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Familienpolitik Zypries gegen Zulassung heimlicher Vaterschaftstests

22.11.2006 ·  Justizministerin Zypries will die Anfechtung einer Vaterschaft gesetzlich erleichtern. Künftig soll der Betroffene seinen Antrag nicht mehr vor Gericht begründen müssen.

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Bundesjustizministerin Zypries hat vor dem Bundesverfassungsgericht ihren Willen bekräftigt, die Anfechtung einer Vaterschaft gesetzlich zu erleichtern. Zugleich wandte die SPD-Politikerin sich gegen heimliche, also ohne die Zustimmung des Kindes und der Mutter vorgenommene DNA-Analysen. Über die gerichtliche Verwertbarkeit solcher Tests hat der Erste Senat am Dienstag verhandelt.

Ein Mann hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, nachdem er mit seiner Vaterschaftsklage zuletzt vor dem Bundesgerichtshof gescheitert war. Er hatte zwei Jahre mit der Mutter des Kindes unehelich zusammengelebt und seine Vaterschaft anerkannt. Später waren ihm Zweifel gekommen, als er erfuhr, daß er nur zu zehn Prozent zeugungsfähig war.

Ein Fall von „existentieller Bedeutung“

Er ließ ein ausgespucktes Kaugummi genetisch untersuchen, und es stellte sich heraus, daß er nicht der biologische Vater des Kindes war. Die darauf gestützte Anfechtung der Vaterschaft hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof sah in dem heimlichen Test einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes. Dieses Recht müsse nicht hinter dem Interesse des Mannes zurückstehen, sich Gewißheit über seine Vaterschaft zu verschaffen. Das Ergebnis der DNA-Untersuchung dürfe deshalb nicht verwertet werden. Der Mann sieht darin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sein Prozeßbevollmächtigter, der Stuttgarter Rechtsanwalt Rüdiger Zuck, sprach in Karlsruhe von einem Fall von „existentieller Bedeutung“. Er hob hervor, daß es bisher keine Möglichkeit gebe, lediglich die Vaterschaft festzustellen.

Das will Frau Zypries nun ändern, auch Baden-Württemberg (das heimliche Tests zulassen will) und Bayern haben dazu Vorstöße im Bundesrat unternommen. Bisher muß ein Kläger in einem Anfechtungsverfahren einen „Anfangsverdacht“ darlegen. Er muß Umstände vorbringen und notfalls beweisen, die objektiv geeignet sind, Zweifel an der Abstammung zu wecken. Bisher wurden etwa die Weigerung der Mutter, der Verwertung eines heimlichen DNA-Tests zuzustimmen, oder eine fehlende Ähnlichkeit mit dem Kind von den Gerichten nicht als ausreichend angesehen.

Künftig soll der Antragsteller - im Rahmen einer Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit - seinen Antrag nur noch bei Gericht stellen, aber nicht mehr begründen müssen. Das Gericht muß dann den Sachverhalt von Amts wegen aufklären. An einem absoluten Verwertungsverbot heimlicher Tests will Frau Zypries indes festhalten. Sie sagte, ein solches Verbot gebe es auch in vielen anderen europäischen Ländern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat freilich entschieden, daß kein nationales Verfahren es einem Mann faktisch unmöglich machen dürfe, daß seine Vaterschaft anerkannt werde. Frau Zypries wies auf das schon zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung geplante Gendiagnostik-Gesetz hin, das künftig umfassend den Umgang mit genetischem Material regeln und heimliche DNA-Tests - etwa auch durch Arbeitgeber oder Versicherungen - unter Strafe stellen soll.

„Scheinbar gute Lösung“

Die Ministerin gestand zu, daß es viele Männer gebe, die wissen wollten, ob das Kind in ihrer Beziehung von ihnen stamme. Es müsse sichergestellt werden, daß die Männer, die das wollten, sich nicht zugleich von dem Kind lossagen müßten. Auch Rechtsanwalt Zuck mahnte, ein neues Verfahren dürfe nicht einer Zerstörung der familiären Gemeinschaften Vorschub leisten. In 80 Prozent der Fälle wird nach den Worten von Frau Zypries die Vaterschaft bestätigt; sie sprach von insgesamt 22.948 Verfahren im Jahr 2004. Der Mann befinde sich aber nicht in einer „notwehrähnlichen Lage“. Es sei schließlich auch schon oft falsches genetisches Material eingesandt worden.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht hob in Karlsruhe hervor, daß mitunter auch Frauen heimlich DNA-Proben von ihren Männern einholten. Die Vertreterin des Juristinnenbundes, Marion Albers, sagte, daß Frau und Kind einen Anspruch darauf hätten, nicht ohne jeden Grund mit einer Klage überzogen zu werden. Verfassungsrichter Udo Steiner fragte daraufhin, ob nicht das derzeitige Verfahren ideal sei, wenn doch in 80 Prozent der Fälle die Vaterschaft bestätigt werde. Frau Albers sprach daraufhin von einer „scheinbar guten Lösung“, die jedoch wegen der betroffenen Grundrechte in einem Rechtsstaat nicht erlaubt sein dürfe.

Quelle: Mü., F.A.Z., 22.11.2006, Nr. 272 / Seite 4
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