14.09.2007 · Der Zwist zwischen armen und reichen Bundesländern prägt die Debatte über den zweiten Teil der Föderalismusreform. Gemeinsam gehen die Länder nur dann voran, wenn sie den Bund als „Melkkuh“ nutzen wollen. Von Günter Bannas.
Von Günter Bannas, BerlinDie erste wirkliche Arbeitssitzung der Föderalismuskommission II, die sich mit den Finanzbeziehungen von Bund und Ländern befassen soll, ist von den Gegensätzen zwischen den reichen und den armen Bundesländern geprägt gewesen.
Die armen, notleidenden Länder – Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein – brauchen besondere Hilfen, wollen sie sich an Absprachen beteiligen, den Abbau vorhandener Schulden und die Neuverschuldung energisch zu senken. Die reichen Länder wollen sie dabei unterstützen – sofern der Bund die Kosten übernimmt.
Und manche von ihnen treiben ganz andere Vorhaben voran. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers ist gewillt, dem Benelux-Vertrag von Belgien, Niederlande und Luxemburg beizutreten. Die Verhandlungen sind vom Abschluss nicht weit entfernt. Die drei künftigen Partner sind bereit. Und auf die Bundesregierung soll nicht mehr gehört werden müssen. Diese sich seit Wochen herauskristallisierende Entwicklung in Düsseldorf kam in der Sitzung der Kommission nicht zur Sprache. Doch sie offenbart die unterschiedlichen Interessen der Länder.
Der Bund als „Melkkuh“
Kommissionsmitglieder der Bundes nahmen zur Kenntnis, gemeinsam gingen die Länder dann voran, wenn sie den Bund als „Melkkuh“ nutzen könnten. Vor allem der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Carstensen und der saarländische Ministerpräsident Müller (beide CDU) verfolgten das Ziel, die Altschulden der Länder sollten in einem Fonds zusammengefasst werden, der dann von anderen bedient werde. Carstensen will die Entschuldung der Länder indirekt durch die anderen Bundesländer zustande bringen, indem diese auf Mehrwertsteueranteile zugunsten des Bundes verzichteten.
Die anderen Landesvertreter wandten sich, wie wahrgenommen wurde, mit einem „freundlichen Dank“ gegen diesen Vorschlag. Der hessische Finanzminister Weimar (CDU) legte ziemlich unverblümt dar, er könne seinen Wählern ohnehin nicht mehr erklären, weshalb Hessen drei Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich zahle. Die Festlegung der Kommission, es werde im Verlaufe ihrer Arbeit keine Änderung am Länderfinanzausgleich vorgenommen, weil dann eine Einigung vor der Bundestagswahl keinesfalls möglich wäre, war insofern eine politische Niederlage Weimars.
Steinbrück: „Kein Pfennig“ für Altschulden-Fonds
Auch Carstensen bekam eine Niederlage beigebracht, weil auch der – zu seinen Gunsten – am liebsten Änderungen am Finanzausgleich vorgenommen hätte. Und vorsorglich versicherte Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) zu Darlegungen der Ministerpräsidenten, Altschulden sollten in einen Fonds zusammengefasst werden, er werde „keinen Pfennig“ in diesen Fonds einzahlen. Schon vorher hatte sich die Bundesseite auf die Linie verständigt.
Doch als Bundestagsabgeordnete in der Sitzung den Ministerpräsidenten und Finanzministern der Länder mit Vorschriften anzukündigen schienen, haben diese – wurde beschrieben – eher müde gelächelt über manche Naivität. Zwei große Länder, Bayern und Nordrhein-Westfalen, hielten sich mit Dar- oder gar Festlegungen zurück.
Die beiden Vorsitzenden der Kommission, Oettinger (CDU) und Struck (SPD), setzten immerhin durch, bis Ende Oktober sollten die Länder darlegen, bis wann sie ihre Neuverschuldung auf „null“ zurückführen könnten. Ein Fragenkatalog wurde verteilt. Für einige der Betroffenen, vor allem eben Carstensen, Müller und den Bremer Bürgermeister Böhrnsen (SPD), dürfte das schwierig werden. Sie äußerten, ihnen sei die Vorlage ausgeglichener Haushalte nicht möglich.
„Schuldenbremsen“ und Drohpotentiale
Auf Seiten der Bundestagsabgeordneten vertrat der FDP-Abgeordnete Burgbacher die Linie, die Neuverschuldung solle ganz verboten werden. Er nahm zwar wahr, er habe viel Unterstützung erfahren. Doch das war nur relativ. Es werde kein absolutes Verbot in der Verfassung des Bundes (und der Länder) geben, neue Schulden aufzunehmen, sagte Struck. Es gehe also um eine „Schuldenbremse“. Neue Schulden müssten – etwa bei (Natur-)Katastrophen – möglich sein. Und Wahlkämpfe seien keine Katastrophen, fügte der erfahrende Politiker an. Zugleich gings es auch darum, was unter „Altschulden“ zu verstehen sei. Die Pensionslasten der Länder – vor allem hervorgerufen durch Lehrer und Polizeibeamte – gehörten zu den Altschulden, sagte Oettinger.
Die Vertreter der Bundes-SPD sehen das anders. Pensionslasten gehörten nicht zu den Fragen, mit denen sich die Kommission zu befassen habe, hieß es dort. Doch bliebe den einzelnen Ländern immer noch das Drohpotential, die mit Mehrheit verabschiedeten „Schuldenbremsen“ nicht in ihre Verfassung zu übernehmen.
Struck machte deshalb deutlich, der Bund könne und werde bei verfassungsrechtlichen Regelungen zum Schuldenabbau vorangehen – zur Not auch ohne die Länder.