02.09.2010 · Die FDP verlangt zusätzliche Sparanstrengungen von Arbeitsministerin von der Leyen (CDU). Bei einer Neuberechnung der Hartz-IV-Leistungen dürften für den Haushalt keine zusätzlichen Kosten entstehen, sagte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger.
Von Peter Carstens und Kerstin Schwenn, BerlinMehrausgaben für die Bildungkarte oder andere Mehrleistungen für Kinder in ärmeren Familien müssen nach Auffassung der FDP aus dem Etat der Arbeits- und Sozialministerin von der Leyen finanziert werden. „Auf jeden Fall gilt: Eventuelle Mehrausgaben müssen durch Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt des Bundesarbeitsministeriums ausgeglichen werden“, sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Homburger der Deutschen Presseagentur. Die FDP werde außerdem „genau überlegen, wie das Lohnabstandsgebot eingehalten werden kann.
Im Zweifel stellt sich die Frage, ob alles, was heute im Hartz-IV-Regelsatz eingerechnet ist, auch drinbleiben muss.“ Der Streit um die Chipkarte, den Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) mit der Familien- und Jugendministerin Schröder (CDU) austrägt, ist dabei nach Ansicht von Frau Homburger ohne Bedeutung: „Ob das am Ende die Chip-Karte ist oder ein anderes Modell, ist mir egal. Uns ist wichtig, dass Bildungsleistungen treffsicher und unbürokratisch bei den Kindern ankommen.“
Künftige Ausgaben für Hartz IV-Empfänger können noch nicht beziffert werden
Das Bundesarbeitsministerium verwies derweil darauf, dass die künftigen Ausgaben für Hartz IV-Empfänger noch nicht beziffert werden könnten. „Momentan können wir noch nicht sagen, wie hoch die neuen Regelsätze ausfallen werden, weil wir die Auswertung der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe noch nicht haben“, sagte eine Ministeriumssprecherin dieser Zeitung in Berlin.
Diese Daten, welche die Basis der Neuberechnung bilden, sollen nach Angaben von der Leyens Ende September vorliegen. Vor kurzem hatte sie schon ihre Vorstellungen für mehr Bildung und soziale Teilhabe der Kinder - etwa über eine Guthabenkarte - dargelegt. Am 20. Oktober will die Ministerin ihren Gesetzentwurf in das Kabinett bringen. Ihre Sprecherin erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom Februar den Auftrag zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze erteilt habe. Außerdem müsse danach der Bildungsbedarf der Kinder von Langzeitarbeitslosen verstärkt berücksichtigt werden. Dieses Urteil müsse die Koalition umgesetzen. „Wir müssen den Bedarf der Grundsicherungs-Empfänger decken. Ihr Existenzminimum ist unantastbar.“