23.01.2006 · Bundeskanzlerin Merkel unterstützt nicht die SPD-Pläne für die Absetzbarkeit vom ersten Euro an. Sie möchte mit der Entlastung von Doppelverdienern eine „beschäftigungsfördernde Wirkung erzielen“.
Um den familienpolitischen Streit in der Koalition und in den Unionsparteien beizulegen, hat Bundeskanzlerin Merkel (CDU) am Montag eine bislang vorgesehene Einschränkung der geplanten Steuersubventionierung von Kinderbetreuungskosten zur Disposition gestellt.
Frau Merkel sagte nach der Präsidiumssitzung der CDU, sie könne sich der Forderung anschließen, daß nicht nur Familien mit zwei berufstätigen Eltern, wie bislang geplant, die Kosten für Kinderbetreuung bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich von der Einkommensteuer abziehen dürften, sondern auch jene Familien, in denen nur ein Berufstätiger Einkommen erziele. Frau Merkel gestand zu, daß dies „steuerrechtlich nicht so ganz einfach“ sei, da die Betreuungskosten als Werbungskosten verbucht würden. Als solche dürfen aber nur Ausgaben geltend gemacht werden, die zur Erzielung eines Einkommens entstehen.
„Beschäftigungsfördernde Wirkung“
Sie sagte, auch wenn diese bisher vorgesehene Begrenzung der Subvention auf Haushalte von „Doppelverdienern“ entfalle, so werde das nichts ändern an der Zielrichtung der Maßnahme, die Beschäftigung in privaten Haushalten zu fördern. Hingegen zeigte sich Frau Merkel offenkundig nicht bereit, die Forderungen der SPD nachzukommen, die Absetzbarkeit auch für Kleinkinder vom ersten Euro an zu gewähren.
Bislang ist für Kinder bis zu sechs Jahren ein Selbstbehalt von 1.000 Euro vorgesehen, um die Wirkung zu vermeiden, daß die Subvention des Bundes die Gebühren kommunaler Kindergärten finanziert. Frau Merkel sagte, der mit der SPD zu findende Kompromiß müsse „sich in das Ziel einpassen“, mit einem Volumen von 460 Millionen Euro „eine beschäftigungsfördernde Wirkung zu erzielen“.
„Doppelverdiener“-Beschränkung aufheben
Die CDU-Vorsitzende hatte auch in der Präsidiumssitzung angedeutet, sie halte die Aufhebung der „Doppelverdiener“- Beschränkung für das geeignete Mittel, die Kritik an dem Vorhaben vor allem in der CSU wie der SPD zu beenden. Sie sagte anschließend, sie sei optimistisch, daß die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Kauder und Struck, in dieser Sache eine „optimale Lösung“ finden würden.
Die CDU-Vorsitzende ging auch auf die Unentschlossenheit an, die in der vorhergehenden Debatte im Parteipräsidium bemerkbar geworden war. Sie sagte, es gebe in Deutschland wohl 145 Gesetze zur Familienförderung. Es sei darüber gesprochen worden, sie auf ihre „eigentliche Steuerungswirkung“ hin zu prüfen. Die CDU bleibe dem Grundsatz verpflichtet, es müsse für Eltern „Wahlfreiheit“ hergestellt werden in der Frage, ob sie Kinder zu Hause selber betreuen oder berufstätig sein wollten. Sie stellte die Absicht, das Elterngeld einzuführen, nicht in Frage. Es bleibe dabei, daß es zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten solle.