Home
http://www.faz.net/-gpg-6kpff
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Fall Sarrazin Eine Entlassung ohne Beispiel

 ·  Im Fall Sarrazin kann Bundespräsident Wulff auf keine Regeln zurückgreifen. Die Regierung Merkel soll zunächst die Gründe für die Entlassung des Bundesbank-Vorstandes prüfen. In der Unionsfraktion herrscht die Sorge, mit diesem Präzedenzfall auf eine „schiefe Bahn“ zu geraten.

Artikel Bilder (2) Video (1) Lesermeinungen (93)

Wie geht es weiter im Fall Sarrazin? Das fragt man sich auch im Bundespräsidialamt, nachdem der Vorstand der Bundesbank beschlossen hat, die Abberufung seines in Ungnade gefallenen Mitglieds zu beantragen. Das gab es noch nie in der Geschichte der Bank.

Bundespräsident Christian Wulff hat zunächst die Bundesregierung um eine Prüfung der Gründe zur Entlassung von Thilo Sarrazin gebeten. Dies teilte das Bundespräsidialamt am frühen Freitagnachmittag mit. Zuvor war der Antrag der Deutschen Bundesbank zur Entlassung ihres Vorstandsmitglieds im Amt von Wulff eingetroffen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, warnt davor, dass mit der Entlassung von Thilo Sarrazin aus der Bundesbank ein Präzedenzfall geschaffen wird. „Man muss aufpassen, dass man nicht auf eine schiefe Bahn gerät“, sagte Krings der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe).

„Wegen einer Sachmeinung darf niemand entlassen werden“. Wenn künftig wieder jemand derartig zuspitze, müsse er genauso wie Sarrazin behandelt werden. „Hier werden Maßstäbe für öffentliche Äußerungen gesetzt“, sagte Krings der F.A.Z.

Körting: Eine „Hexenjagd“ gegen Sarrazin

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) übte scharfe Kritik am Bundespräsidenten. Es sei ein „zweiter Skandal“, dass dieser die Bundesbank dazu ermuntert habe, sich von Sarrazin zu trennen, sagte er im Fernsehsender n-tv: „Für noch skandalöser halte ich, dass der Bundespräsident als derjenige, der über die Abberufung Sarrazins neutral und unabhängig entscheiden soll, sich vorher schon äußert und die Bundesbank ermuntert, tätig zu werden“. Körting sprach von einer „Hexenjagd“ gegen Sarrazin. Er legte diesem nahe, von sich aus die SPD zu verlassen.

Klaus Wowereit, der Regierende Bürgermeister von Berlin, kommentierte die Entwicklung um seinen ehemaligen Finanzsenator: „Es tut mir wirklich, wirklich leid um Thilo Sarrazin, mit dem ich gut zusammen gearbeitet habe, aber er hat sich da verrannt.“ Die Vorsitzende der Linkspartei Gesine Lötzsch sagte: „Es muss sichergestellt werden, dass Sarrazin keinen ,Goldenen Handschlag' bekommt. Ich erwarte von Herrn Sarrazin, dass er jetzt den Anstand besitzt und jetzt selbst seinen Hut nimmt.“

Bundesbank-Präsident Axel Weber und die vier Vorstandskollegen Sarrazins hatten sich am Donnerstag für dessen Abberufung ausgesprochen. Sie entzogen ihm außerdem mit sofortiger Wirkung seinen Geschäftsbereich. Die SPD hat ein Ordnungsverfahren gegen Sarrazin eingeleitet, das mit einem Ausschluss aus der Partei enden könnte.

Ein vorzeitiges „Ausscheiden“ ist nicht geregelt

Der Fall einer Entlassung ist nicht geregelt - offenbar ging der Gesetzgeber zurecht davon aus, dass er kaum eintritt. Gesetzlich bestimmt ist nur, wie man Bundesbankvorstand wird. Zum Teil auf Vorschlag der Bundesregierung, zum Teil - wie im Fall des einstigen Berliner Finanzsenators Sarrazin - auf Vorschlag des Bundesrates im Einvernehmen mit der Bundesregierung werden die Vorstände vom Bundespräsidenten bestellt.

