15.03.2010 · Im Verfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sind Gesprächsakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Umfang von etwa 300 Seiten freigegeben worden. Die Informationen sollen „in gerichtsverwertbarer“ Form vorliegen.
Die Bundesanwaltschaft kann Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den Prozess gegen die mutmaßliche Terroristin Verena Becker einführen. Frau Becker wird beschuldigt, 1977 an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beider Begleitern beteiligt gewesen zu sein.
Aus der früheren Haftzeit von Frau Becker, die in den siebziger Jahren wegen anderer Taten verurteilt wurde, gibt es Aufzeichnungen ihrer Gespräche mit dem Verfassungsschutz. Diese wurden der Bundesanwaltschaft nach einer Ministerentscheidung zwar zur Kenntnis gegeben, durften aber bisher nicht verwendet werden. So hatte es der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) entschieden, der zugleich aber die Möglichkeit offenließ, dass Informationen aus einem „Operativvermerk“ und einem „Auswertervermerk“ eventuell doch verwendet werden dürften, soweit sie verfahrensrelevant seien.
Das scheint die Bundesanwaltschaft nun überzeugend dargelegt zu haben. Die Informationen, so hieß es am Montag in Karlsruhe, lägen nun „in gerichtsverwertbarer“ Form vor. Die Quellen seien aber weiterhin nicht offengelegt und die Akten als geheim eingestuft. Frau Becker war von August bis Dezember 2009 in Untersuchungshaft.