Die Münchner Staatsanwaltschaft sucht im Fall Masri weiterhin nach dem mutmaßlichen Vernehmer des Deutsch-Libanesen. Masri war zur Jahreswende 2003/2004 an der albanisch-mazedonische Grenze festgenommen und danach mehrere Monate festhalten worden, vermutlich von Angehörigen amerikanischer Sicherheitsdienste. Nach seinen Angaben war er zur Vernehmung nach Afghanistan verschleppt worden, wo er auch mißhandelt wurde. Einer seiner Vernehmer soll ein Deutscher gewesen sein, der sich „Sam“ genannt habe.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in München besteht kein Verdacht mehr gegen einen Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA), den Masri bei einer Gegenüberstellung als besagten „Sam“ fast sicher identifiziert haben will. Der BKA-Mitarbeiter hat nach einem Bericht der Zeitschrift „Stern“ in der fraglichen Zeit jedoch fast ununterbrochen in der Berliner BKA-Dienststelle gearbeitet. Er sei immer wieder im Computersystem eingeloggt gewesen, stehe auf Anwesenheitslisten und sei von Zeugen gesehen worden.
Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der CIA
Die Staatsanwaltschaft in München ist demnach davon überzeugt, daß es sich bei ihm nicht um „Sam“ gehandelt haben kann, der Masri auf der Rückreise von Afghanistan begleitet haben soll. Nach den Angaben des „Sterns“ richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in bezug auf „Sam“ nun auf einen Mitarbeiter der CIA, der zeitweise als Resident des Geheimdienstes am amerikanischen Generalkonsulat in Hamburg beschäftigt war. Inzwischen lebt der Betreffende wieder in den Vereinigten Staaten. Der Fall Masri beschäftigt derzeit auch einen Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestags zur Kooperation der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus.
Deutschland und die Vereinigten Staaten haben unterdessen vereinbart, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Justiz zu verbessern. Ein entsprechendes Abkommen schlossen in Washington Justizministerin Zypries (SPD) und ihr amerikanischer Kollege Gonzales. Gegenstand der Vereinbarung sind Regelungen zur Auslieferung von Verdächtigen. Hierbei bleibt es aber auf deutscher Seite bei dem Grundsatz, nach dem niemand an Amerika ausgeliefert wird, dem dort die Todesstrafe droht. Zudem regelt das Abkommen praktische Fragen der Rechtshilfe, etwa die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und die Vernehmung von Zeugen per Videoübertragung.