29.11.2005 · Nach 48 Sitzungen liegt der Abschlußbericht des baden-württembergischen Landtages zur sogenannten Flowtex-Affäre vor: Die Landesregierung hat offensichtlich nicht versucht, den Betrug zu ermöglichen oder zu fördern.
Der Untersuchungsausschuß des baden-württembergischen Landtages zur Aufklärung der sogenannten Flowtex-Affäre hat nach 48 Sitzungen seinen Abschlußbericht vorgelegt und ist zur Auffassung gelangt, daß es von seiten der Landesregierung offensichtlich keine Versuche gegeben hat, den Betrug zu ermöglichen oder zu fördern.
Minister oder andere ranghohe Politiker hätten nicht ihre "schützenden Hände" über die Unternehmer Manfred Schmider und Klaus Kleiser gehalten. Das haben CDU, SPD, FDP und Grüne einstimmig beschlossen; der Untersuchungsausschuß war auf Antrag der oppositionellen SPD und Grünen im Mai 2002 eingesetzt worden.
Der größte Fall von Wirtschaftskriminalität
Zwei Jahre zuvor war der Flowtex-Skandal aufgedeckt worden. Die Unternehmer Schmider und Kleiser hatten 3.000 nur auf dem Papier vorhandene Bohrmaschinen an Leasinggesellschaften verkauft und wieder gemietet. Dadurch war ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von etwa zwei Milliarden entstanden - bei Banken, Geschäftspartnern, Leasinggesellschaften sowie Einzelpersonen.
Der Flowtex-Skandal gilt als der größte Fall von Wirtschaftskriminalität in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte. Auftrag des Untersuchungsausschusses war es, eindeutig zu erklären, ob der Skandal in den neunziger Jahren früher hätte aufgeklärt werden können. Es hatte Hinweise gegeben, ein Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe habe schon 1996 das Betrugssystem erkannt, die Finanzverwaltung habe jedoch nicht gehandelt.
Kosten des Ausschusses: 200.000 Euro
Politiker aller Parteien sagten, es habe unstrittig ein Fehlverhalten von einzelnen Beamten sowie der Finanzverwaltung gegeben. Der Austausch der Informationen sei mangelhaft gewesen. Der CDU-Obmann im Ausschuß, Scheffold, sprach von einem "Fehlverhalten von Einzelpersonen". Der Abgeordnete der Grünen, Oelmayer, sagte, zwischen Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwalt gebe es "Informationsdefizite". Strafverfolgungs- und Finanzbehörden müßten künftig enger zusammenarbeiten.
Weil der Ausschuß mit Ende der Legislaturperiode beendet werden mußte, konnten einige Zeugen mit noch anhängigen Strafverfahren, die vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht haben, nicht angehört werden. Die Kosten des Ausschusses werden auf 200.000 Euro beziffert.