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Fall Daschner Daschner kehrt nicht auf seinen Posten zurück

 ·  Obwohl er keine weiteren disziplinarrechtlichen Folgen fürchten muß, wird der wegen einer Folterandrohung verurteilte frühere stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident nicht in sein Amt zurückkehren.

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Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der wegen der Folterdrohung gegen einen Kindesentführer verurteilt wurde, kehrt nicht auf seinen alten Posten zurück. Der 62jährige muß aber keine weiteren disziplinarrechtlichen Strafen oder beamtenrechtlichen Einbußen fürchten.

Die entsprechenden Verfahren seien eingestellt worden, teilte das hessische Innenministerium am Dienstag in Wiesbaden mit. Innenminister Volker Bouffier (CDU) übertrug Daschner die kommissarische Leitung des zentralen Polizeipräsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung in der Landeshauptstadt.

Strafprozeß: Keine neuen Sachverhalte

Das Ministerium bestätigte mit der Versetzung Daschners einen Bericht der „Bild-Zeitung“ vom Dienstag. Das Disziplinarverfahren gegen ihn sei eingestellt worden, weil sich gegenüber dem Strafprozeß keine neuen Sachverhalte ergeben hätten, die nicht schon rechtlich gewürdigt worden seien.

Das Landgericht Frankfurt hatte Daschner im Dezember vergangenen Jahres der Nötigung für schuldig befunden, ihm eine Geldstrafe aber nur angedroht. Daschner hatte im Entführungsfall Jakob von Metzler den Täter Magnus Gäfgen mit nie gekannten Schmerzen bedrohen lassen, falls dieser das Geiselversteck nicht nenne.

Der elf Jahre alte Jakob war zum Zeitpunkt des umstrittenen Verhörs aber schon tot. Daschners von ihm selbst protololliertes Vorgehen hatte eine bundesweite Diskussion um die Zulässigkeit von Folter ausgelöst. Das Landgericht hatte Daschner Verfassungsbruch vorgehalten.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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