04.08.2006 · Nachdem der erste Teil der Föderalismusreform verabschiedet ist, steht nach der Sommerpause nun die Neuformulierung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern an. Diese zweite Aufgabe könnte ungleich viel schwerer werden.
Von Günter Bannas, BerlinDer erste Teil der Föderalismusreform, der nach langen Auseinandersetzungen vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist, könnte sich im Vergleich zum zweiten Teil als einfache Aufgabe erweisen.
Nach den Sommerferien werden sich die führenden Politiker von Bund und Ländern mit der Neuformulierung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern befassen; und weil die Interessen und sogar der Zuschnitt der Länder unmittelbar betroffen sein könnten, haben die Regierungschefs schon deutlich gemacht, daß sie die Angelegenheit nicht allein den Finanzministern zuweisen wollen.
Mißtrauen der Kleinen
Im September werden sie sich auf einer Ministerpräsidentenkonferenz damit befassen, bei der möglicherweise die Bildung einer „Regierungskommission der Länder mit dem Bund“ vorgeschlagen wird. Viel mehr als eine im vergangenen Juni beim Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin verabredete „Offene Themensammlung“ gibt es dazu bisher nicht - wohl aber eine Fülle von Äußerungen von Bundes- und Landespolitikern, die unabhängig von Parteizugehörigkeiten die Schärfe der bevorstehenden Auseinandersetzungen und Verteilungskämpfe dokumentieren: zwischen Bund und Ländern und noch mehr zwischen reichen und armen Bundesländern.
Schon im Frühjahr tat sich Finanzminister Steinbrück schwer, das Ziel dieses Teils der Föderalismusreform zu beschreiben. Eine Steueraufteilung - die Mehrwertsteuer für die Länder und die Einkommensteuer dem Bund - komme nicht in Betracht. Entsprechend ist diese Überlegung in der Themensammlung gar nicht enthalten - dafür einige allgemeine Überlegungen (Entbürokratisierung, länderübergreifende Verwaltungen) und in verkappter Form Hinweise, die seither zum Streit unter den Bundesländern führten: Die kleinen haben den Verdacht, die großen wollten sich zu ihren Lasten bereichern.
Nötigung zum Zusammenschluß?
Schon als der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) angeregt hatte, es sollten die 16 Bundesländer zu größeren und damit wohl auch handlungsfähigeren Einheiten zusammengelegt werden, reagierte sein saarländischer Parteifreund Müller sarkastisch: Das Saarland sei gern bereit, Baden-Württemberg zu „übernehmen“.
Tatsächlich ist in der Themensammlung das Stichwort „Verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern“ enthalten. Doch haben viele kleinere Länder, zumal jene, die nach den Regelungen des Länderfinanzausgleichs zu den Empfängerländern gehören, den Verdacht, die „Geberländer“ und auch einige Bundespolitiker wollten sie mit Finanzregelungen zum Zusammenschluß nötigen.
„Lieber Herrenchiemsee als Tegernsee“
Ihre Vermutung können sie auf ein Gespräch stützen, das die Chefs der Staatskanzleien von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen führten; das sind die fünf „Geberländer“, die den 6,8 Milliarden Euro umfassenden Länderfinanzausgleich finanzieren. Ein Vertreter Sachsens war im April auch dabei.
In dem Ergebnispapier heißt es: „Die Gesprächsteilnehmer halten eine Diskussion über größere Wirtschaftsräume und eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Länder für erforderlich.“ Zur Erleichterung eines „freiwilligen Zusammenschlusses“ hielten sie den „Abbau der rechtlichen Hürden im Grundgesetz für notwendig“; dazu zählt vor allem ein Volksentscheid, an dem der Zusammenschluß von Berlin und Brandenburg scheiterte.
Sodann folgt die Formulierung: „Ergänzend kann als Vorstufe auch an Anreize für eine stärkere politische und administrative Zusammenarbeit von Ländern entlang gemeinsamer Wirtschafts- und Entwicklungsräume gedacht werden.“ Weil das Gespräch im Gästehaus der bayerischen Landesregierung in St. Quirin am Tegernsee stattgefunden hatte, zog der schleswig-holsteinische Innenminister Stegner (SPD) schon im Bundesrat einen vorwurfsvollen Vergleich aus der Geschichte des Grundgesetzes: „Lieber Herrenchiemsee als Tegernsee.“ Den Leuten vom Tegernsee warf er vor, „über zwangsweise Zusammenschlüsse“ strukturschwacher Bundesländer „philosophiert“ zu haben.
