die Bedenken des Bundestagspräsidenten wurden auch der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder und der Parlamentarische Geschäftsführer Röttgen (CDU) unterrichtet.

Der Chef des Bundeskanzleramtes, Thomas de Maizière (CDU), nennt die Schuldenbremse dagegen in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen „verfassungspolitischen Meilenstein". Man beschränke nicht die Gestaltungsrechte der Parlamente, „sondern den Spielraum, Schulden zu machen".

Problem der „Verfassungsästhetik“

Der Bundestagspräsident ist der Auffassung, dass eine Vielzahl der Detailregelungen nach seinem Verständnis nicht in die Verfassung gehörten. Sie gingen auch über die eigentliche Funktion des Grundgesetzes hinaus. Lammert verwies mehrfach darauf, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, der zusammen mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger (CDU) die Föderalismuskommission geleitet hatte, mit Blick auf den Gesetzentwurf in der ersten Lesung im Bundestag selber von Problemen der „Verfassungsästhetik" gesprochen habe.

Doch handele es sich nicht nur um „Verfassungsästhetik", äußerte Lammert. Unter anderem dürfte er gegen folgende beabsichtigte Grundgesetzänderung Bedenken haben: „Die Länder können darüber hinaus den gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen vereinbaren." Lammert kündigte an, er werde sein Abstimmungsverhalten von Änderungen an dem Entwurf abhängig machen.

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