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Föderalismuskommission II Bund und Länder einig über Schuldenbremse

13.02.2009 ·  Bund und Länder haben sich auf alle wesentlichen Details der geplanten Schuldenbremse im Grundgesetz geeinigt. Die ärmeren Bundesländer scheiterten mit dem Versuch, höhere Haushaltshilfen durchzusetzen.

Von Manfred Schäfers
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Die Föderalismuskommission zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat sich auf den Umfang der Hilfen für arme Bundesländer und Einzelheiten einer Grundgesetzänderung zur Regelung der „Schuldenbremse“ verständigt. Eine Arbeitsgruppe soll die notwendigen Begleitgesetze für die Verfassungsänderungen vorbereiten. Die Föderalismuskommission will sich damit am 5. März befassen. Noch im selben Monat soll der Bundestag über die geplante Änderung des Grundgesetzes in erster Lesung beraten. Vor der Sommerpause soll die Verfassungsänderung verabschiedet werden.

Die Vorsitzenden der Kommission, Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger (CDU) und der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, zeigten sich zufrieden. „Die Eckpunkte stehen“, sagte Oettinger. Die Schuldenregeln seien strenger als die Haushaltspraxis der vergangenen Jahre. Struck sprach von einem Erfolg. Die neue Schuldenregel sieht vor, dass die sechzehn Bundesländer vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr machen. Der Bund will vom Jahr 2016 an seine Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzen.

Keine höheren Hilfen für ärmere Länder

In der mehrstündigen Sitzung am Donnerstagabend scheiterten die Vertreter der ärmeren Länder mit ihrem Versuch, höhere Hilfen durchzusetzen. Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt werden in den Jahren 2011 bis 2019 mit 800 Millionen Euro im Jahr unterstützt. So sollen sie in die Lage versetzt werden, die neuen Grenzen aus eigener Kraft einzuhalten. Bremen soll 300 Millionen Euro, das Saarland 260 Millionen Euro erhalten. Im Gegenzug müssen sie ihre Haushaltsnotlageklagen vor dem Bundesverfassungsgericht zurückziehen.

Die drei anderen Länder bekommen jeweils 80 Millionen Euro. Nur wenn die Länder ihre Neuverschuldung wie verabredet senken, wird ihnen das Geld überwiesen. Schleswig-Holstein, das mehr Geld gefordert hat, enthielt sich. Der Vorsitzende der schleswig-holsteinischen SPD-Fraktion, Stegner, bezeichnete die Hilfen als inakzeptabel niedrig und drohte mit Verfassungsklagen. Dagegen äußerte sich Bremens Bürgermeister Böhrnsen (SPD) positiv: „Das ist ein starkes Stück an Föderalismus und Solidarität der Länder.“

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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