13.10.2006 · Nach dem Tod des kleinen Kevin beschleunigt die Bundesregierung ihre Aktivitäten zum Schutz vernachlässigter Kinder. In Bremen ermittelt indes die Staatsanwaltschaft, anscheinend wußte das Jugendamt von einem Verfahren gegen den Vater.
Die Bundesregierung beschleunigt angesichts des Falls des tot aufgefundenen Bremer Jungen Kevin ihre Aktivitäten zum Schutz vernachlässigter Kinder. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) läßt prüfen, wieweit die Familiengerichte Eingriffsrechte haben. Das Ministerium bestätigte die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe mit Fachleuten von Bund, Ländern und Gemeinden. Frau Zypries sagte: „Wir haben das Problem seit einiger Zeit erkannt“.
Familienministerin von der Leyen (CDU) sagte, das von ihr angekündigte Frühwarnsystems für gefährdete Kinder werde schon vom kommenden Monat an aufgebaut. Familien, die mit der Erziehung eines Kindes überfordert sind, sollen in Modellprojekten vor oder auch von der Geburt an intensiv begleitet werden. Im November solle zunächst in fünf Städten in Norddeutschland ein solches Netz aufgebaut werden, sagte Frau von der Leyen im ZDF. Anfang 2007 sollten Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen folgen. Die Ministerin will zehn Millionen Euro dafür bereitstellen.
Ermittlungsverfahren gegen Vater eingestellt
Unterdessen ist das Jugendamt Bremen entgegen eigener Darstellung offenbar doch über zumindest ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater des zweieinhalb Jahre alten Kevin informiert gewesen. Der unter Vormundschaft des Jugendamtes stehende Junge war am Dienstag tot im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters Bernd K. gefunden worden. Im Dezember 2005 sei K. zusammen mit Kevin auf dem Hauptbahnhof Hannover aufgegriffen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen dieser Zeitung.
Kevins Vater habe dabei mit einer Schreckschußpistole herumgefuchtelt. Der Vater habe dabei unter Drogeneinfluß gestanden. Über den Vorfall habe das Jugendamt in Hannover das Jugendamt Bremen informiert. Gegen den Vater wurde damals ein Ermittlungsverfahren einleitet, das im Januar 2006 eingestellt wurde. Das Jugendamt Bremen hatte bisher erklärt, daß es über die Vorstrafen des Vaters und ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht informiert gewesen sei. (Siehe auch: FAZ.NET-Spezial: Tödliches Versagen im Fall Kevin)
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht
Die Staatsanwaltschaft nahm unterdessen Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Sozialbehörde auf. Neben dem Vormund sei dies auch der „Manager“ des Falles Kevin. Der Vorwurf lautet auf Verletzung der Fürsorgepflicht. Beiden droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Gegen den Leiter des Jugendamtes, Jürgen Hartwig, sei eine Anzeige von einer Privatperson gestellt worden.
Es werde geprüft, ob auch gegen ihn ermittelt werde. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen wurden Disziplinarverfahren gegen drei Mitarbeiter der Sozialbehörde eingeleitet. Betroffen seien der Amtsvormund Kevins und der zuständige Sachbearbeiter. Hartwig habe disziplinarrechtliche Schritte gegen sich selbst eingeleitet. (Siehe auch: Der Fall Kevin: Kindeswohl und Elternrecht