03.03.2007 · Die Fachleute der Koalition haben sich getäuscht. Die Föderalismusreform führt nicht zu mehr Klarheit in den Bund-Länder-Zuständigkeiten oder zu einer Beschleunigung der Gesetzesberatungen. Das zeigt sich nun deutlich in der Debatte über die Kindertagesstätten.
Von Günter Bannas, BerlinDie Ministerpräsidenten der Bundesländer sind zwar der Auffassung, der geplante Ausbau der Krippenplätze sei eine Kompetenz der Länder. Doch sie nutzen die Debatte über die Kindertagesstätten für ihre Zwecke. Sehr schnell haben einige von ihnen auf die im vergangenen Jahr verabschiedete Föderalismusreform hingewiesen und damit Forderungen nach zusätzlichen Finanzzuweisungen des Bundes begründet, allen voran der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU) und der hessische Ministerpräsident Koch (CDU).
Weil die Verantwortung für Kindergärten und Krippen bei den Ländern und den Gemeinden liege, forderten sie einen finanziellen Ausgleich vom Bund, wenn die Plätze ausgebaut würden. Stoiber regte eine Neuverteilung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer an. Er begründete das auch damit, zweckgebundene Zuweisungen des Bundes an die Länder seien nach der Grundgesetzänderung nicht mehr möglich.
Zahl der Zustimmungsgesetze nur wenig gesunken
Die Fülle der Verfassungsänderungen hat dazu geführt, dass Fachpolitiker des Bundestages nicht immer überblicken, in welchem Ausmaß ihre Arbeiten von der Neuordnung von Aufgaben betroffen sind. Überdies haben sich auch die Föderalismusfachleute der Koalition in ihrer Vorstellung getäuscht, die Grundgesetzänderungen würden zu mehr Klarheit in der Bund-Länder-Zuständigkeiten und zu einer Beschleunigung der Gesetzesberatungen führen.
Die Zahl der Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürften, werde - so lauteten Erwartungen und Ziele - halbiert. Vor der Verabschiedung der Verfassungsänderungen lag die Quote bei etwa 51 Prozent. Nach ihrem Inkrafttreten am 1. September 2006 ist sie lediglich auf 47,5 Prozent gesunken.
Schwerwiegendes bei Neuordnung übersehen
Schon einige Male waren Konsequenzen der Föderalismusreform übersehen worden - zuletzt beim Streit, welche Gebietskörperschaft für das Rauchverbot zuständig sei. Eine Arbeitsgruppe der Koalition befasste sich mit dem Vorhaben, das Rauchen in Gaststätten zu verbieten. Als sie sich mit ihren Arbeiten fertig glaubte, wurde ihr seitens des Bundesinnenministeriums und der Fraktionsführungen vorgehalten, sie habe etwas vergessen: Seit der Föderalismusreform obliegt das Gaststättenwesen den Bundesländern.
Bei den Beratungen über die Neuordnung des Verbraucherinformationsgesetz Ende vergangenen Jahres war anderes Schwerwiegendes übersehen worden. Gleich zweimal - in Artikel 84 und in Artikel 85 - heißt es seit der Neufassung des Grundgesetzes wortgleich: „Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.“
Zuständigkeitsregelungen unterschiedlich interpretiert
Bundespräsident Köhler verweigerte deshalb die Ausfertigung des Gesetzes. Gerade bei den Städten und Gemeinden gab es immer wieder Vorwürfe, der Bund, also der Bundestag, allerdings unter Mitwirkung des Bundesrates, beschließe „wunderbare Ideen“, wie es der Münchner Oberbürgermeister Ude (SPD) einmal ausdrückte, und laste diese dann den Gemeinden an.
In den Debatten über den Ausbau von Kinderkrippen und einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz interpretieren Union und SPD die Zuständigkeitsregelungen des Grundgesetzes unterschiedlich. Die Koalitionspolitiker versuchen, die unterschiedlichen Rechtsbestimmungen in Einklang zu bringen.
„Staatsvertrag“ zwischen Bund und Ländern?
Der Vorschlag von Familienministerin von der Leyen (CDU), mit den Ländern ein Einvernehmen zu erzielen, und auch der Vorstoß der SPD-Führung, es solle zu einem „Staatsvertrag“ zwischen dem Bund und den Ländern kommen, sind Ausdruck der widersprüchlichen Rechtslage. Nach Auffassung der SPD kann der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung (“öffentliche Fürsorge“) weiterhin die Kompetenz dafür beanspruchen, einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu normieren.
Zwar dürfe er nicht mehr den Gemeinden Aufgaben zuweisen; doch könne er - bei Zustimmung des Bundesrates - Aufgaben an die Länder übertragen. Diese könnten ihrerseits die Kommunen zur Umsetzung verpflichten. Wegen des „Konnexitätsprinzips“ in den Landesverfassungen haben die Gemeinden Anspruch auf finanziellen Ausgleich für solche ihnen vom Land abverlangte Aufgaben.
„Ihr Länder müsst tun, was wir euch sagen“
Hingegen wendet sich die Union, wie der Parlamentarische Geschäftsführer Röttgen sagte, gegen die Interpretation, die Bundeskompetenz für die „öffentliche Fürsorge“ im Sinne der SPD auszulegen. Die Länder seien nicht der Auffassung, dass Kindertagesstätten darunter fielen. Allenfalls im „politischen Sinne“ könnten die Bundesparteien entsprechende Wünsche darlegen, äußerte er mit Blick auf SPD und Teile der Union.
Koch sagte nun der Zeitung „Rheinischer Merkur“, der Bund dürfe nicht mehr wie früher den Ländern einen „goldenen Fresskorb“ hinhängen unter dem Motto: „Ihr Länder müsst tun, was wir euch sagen.“ „Ich verlange, dass wir Länder eine Kompensation bei den Steuereinnahmen bekommen und uns in Selbstverpflichtungen zum Ziel zusätzlicher Krippenplätze bekennen.“
Vorbehalte in der CDU/CSU-Fraktion
Stoiber präzisierte das mit Blick auf die Verteilung der Mehrwertsteuer. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers (CDU) wurde mit dem Hinweis vernommen, wenn der Bund den Ländern finanziell helfen wolle, könne er das gerne tun. In der CDU/CSU-Fraktion stießen solche Forderungen auf Vorbehalte.
Leistungen für die Familien seien Sache der Länder, äußerte Röttgen, und die Länder kämen ja „auch nicht auf die Idee, die Bundeswehr zu finanzieren“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Scholz, versicherte hingegen, die Ländern müssten die zusätzliche Aufgabe verwirklichen können.
...da haben wir es wieder!
Norbert Pütz (nevergiveup)
- 03.03.2007, 13:27 Uhr
Kleinkarierte Provinzplolitiker
thomas schulz (peanutbutter)
- 03.03.2007, 14:40 Uhr
Wer zahlt?
Thomas J. Huber (tjhuber)
- 03.03.2007, 15:13 Uhr
Vorschlag.
Walter Wasilewski (wwasilewski)
- 04.03.2007, 20:10 Uhr