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Freitag, 17. Februar 2012
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Fall Kevin Ermittlungen gegen Betreuer

03.01.2007 ·  Der für Kevin zuständige Sozialarbeiter in Bremen soll trotz Hinweisen auf Gefährdung des Kindeswohls auf Hausbesuche verzichtet haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen ihn wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

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Der „Fall Kevin“ (Siehe auch: FAZ.NET-Spezial: Tödliches Versagen im Fall Kevin) beschäftigt weiterhin die bremische Politik und Verwaltung. Der Leichnam des zweieinhalb Jahre alten Jungens war im vergangenen Oktober im Kühlschrank seines rauschgiftabhängigen Ziehvaters gefunden worden. Nun hat eine Überprüfung der Akten des für Kevin zuständigen Sozialarbeiters schwere Versäumnisse auch bei der Betreuung von elf anderen Kindern ergeben.

Der Bremer „Weserkurier“ zitierte aus einem vertraulichen Bericht der Sozialbehörde über Tatenlosigkeit und fachliche Fehlentscheidungen des Mitarbeiters, gegen den der Staatsanwalt wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. Auch gegen den Amtsvormund wird straf- und disziplinarrechtlich ermittelt. Wegen des gewaltsamen Todes Kevins, der eine unzureichende Koordination in den Sozialbehörden offenbarte, war die Bremer Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) von ihrem Amt zurückgetreten.

Die Prüfer hatten wegen ungeordneter Mappen Mühe, die Schicksale einiger Kinder nachzuvollziehen. Manche der Unterlagen bezeichneten sie als oberflächlich, inakzeptabel oder gar peinlich. Bei elf der 79 von dem Sozialarbeiter betreuten Kindern sehen die Prüfer „dringenden Handlungsbedarf“ und eine mögliche Gefährdung der Kinder.

Kevins Ziehvater wohl unschuldig am Tod der Mutter

Der „Betreuer“ habe den beschönigenden Angaben der oft rauschgiftabhängigen Eltern „scheinbar blind“ vertraut und trotz Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls - bei Kevin waren sie ebenso häufig wie deutlich - auf Hausbesuche verzichtet; einige Kinder seien nie in Augenschein genommen worden. Trotz seiner offenkundigen Überforderung habe der Sozialarbeiter den Eindruck zu erwecken versucht, er sei stets ausgelastet, indem er lange abgeschlossene Fälle weiterführte.

Gegen den Ziehvater Kevins, Bernd K., der im geschlossenen psychiatrischen Gewahrsam ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlagverdachts. Anklage kann sie aber erst erheben, wenn die endgültige Todesursache Kevins durch amtliche Gutachten geklärt ist. Die Vermutung, der Ziehvater könne auch in den Tod seiner Lebensgefährtin verwickelt sein, scheint sich indes nicht zu bestätigen. Kevins HIV-infizierte und rauschgiftabhängige Mutter starb offenbar an einem Milzriss. Bei ihrem Tod im November 2005 hatte die von Rettungskräften gerufene Polizei den tobenden und später fliehenden Bernd K. zügeln müssen, weil er die Notversorgung der Frau behinderte. Ein Oberarzt einer Kinderklinik hatte Ende vergangenen Jahres im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Kevin geschildert, er habe Bernd K. Hausverbot erteilt, weil er die Stationsärztin und Schwestern der Gynäkologie massiv bedroht habe.

Der Untersuchungsausschuss der Bremer Bürgerschaft hofft, seinen Bericht zum Fall Kevin im März oder April vorzulegen - vor der Landtagswahl in Bremen am 13. Mai. Darin zeigt sich fast durchgängig ein Bild grober organisatorischer Schwächen beim Jugendamt wie auch beim Amt für Soziale Dienste. Bremen verfüge zwar über zahlreiche Hilfsangebote für „Problemfamilien“, diese seien aber kaum vernetzt. So berichtete eine Sozialarbeiterin des Familien-Krisendienstes, sie habe trotz Warnungen des Heimleiters keine Informationen erhalten, als sie mit der Betreuung Kevins beauftragt wurde, nachdem dieser aus einem Kinderheim in die Obhut des vermeintlichen Elternpaares zurückgegeben worden war. So habe sie nichts von zahlreichen Knochenbrüchen Kevins durch häusliche Gewalt gewusst, die unmittelbar zuvor in einer Kinderklinik festgestellt wurden. Von der Unterernährung des Jungen oder dem Alkoholismus der Eltern wollte sie nichts bemerkt haben. Sie schilderte vor dem Ausschuss, wie dessen Vorsitzender Helmut Pflugradt anmerkte, eine „heile Welt mit eitel Sonnenschein“.

Quelle: F.A.Z., 03.01.2007, Nr. 2 / Seite 4
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