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Familienpolitik Schmidt will die Zahl der Krippenplätze verdoppeln

 ·  "Sehr zufrieden" zeigt sich Bundesfamilienministerin Schmidt (SPD) mit der neuen gesetzlichen Regelung zur Kinderbetreuung für Krippenkinder im Alter von bis zu drei Jahren.

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Bundesfamilienministerin Schmidt (SPD) äußert sich "sehr zufrieden" über die neue gesetzliche Regelung zur Betreuung der Krippenkinder im Alter von bis zu drei Jahren, die am 30. Juni vom Kabinett beschlossen und ins parlamentarische Verfahren gegeben werden soll.

Das politische Ziel, bis zum Jahr 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unterhalb des Kindergartenalters Betreuungsplätze in Betreuungseinrichtungen oder bei Tagesmüttern zu schaffen, könne damit erreicht werden, auch wenn die in der Koalitionsvereinbarung angestrebte Quote von 20 Prozent Betreuungsplätzen je Jahrgang selbst nicht im Gesetz verankert werden soll. Frau Schmidt sagte, es sei sinnvoller, den Kommunen einen "bedarfsgerechten Ausbau" der Betreuungsplätze gesetzlich vorzuschreiben, weil der Bedarf in Großstädten und Landgemeinden jeweils sehr verschieden sei.

Beide Eltern erwerbstätig

Sie gab an, es habe nicht geschadet, daß im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfes eine anfängliche "vielleicht etwas detailverliebte Regelungswut" deutlich reduziert worden sei, ohne daß sich dadurch die Substanz des Gesetzes verändert habe. Sie erinnerte nochmals an die Ausgangslage: Gegenwärtig sei die Betreuungsquote in Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren in den westdeutschen Ländern geringer als drei Prozent; es würden dort etwa 60.000 Plätze gezählt. Sie stellte in Aussicht, mit dem neuen Gesetz werde diese Zahl in einem ersten Schritt binnen des kommenden Jahres verdoppelt werden können.

Die Ministerin widersprach dem Vorwurf, das neue Gesetz werde keinen höheren Druck auf die Gemeinden ausüben können, die Kinderbetreuung zu verbessern, da dies bislang schon zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehöre. Sie sagte, bislang sei die Verpflichtung eher "blümerant" formuliert und daher leicht zu umgehen gewesen.

Die künftige Gesetzesklausel aber werde für den "Bedarf" genaue Kriterien beschreiben. Demnach sei eine Kinderbetreuung bei Kleinkindern zu gewährleisten für Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, für erwerbstätige oder eine Ausbildung absolvierende Alleinerziehende sowie für Fälle, in denen das betreffende Kind einen besonderen Betreuungsbedarf habe oder in denen die Familie durch andere Belastungen, etwa durch die Pflegebedürftigkeit weiterer Angehöriger, besonders in Anspruch genommen ist.

Fortschritte kontrollieren

Da dem Bund eine direkte zweckgebundene Zuweisung von Finanzmitteln an die Kommunen verwehrt ist, ergab sich ein komplizierter Finanzierungsweg, auf dem die Gemeinden höhere Geldzuweisungen für den Betreuungsausbau erhalten sollen. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, daß die gewählte Methode praktikabel sei, den Kommunen 2,5 Milliarden Euro aus den erwarteten Einsparungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu gewähren, von denen nach dem Vollzug des bedarfsgerechten Ausbaus der Betreuungsangebote 1,5 Milliarden Euro für die Kinderbetreuung ausgegeben werden sollen.

Sie beteuerte, der Bundeskanzler habe auf der jüngsten Kabinettssitzung nochmals deutlich gemacht, daß das Zustandekommen des Gesetzes und die ausreichende Finanzierung von erheblicher Bedeutung für die Koalition sei. Gegen Befürchtungen, daß viele Stadtkämmerer versucht sein könnten, diese ihnen ohne Zweckbindung zufließenden Gelder anderwärts zu verwenden, setzt die Ministerin die Ankündigung, der Bund werde die Fortschritte in jährlichen Übersichten dokumentieren und kontrollieren. Das Statistische Bundesamt habe jüngst eine Bestandsaufnahme über die Lage der Kinderbetreuung in alten und neuen Ländern vorgelegt, die als Basis genutzt werden könne.

Ökonomische Belastung

Die Familienministerin gibt zu, daß qualitative und quantitative Mängel in der Kinderbetreuung nicht allein die Ursache für die Geburtenarmut in Deutschland seien. Doch zeige ein Blick nach Frankreich und Skandinavien, wo die Geburtenraten deutlich höher liegen als in Deutschland, daß ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten für künftige Eltern ein entscheidendes Kriterium vor der Erfüllung von Kinderwünschen sei. Diese Voraussetzung lasse sich auch nicht durch höhere finanzielle Transfers oder Steuererleichterungen an Familien mit Kindern beheben. Es sei ausgeschlossen, durch solche Maßnahmen den Wegfall eines Einkommens auf Dauer zu ersetzen.

Obwohl die Ministerin selber in der Verfolgung ihrer familienpolitischen Ziele häufig ökonomische Argumentationen benutzt, etwa wenn sie den geringeren Einkommensausfall, den eine bessere Kinderbetreuung bewirken kann, als eine Verminderung der "Opportunitätskosten" des Kinderhabens bezeichnet, oder wenn sie Unternehmen die "Rendite" familienfreundlicher Maßnahmen in Betrieben vorrechnet, beklagt sie doch, daß Kinder in der öffentlichen Wahrnehmung zu häufig aus der Perspektive einer ökonomischen Belastung gesehen würden, und zu wenig als soziale und generelle Bereicherung und Horizonterweiterung. Sie zeigte sich zuversichtlich, daß durch vielfältige familienpolitische Initiativen allmählich ein Bewußtseinswandel erreicht werden könnte.

Frau Schmidt beschrieb einen weiteren Grund deutscher Geburtenarmut, der sich allerdings "politischer Einflußnahme wirklich entzieht": In Deutschland müsse für viele Paare, die sich für Kinder entschieden, zuvor "alles perfekt sein". Es gebe die Einstellung, daß zunächst der Beruf lebenslang gesichert, das Haus gebaut und von Grün und gesunder Luft umgeben sein und die Kinderbetreuung gesichert sein müsse, bevor die Entscheidung für ein Kind getroffen werden könne. Die Familienministerin setzte hinzu, wenn sie diese Kriterien einst auf sich angewendet hätte, wäre keines ihrer drei Kinder geboren worden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.06.2004, Nr. 139
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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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