11.05.2009 · Mancher Tipp kommt erst nach Jahrzehnten: In der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg werden Hinweise auf Verbrecher der Nazizeit gesammelt. Mitunter wird für Informationen auch Geld gezahlt.
Von Michael Martens, LudwigsburgManchmal nennen sie ihn den „Nazi-Jäger“, doch das mag er nicht. Jagen sei eine Sportart, aber seine Behörde betreibe keinen Sport – sie suche Mörder, hat Kurt Schrimm einmal gesagt. Vielleicht wäre „Greisenschreck“ ohnedies eine treffendere Umschreibung für ihn und seine Tätigkeit, denn es sind ausnahmslos sehr alte Männer (und in seltenen Fällen auch Frauen), denen die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ auf der Spur ist. Es sind Männer, die irgendwann vor vielen Jahrzehnten, als sehr junge Leute, womöglich an schrecklichen Verbrechen beteiligt waren. Männer wie der fast neunzig Jahre alte John Demjanjuk.
Greisenschreck? Wer meint, Schrimm damit provozieren zu können, sieht sich getäuscht. Gewiss, es gehe ausnahmslos um alte Leute, und noch kleiner werde der Kreis, sobald man ihre Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit berücksichtige. Aber es gehe eben um Grundsätzliches, sagt Schrimm, der die Zentrale Stelle seit Oktober 2000 leitet. „Die Zeit für eine Schließung ist erst reif, wenn guten Gewissens gesagt werden kann, dass lebende Täter nicht mehr belangt werden können – und soweit ist es noch nicht“.
Anzeigen nach Jahrzehnten, Geld für Informationen
Zufälle haben in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder eine Rolle gespielt bei der Arbeit der Ludwigsburger. Oft stand eine kurze Zeitungsnotiz am Beginn von Vorermittlungen. In einem Fall war es eine Dokumentation der BBC über Auschwitz, in der ein ehemaliger SS-Mann freimütig von seiner Arbeit berichtete. In einem anderen, einmalig seltenen Fall meldete sich nach Jahrzehnten ein entscheidender Belastungszeuge, ebenfalls ein ehemaliger SS-Mann, per Postkarte aus Kanada, um seinen einstigen Befehlshaber anzuzeigen.
Im Fall Josef Schwammbergers, des 1992 vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten früheren Befehlshabers des Ghettos A in Przemysl, zahlte die Bundesrepublik einem Informanten, der den Aufenthaltsort des Gesuchten in Argentinien preisgegeben hatte, über die deutsche Botschaft 300.000 Dollar Belohnung. Nach der Festnahme Schwammbergers im November 1987 kam es, ähnlich wie jetzt bei Demjanjuk, immer wieder zu Verzögerungen der Überstellung nach Deutschland.
Mehr Archiv- als Agententätigkeit
Schwammberger hatte 1965 die Staatsbürgerschaft Argentiniens erhalten und durfte nach argentinischem Recht nicht ausgeliefert werden. Auch in seinem Fall schuf erst die Aberkennung der Staatsbürgerschaft die Voraussetzung zur Überstellung im Mai 1990. Und hätte es den Hinweisgeber beziehungsweise die ihn verlockende hohe Belohnung nicht gegeben, wäre Schwammberger wohl erst nach seinem Tode entdeckt worden, wie manch anderer mutmaßlicher NS-Verbrecher.
Zeitungsmeldungen, Postkarten, Fernsehreportagen als Hinweisgeber – die meisten stellen sich die Arbeit der 1958 eingerichteten Zentralen Stelle sicher anders vor. Als seien da in der württembergischen Provinz kühle Fahnder und Kriminalbeamte am Werk, die mit Justizbehörden, Geheimdiensten und Archiven von Buenos Aires bis Charkow in Verbindung stehen, um untergetauchten Kriegsverbrechern auf die Spur zu kommen.
Keine systematische Unterrichtung aus dem Ausland
Tatsächlich hat die Arbeit in der Vergangenheit jedoch oft einen weniger systematischen Charakter gehabt. „Mir wurde auch erst mit den Jahren klar, dass es keinen Automatismus gibt, durch den wir von ausländischen Behörden unterrichtet werden, wenn dort in einem Fall ermittelt wird, der für das deutsche Strafrecht relevant ist. Was im Ausland geschieht, erreicht uns tatsächlich oft nur nach dem Zufallsprinzip“, sagt Schrimm.
Dass es nach Kenntnis der Zentralen Stelle keine Aussage gibt, wonach Demjanjuk Häftlinge eigenhändig ermordet habe, steht nach Ansicht Schrimms einer möglichen Verurteilung Demjanjuks nicht im Weg. „Die meisten Konzentrationslager waren nicht reine Vernichtungslager. In Auschwitz wurden Leute umgebracht, die nicht arbeitsfähig waren, aber es war auch ein riesiges Arbeitslager mit landwirtschaftlichen und anderen Betrieben. Wenn wir in den vergangenen Jahrzehnten einen Aufseher namentlich feststellen konnten, sagte der uns stets, er sei in einem Arbeitstrakt eingesetzt gewesen und habe von nichts anderem gewusst.“
Jagd auf rüstige Hundertjährige
Das sei im Falle Sobibors, wo Demjanjuk eingesetzt gewesen sei, allerdings nicht möglich. „Außerdem wissen wir aus früheren Prozessen, dass die Aufseher dort in allen Bereichen eingesetzt waren.“ In diesen Umständen sieht die Zentrale Stelle auch die Erfolgsaussicht einer Anklage gegen Demjanjuk. „Ich möchte keine Prognose abgeben. Aber dass die Kollegen in München die Beweislage ähnlich einschätzen, schließe ich daraus, dass ein Haftbefehl erlassen wurde.“
Und so will die Zentrale Stelle weiter nach Verbrechern fahnden, deren Taten älter sind als die Fahnder, die sie zu ahnden suchen. Noch wartet Arbeit auf sie – schließlich gibt es immer mehr rüstige Hundertjährige.