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Freitag, 10. Februar 2012
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Föderalismuskommission Neue Schuldenregel ab 2011

06.02.2009 ·  Endgültig soll zwar erst in der nächsten Woche über eine gesamtstaatliche Schuldenbremse entschieden werden. Doch Bund und Länder sind sich nach zweijährigem Ringen deutlich näher gekommen. Die neue Schuldenbremse soll noch im Juli im Grundgesetz verankert werden.

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Die neue Schuldenbremse soll noch im Juli im Grundgesetz verankert werden und ab dem 1. Januar 2011 gelten. Dies teilte der Vorsitzende der Föderalismuskommission, Günther Oettinger (CDU), am Freitag in Berlin mit. Damit werde der Bund verpflichtet, seine jährliche Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu begrenzen. Dies werde allerdings erstmals für das Jahr 2016 angepeilt.

Den Ländern wird laut Oettinger vorgegeben, bis 2020 ihre Neuverschuldung auf null zu reduzieren. Im Gegenzug sollen die armen Länder Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt Konsolidierungshilfen erhalten. Ein Fonds werde jährlich mindestens 800 Millionen Euro auszahlen, sagte Oettinger. In einem konkreten Vertrag zwischen Bund und den betreffenden Ländern werde aber festgeschrieben, in welchen Stufen die armen Länder die Aufnahme frischer Kredite zurückführen müssen. Nur dann gebe es weitere Raten, betonte der Regierungschef.

Struck: „Sternstunde des kooperativen Bundesstaats“

Oettinger wertete die Vereinbarung der Kommission als einen „Durchbruch“. SPD-Fraktionschef Peter Struck sprach als Co-Vorsitzender sogar von einer „Sternstunde des kooperativen Bundesstaats“. Er sei sehr zufrieden mit dem Ergebnis der zweijährigen Arbeit, sagte Struck. Es habe keine Blockadehaltung irgendeines Landes gegeben, auch Bayern wolle sich an den Unterstützungszahlungen für arme Länder beteiligen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Grundsatzeinigung der Föderalismuskommission II auf eine neue staatliche Schuldenbremse begrüßt. „Das ist eine
fundamentale Weichenstellung, die die Handlungsfähigkeit des Föderalismus zeigt“, sagte Merkel am Freitag in Berlin.

Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger (CDU) und der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, hatten am Donnerstag einen Kompromissvorschlag für die Beratungen über eine Schuldengrenze vorgelegt. Sie schlugen vor, die Artikel im Grundgesetz über die gesamtstaatliche Haushaltswirtschaft und Stabilität in Artikel 109 neu zu fassen, außerdem regten sie eine neue Schuldenregel für den Bund in Artikel 115 und ein kooperatives Frühwarnsystem in Artikel 109a an. Um es den Ländern mit besonders schwierigen Haushaltslagen zu erlauben, sich der neuen Schuldengrenze zu unterwerfen, sprachen sich die Vorsitzenden für "Konsolidierungshilfen" von jeweils eine Milliarde Euro über sieben Jahre aus. Davon sollen Bremen 375 Millionen Euro, das Saarland 325 Millionen Euro und Berlin, Schleswig-Holstein sowie Sachsen-Anhalt jeweils 100 Millionen Euro erhalten. Die Last sollten der Bund und die Länder gemeinsam tragen.

Seehofer hat sich noch nicht geäußert

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte sich am Donnerstag nach anfänglich striktem Nein zu Hilfen für ärmere Länder letztlich offenbar kompromissbereit gezeigt, falls eine klare Schuldenregelung eingeführt werde. Er hat sich allerdings noch nicht öffentlich geäußert. In der nächsten Woche würden die Konsolidierungshilfen für die ärmeren Ländern konkretisiert, sagte Böhrnsen. Diese Hilfen seien mit Auflagen verbunden.

Struck und Oettinger schlugen folgende Formulierung für Artikel 115 vor: "Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist Rechnung getragen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten." Bisher darf der Bund neue Kredite in Höhe der Investitionsausgaben aufnehmen. Ohne Konjunkturprogramme waren dafür in den nächsten Jahren rund 25 Milliarden Euro vorgesehen. Die vorgeschlagene Quote würde derzeit die Neuverschuldung des Bundes auf weniger als neun Milliarden Euro begrenzen. Ihr Papier sah auch eine gemeinsame Kreditobergrenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bund und Länder in normalen Wirtschaftszeiten vor. Abzüglich des Bundesanteils dürften sich die Länder dann - wenn sie sich darauf einließen - mit 0,15 Prozent des BIP neu verschulden.

Zusätzlich haben Oettinger und Struck zu einer gewissen Flexibilität geraten. So wollen sie im Grundgesetz den Passus verankern, dass die Auswirkungen im Auf und Ab der Konjunktur "symmetrisch" berücksichtigt werden. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der zulässigen Kreditobergrenze wollen sie auf einem Kontrollkonto festhalten. Doch hier endete ihre Gemeinsamkeit. Während Oettinger dafür warb, dass Abweichungen von mehr als 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgeführt werden müssen, sprach sich Struck für das unverbindlichere "sollen" aus. Einig waren sich beide, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder im Falle von Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen eine höhere Kreditaufnahme erlauben können soll. Oettinger plädierte dafür, dass in diesem Fall auch über die "Art und Weise" entschieden werden muss, wie die Kredite zurückgeführt werden. Struck reichte ein allgemeiner Tilgungsplan. Das FDP-Kommissionsmitglied Wissing kritisierte diesen Absatz als "Einfallstor für eine unbegrenzte Schuldenmacherei mit Kanzlermehrheit".

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Von Jasper von Altenbockum

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