Der Vorstand der Bank ist dabei anzuhören - und er hat in der Vergangenheit schon mehrfach Kandidaten der Politik verhindert. Die Mitglieder, in der Regel für acht Jahre bestellt, sind keine Beamten. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und werden jedenfalls zum Teil besser als die Bundeskanzlerin bezahlt. Ihre Tätigkeit ist durch Verträge geregelt, denen die Bundesregierung zustimmen muss. Und dann ist noch gesetzlich vorgeschrieben, dass „Bestellung und Ausscheiden“ im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind.

Aber das vorzeitige „Ausscheiden“ ist nicht geregelt. Insbesondere nicht, wie man einen Bundesbankverstand wieder los wird, der nicht freiwillig gehen will. Es spricht viel dafür, dass das Ausscheiden als Gegenstück zur Bestellung genauso zu erfolgen hat. Sarrazin ist also demnach - nach Gegenzeichnung durch die Bundesregierung - vom Bundespräsidenten zu entlassen.

Hat der Präsident dabei einen Spielraum, kann er sogar die Entlassung verweigern? Das ist hier eine theoretische Frage, da die Entlassung Sarrazins von der Regierung und vom Staatsoberhaupt öffentlich befürwortet wurde. Grundsätzlich sind solche Entlassungen, wie bei Beamten und Ministern, formale Akte.

Doch wird man vom Bundespräsidenten, wenn er denn davon Kenntnis hat, nicht verlangen können, etwa einen Verfassungsfeind zu ernennen. Und andersherum: Er wird als einer der Hüter der Verfassung nicht jemandem die Entlassungsurkunde in die Hand drücken (lassen), der willkürlich und unter Verletzung wesentlicher Formvorschriften aus seinem Amt entfernt werden soll. Nun ist Sarrazin vom Bundesbankvorstand vor dem Beschluss zur Trennung angehört worden, ihm wurde schon früher mehrfach bedeutet, dass man solche Äußerungen für nicht tragbar halte, ja, er stand schon einmal kurz vor der Abberufung.

Eine „schwere Verfehlung“?

Ob sie der Sache nach gerechtfertigt ist, dürfte vom Bundespräsidenten kaum zu prüfen sein. Ansonsten wäre er, oder gar die Regierung ja in der Lage, sachlichen Einfluss zu nehmen. Man wird der Bundesbank hier - wie jeder Organisation - eine gewisses Maß an Einschätzungsspielraum zubilligen, wen sie noch als tragbar empfindet. Das dürften auch die Verwaltungsgerichte so sehen - falls denn Sarrazin um Rechtsschutz nachsuchen sollte.

Gleichwohl handelt es sich immerhin um ein herausgehobenes öffentliches Amt - und die Frage lautet, ob Sarrazin eine „schwere Verfehlung“ begangen hat. Nicht jeder Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Bank kann eine Entlassung rechtfertigen; daraus können aber Anhaltspunkte gewonnen werden. Nach dem Kodex sollen sich die Vorstandsmitglieder „jederzeit“ in einer Weise verhalten, „die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrechterhält und fördert“. Verlangt man freilich, dass nur eine Straftat die Abberufung eines Vorstands rechtfertigen kann, sieht es für die Gegner Sarrazins schlecht aus. Äußerungen über genetische Gemeinsamkeiten von wem auch immer sind nicht beleidigend oder gar volksverhetzend.

Dass die Unabhängigkeit der Bundesbank hochgehalten wird und vor einer Entlassung hohe Hürden stehen, zeigt das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken: Ein Mitglied des „Direktoriums, das die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amts nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat“, kann zwar auf Antrag des Direktoriums seines Amtes enthoben werden - aber nur durch den Europäischen Gerichtshof.

Auf der anderen Seite ist die Unabhängigkeit der Bundesbank nicht allumfassend: Die Bank ist zwar bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach dem Bundesbankgesetz zustehen, „von Weisungen der Bundesregierung unabhängig“. Sie „unterstützt“ aber, soweit es im Verband der europäischen Banken möglich ist, „die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung“.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

Jüngste Beiträge