Steinbrück: Mit zehn Bundesländern gut aufgestellt
CSU-Politiker sagten schon, Deutschland könne sich „diese Zwergstaaterei“ nicht leisten. Steinbrück, vordem Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, verstärkte das noch mit der Aussage: „Ich glaube, daß die Bundesrepublik mit zehn Ländern gut aufgestellt wäre“ - auch wenn er sich bewußt sei, daß das im „nächsten Jahrzehnt nicht umsetzbar sein wird“. Im nächsten Jahrzehnt? „Ich möchte nie ein Nordstaatler werden“, hat der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Carstensen (CDU) dazu gesagt. „Länderfusion löst keine Finanzprobleme“, fügte der Saarländer Müller hinzu.
Auch mit einer zweiten Überlegung stoßen die großen Bundesländer und Steinbrück auf Widerspruch. Unter dem Stichwort „Vorbeugung von Haushaltskrisen“ ist in der Themensammlung die Rede von einem „Frühwarnsystem“ und von der „Entwicklung materieller Kriterien zulässiger Verschuldung“. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers formulierte im Bundesrat als Zielvorstellung: „Die Frage muß erlaubt sein: Warum soll eine ,Schuldenbremse', wie sie in den Europäischen Verträgen längst etabliert ist, nicht auch national möglich sein?“
„Wir brauchen keine Sparkommissare“
Auch Steinbrück nannte die Maßstäbe des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts als Beispiel. Am Tegernsee wurde ebenfalls auf die Maastricht-Kriterien hingewiesen und sodann festgehalten: „Schließlich müssen auch geeignete Maßnahmen zur erfolgreichen Durchsetzung dieser Kriterien geprüft werden, was im Extremfall auch mit einer Einschränkung der Finanzautonomie verbunden sein könnte.“
Von den Ministerpräsidenten Niedersachsens (Wulff, CDU) und Sachsens (Milbradt, CDU) werden solche Überlegungen unterstützt. Müller knüpft eine Zustimmung an die Bedingung, alle müßten dafür „die gleichen Startchancen“ haben. Doch schon hat Carstensen erwidert: „Wir brauchen keine Sparkommissare und auch kein Frühwarnsystem für hochverschuldete Länder.“
Auch der Regierende Bürgermeister von Berlin, Wowereit (SPD), lehnt Sanktionen ab. Er wartet ohnehin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob wegen der Haushaltsnotlagen-Klage Berlins der Bund und andere Länder das Land Berlin finanziell zusätzlich unterstützen müssen. Es wird im Herbst erwartet.
„Weitere Nivellierung der Finanzkraftunterschiede“
Die reicheren Länder wollen sich bei den Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich im wesentlichen darauf beschränken, Versuche ärmerer Länder zu vereiteln, dieses System zu ihren Gunsten zu ändern - mit dem Ziel einer „weiteren Nivellierung der Finanzkraftunterschiede“, wie die Reichen am Tegernsee es formulierten.
Daß es auch andere Ziele im Verteilungskampf gibt, machte CSU-Generalsekretär Söder mit der Formel „Am Ende muß mehr Geld im Süden bleiben“ deutlich. Schon haben Milbradt und Müller gestritten. Milbradt sah in der Kostenfreiheit der Kindergartenplätze im Saarland ein Beispiel für Sparmöglichkeiten. Müller nannte den Vorstoß, weil Sachsen mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich als alle anderen Bundesländer erhalte, „schwer erträglich“.
Am Tegernsee hatten die Vertreter der beteiligten Länder aufgeschrieben: „Die Gesprächspartner sehen angesichts der unterschiedlichen Interessen der Länder derzeit keine realistische Chance zu einer wettbewerbs- und stabilitätsfreundlicheren Ausgestaltung des Systems des Länderfinanzausgleichs bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2019.“
Große Koalition = große Problemlösungen?
harald schneider (asklepion)
- 05.08.2006, 13:54 Uhr
Herr Schneider,
Jan Carlos Quistorf (Jan_Carlos_Quistorf)
- 08.08.2006, 16:54 Uhr