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Familienpolitik Was bringt das Elterngeld?

02.05.2006 ·  Die Bundesregierung will Berufstätigen die Entscheidung für ein Kind erleichtern. Ab dem nächsten Jahr soll ein Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Doch wer kann es beantragen und was bringt es?

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Das Elterngeld soll vom 1. Januar 2007 an berufstätigen Müttern und Vätern die Entscheidung für ein Kind erleichtern und sie in der Kleinkindphase finanziell absichern. Das Elterngeld, das künftig alle beantragen können, ersetzt das bisherige Erziehungsgeld, das nur Bedürftige bekamen.

Wer bekommt das Elterngeld?
Wahlweise Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichten. Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei „Vätermonate“ verlängert, sofern der andere Elternteil mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Betreuung kümmert. Bei gleichem Budget können die Berufspausen auf einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden.

Wie hoch sind die Zahlungen?
Ausbezahlt werden als Lohnersatzleistung 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens für denjenigen, der vorübergehend aus dem Beruf aussteigt. Höchstgrenze sind 1800 Euro monatlich. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.

Welche Sonderregelungen sind wichtig?
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Alleinerziehende können die „Vätermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- wie Väteraufgaben gleichermaßen erfüllen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein „Geschwisterbonus“ bei der Einkommensberechnung vorgesehen.

Was kostet das Elterngeld?
Es soll trotz der vorgesehenen Verlängerung um zwei Monate nach Berechnungen der Bundesregierung bei einem Kostenrahmen von 3,87 Milliarden Euro pro Jahr bleiben. Erwartet wird, daß etwa 70 Prozent der Eltern von ihrem Anspruch Gebrauch machen. Das Kabinett wird voraussichtlich am 14. Juni den Gesetzentwurf beschließen. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundestag und Bundesrat in einer ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

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