14.12.2004 · Die Positionen in der Föderalismusdebatte sind vielfach gespalten: Rot gegen Schwarz, Bund gegen Länder und zuletzt auch noch Ost gegen West. Unzufriedenheit macht sich breit.
Wenige Tage vor Abschluß der Arbeit der Föderalismuskommission werden von den unterschiedlichen Seiten Forderungen und Gegenforderungen erhoben. Der thüringische Ministerpräsident Althaus (CDU) forderte - auch im Namen anderer ostdeutscher Politiker -, der Solidarpakt und die damit verbundene Förderung der ostdeutschen Länder müßten in der Verfassung niedergelegt werden. Andernfalls würden die ostdeutschen Ministerpräsidenten den Verfassungsänderungen insgesamt nicht zustimmen.
Dem Vernehmen nach zählen auch die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Platzeck (Brandenburg) und Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern) zu Anhängern dieses Vorhabens. Dagegen wandte sich der SPD-Vorsitzende Müntefering, da den Solidarpakt ohnehin niemand abschaffen wolle.
Im Entwurf der beiden Vorsitzenden der Kommission, Müntefering und des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber (CSU) ist diese Forderung bislang nicht enthalten. In dem Entwurf ist lediglich ein Vorschlag über Finanzhilfen des Bundes „für Vorhaben, die nicht Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder sind“ enthalten. Die Mittel seien in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen.
Unmut über die „Hauptstadtklausel“
Zu Unmut im Berliner Senat führte unterdessen die Formulierung zur „Hauptstadtklausel“. Die Berliner Landespolitiker verwiesen darauf, zunächst sei die Formulierung verabredet worden: „Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin, die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“
Der Hinweis auf die Aufgabe des Bundes wurde von Müntefering und Stoiber nicht aufgenommen. Angeblich weiß niemand genau, welcher Intervention der Satz zum Opfer fiel; doch könnte mit dem gestrichenen Hinweis eine Fülle von kostenträchtigen Forderungen des Landes Berlin an den Bund begründet werden. Andererseits war die gesamte Hauptstadtformel in den früheren „Sprechzetteln“ Münteferings und Stoibers gar nicht enthalten.
Europapolitik der Länder
Auch die Mitwirkungsrechte der Bundesländer an der Europapolitik der Bundesregierung sorgen für neue Auseinandersetzungen. Die Ministerpräsidenten der Länder werden an diesem Mittwoch über einen Kompromißvorschlag beraten. Danach könnten sie auf einige Mitwirkungsrechte verzichten, wenn sie auf der anderen Seite auf Spezialgebieten der Europapolitik originäre Rechte bekämen.
In dem Vorschlag heißt es: „Wenn Fragen der schulischen Bildung, Kultur oder audiovisuellen Medien betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat genannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.“
Union eher unzufrieden
Die Bundestagsfraktionen befaßten sich am Dienstag mit dem Papier Münteferings und Stoibers. In den Führungsgremien der SPD-Fraktion war der Text auf grundsätzlich positive Resonanz gestoßen. Zugleich wurde die Erwartung geäußert, es möge Stoiber gelingen, die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Besprechung an diesem Mittwoch ebenfalls davon zu überzeugen.
Die Unionsfraktion hat die absehbaren Konsenspunkte in der Föderalismusreform als „Lösung von Einzelfragen“ bewertet, sich aber insgesamt eher unzufrieden gezeigt über den in der Reformkommission erreichten Verhandlungsstand, wie er in dem Papier der beiden Kommissionsvorsitzenden Stoiber und Müntefering festgehalten worden war.
Stoiber sagte, es sei immerhin doch eine Entmischung der Funktionen von Bund und Ländern erreicht worden. Er äußerte tröstend, in den Verhandlungen sei auf den Feldern Bildung, Innere Sicherheit und Umweltschutz auch noch „Bewegung drin“.
„Nur eine Sammlung von Einzelkorrekturen“
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Kauder sagte am Dienstag, eine Einigung hänge vor allem an dem fortbestehenden Dissens in der Bildungspolitik; hier sei den Wünschen der Länder nach Eigenverantwortlichkeit, vor allem im Hochschulwesen, bislang nicht genügend Rechnung getragen worden. An anderen Dissenspunkten, etwa der Änderung des Beamtenartikels im Grundgesetz oder der Frage der Bundeskompetenzen im Umweltschutz werde die Union eine Einigung wohl nicht scheitern lassen.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Röttgen sagte, die Union habe „mehr gewollt“. Der vorliegende Kompromiß sei „keine Staatsreform,“ sondern eine Sammlung von „Einzelkorrekturen“. Die Fraktion müsse nun eben die Frage beantworten, „ob wenig am Ende besser ist als nichts“.
Unmut bei den Grünen
In der Grünen-Fraktion ist starker Unmut vor allem über die innenpolitischen Teile der Vorschläge Münteferings und Stoibers lautgeworden. Daß die Kompetenzen des Bundeskriminalamts zu einer faktischen Bundespolizei erweitert würden, sei überhaupt nicht Linie der Grünen, hieß es nach den Sitzungen der Arbeitsgruppen der Grünen-Fraktion am Dienstag.
Auch die Übertragung der Kompetenzen für den Strafvollzug allein an die Länder wurde kritisiert. Vor der Sitzung der Bundestagsfraktion zeigte sich die Vorsitzende Göring-Eckardt dennoch zuversichtlich, daß eine Reform des Föderalismus gelingen werde. Der FDP-Vorsitzende Westerwelle sagte, die Vorschläge zur Entflechtung der Bund-Länder-Beziehungen gingen nicht weit genug.