26.09.2008 · Das Kinderförderungsgesetz der großen Koalition hat den Bundestag passiert. Für jedes dritte Kleinkind soll es künftig einen Betreuungsplatz geben. Familienministerin von der Leyen sieht darin einen „Meilenstein“ für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für jedes dritte Kleinkind soll es künftig einen Betreuungsplatz geben. Der Bundestag beschloss am Freitag das Kinderförderungsgesetz der großen Koalition. Danach ist bis 2013 ein Ausbau des Angebots für Kinder unter drei Jahren auf mehr als 700.000 Plätze vorgesehen. Ab dem 1. August 2013 soll ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gelten.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) wertete das Vorhaben als „Meilenstein“ für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Gesetz werde das Land spürbar verändern, sagte sie und verwies darauf, dass es 2007 im Westen Deutschlands durchschnittlich Betreuungsplätze für jedes zehnte Kind gegeben habe. Damit sei man noch „weit von einem bedarfsgerechten Angebot“ entfernt. Bundesweit waren damals laut Kinder- und Jugendhilfestatistik für etwa 321.300 Kinder unter drei Jahren (15,5 Prozent) Plätze in Tageseinrichtungen und in der öffentlich finanzierten Kindertagespflege verfügbar.
Bundesrat muss noch zustimmen
Laut dem Gesetzentwurf soll ab 2013 außerdem eine monatliche Zahlung - beispielsweise das sogenannte Betreuungsgeld - an Familien gezahlt werden, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Insgesamt wird sich der Bund mit vier Milliarden Euro an den Ausbaukosten von zwölf Milliarden Euro beteiligen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Bei FDP, Linksfraktion und Grünen wurde Kritik unter anderem an dem vorgesehenen Betreuungsgeld laut. Die FDP-Abgeordnete Miriam Gruß kritisierte, Frau von der Leyen sei beim Betreuungsgeld eingeknickt. Schließlich habe die Ministerin selbst davor gewarnt, dass damit Kinder vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden könnten, „weil ihre Eltern mit 150 Euro lieber ihre Haushaltskasse aufbessern“.
Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Krista Sager sah im Betreuungsgeld ein „bildungspolitisches Armutszeugnis“. Einkommensarme Familien bekämen damit einen Anreiz, ihre Kinder nicht in die Frühförderung zu geben. Gerade jene Kinder brauchten diese Förderung aber am dringendsten.
Von der Leyen fordert „mehr Mut“
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer verteidigte die geplante monatliche Zahlung. Damit werde der Wunsch einer „riesigen Mehrheit von Familien“ unterstützt, der häuslichen Erziehung dieselbe Wertschätzung entgegenzubringen wie der Erziehung in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Unter den Koalitionspartnern war derweil die Förderung privater Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen strittig. Die SPD wehrte sich dagegen, die gleiche Förderung privater und gemeinnütziger Träger im Gesetzentwurf verbindlich vorzuschreiben. Die Entscheidung wird nun den Ländern überlassen. Frau von der Leyen monierte, sie hätte sich „mehr Mut“ von der SPD gewünscht.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte „gleiche Bedingungen für alle Anbieter“. DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun bemängelte, dass bisher ein Viertel der Länder die Förderung privat-gewerblicher Kitas kategorisch ausschließe. Damit werde der Ausbau der Betreuung erschwert.
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warf der Union hingegen vor, versucht zu haben, Ziele des Gesetzes durch Regelungen im Detail „zu unterlaufen“. Sowohl der Rechtsanspruch als auch die dauerhafte Mitfinanzierung durch den Bund habe die SPD der Union „in zähen Verhandlungen“ abringen müssen.
Nachdem unserer öffentlich rechtlichen Geldinstitute
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 26.09.2008, 20:44 Uhr