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F.A.Z.-Gespräch „Das Vertrauen ist weitgehend verloren“

01.03.2005 ·  Der Vorsitzende von Transparency International, Peter Eigen, hat die Vorschläge der rot-grünen Koalition kritisiert, welche die Neben- und Berufstätigkeit von Politikern regeln sollen. Die Veröffentlichung der Einkommen gehe nicht weit genug.

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Die Organisation Transparency International setzt sich seit zwölf Jahren für die Prävention von Korruption in Politik und Wirtschaft ein. Ihr Gründer, der Jurist Peter Eigen, war 25 Jahre lang für die Weltbank tätig, zuletzt als Direktor der Regionalmission für Ostafrika. 1993 verließ Eigen seinen Arbeitgeber im Streit. Der Weltbank warf er vor, die Bedeutung der Korruptionsbekämpfung zu unterschätzen. Seitdem ist Eigen Vorsitzender der Organisation mit Sitz in Berlin, zu der auch nationale Vertretungen in mehr als 85 Ländern gehören. Die deutsche Sektion hatte zuletzt weitreichende Forderungen zur Transparenz der Zusatzeinkommen von Abgeordneten erhoben. Das Gespräch führte Stefan Tomik.

SPD und Grüne haben sich auf Eckpunkte über die Neuregelung der „Nebentätigkeiten“ von Abgeordneten geeinigt. Zusatzeinkommen sollen in drei Stufen veröffentlicht werden. Sind Sie einverstanden?

Grundsätzlich sind wir dafür, daß Zusatzeinkünfte auf Heller und Pfennig genau veröffentlicht werden. Den Vorschlag mit Stufen bei 3.500 und 7.000 Euro monatlichem Einkommen halten wir nicht für ausreichend. Denn es macht einen riesigen Unterschied, ob jemand 1.000 Euro im Jahr bekommt oder 40.000. Daraus kann man ganz andere Folgerungen ziehen über die Unabhängigkeit eines Abgeordneten. Aber die Idee, das Einkommen etwas auf- oder abzurunden, wäre wahrscheinlich ein guter Kompromiß. Entscheidend ist, wie groß die Stufen sind.

Der Vorschlag Ihrer Organisation enthält keine grundsätzliche Ausnahme für Freiberufler mit besonderen Vertrauensverhältnissen, etwa für Rechtsanwälte. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat aber verfassungsrechtliche Grenzen aufgezeigt.

Unser Vorschlag sieht vor, einen Ehrenrat zu schaffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Der kann auf Antrag prüfen, ob tatsächlich ein schutzwürdiges Interesse der Veröffentlichung entgegensteht. Wenn man gesetzlich verankert, welche Verpflichtungen es gibt, wenn man sich als Bundestagsabgeordneter aufstellen läßt, ist das eine zumutbare Einschränkung, gerade in einer Situation, wo die Menschen das Vertrauen in die politische Klasse weitgehend verloren haben.

Damit die von Ihnen beabsichtigte Kontrolle funktionieren kann, müßte man doch nicht nur die Höhe der Einkünfte, sondern auch deren exakte Quelle kennen. So argumentieren zumindest Bundesvorstand und Parteirat der Grünen.

Das schlagen wir nicht vor, sondern nur, daß Art und Umfang der Tätigkeit sowie die Höhe der Einkünfte veröffentlicht werden müssen. Dann kann die Öffentlichkeit bewerten, ob der Abgeordnete sein Mandat vernachlässigt oder für die gezahlte Summe zuwenig arbeitet. In Großbritannien zum Beispiel wird ganz klar offengelegt, welche Einkommen man hat, und dort gib es keine Probleme.

Auch in Großbritannien werden Zuwendungen nur in Stufen von 5.000 Pfund veröffentlicht.

Ich habe die Formulare gesehen, die Abgeordnete des Unterhauses ausfüllen müssen, und die gehen sehr, sehr weit, und zwar nicht nur zu den Einkünften, sondern auch etwa zu Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften. Auch die Vermögensverhältnisse von engen Verwandten und Freunden müssen angegeben werden.

Auch die britischen Regeln sehen nicht vor, alle Einkünfte zu veröffentlichen. Tatsächlich fordert Ihre Organisation ein Modell für Deutschland, das es in kaum einem anderen europäischen Land gibt. Auch in Frankreich, Belgien, in den Niederlanden oder Österreich werden Zusatzeinkünfte nicht veröffentlicht.

Jedes Land hat sein eigenes System und seine eigene Kultur. In Deutschland ist in den letzten Jahren ein Vertrauensverlust entstanden durch eine Reihe von Skandalen. Unser Vorschlag schafft Vertrauen durch Transparenz. Die Politiker wären gut beraten, die Angaben weitgehend zu veröffentlichen - auch um die ehrlichen Politiker gegen verallgemeinernde Verdächtigungen zu schützen.

Aber die intensive Diskussion und die Rücktritte der vergangenen Wochen zeigen doch, daß die Selbstheilungskräfte des Systems funktionieren.

Sie funktionieren eben nicht, denn sie haben zu langsam gegriffen, und die Regeln sind unklar. Viele Politiker wissen selbst nicht so recht, wie sie sich verhalten müssen, und haben sich deswegen hinterher auch bei Erklärungen über ihr Verhalten in Widersprüche verwickelt, wovor man sie schützen soll. Wir sind nicht dafür, daß man jetzt die Politiker verallgemeinernd angreift oder verdächtigt.

Ihre Organisation setzt sich für eine weltweite strafrechtliche Verfolgung der politischen Korruption ein und war an den Verhandlungen der entsprechenden UN-Konvention beteiligt. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

Wir hatten eine ganze Reihe von Vorschlägen, die eine Zeitlang im Entwurf der Konvention enthalten waren. Die sind dann im Laufe der Besprechungen entweder verwässert worden, oder man hat den Staaten ihre Umsetzung freigestellt. Die Vorgaben zur Parteienfinanzierung entsprachen in etwa den Vorstellungen, die wir in Deutschland haben. Sie sind aber auf Betreiben der amerikanischen Delegation verwässert worden. Ähnlich ist es mit der Korruption unter Privaten. Wenn etwa der Einkäufer einer großen Firma sich bestechen läßt und Aufträge vergibt, die nicht im Interesse seines Arbeitgebers liegen, sollte das auch als Korruption geahndet werden.

Um die Konvention in Deutschland umzusetzen, müßte die Abgeordnetenbestechung strenger geregelt werden. Schon 1993 hat die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts davor gewarnt. Solch ein Tatbestand hätte nur schwer faßbare Konturen und erhöhte die Mißbrauchsgefahr. Kann man nur in der Theorie messerscharf zwischen legitimem Lobbying und Korruption trennen?

Mißbrauchsgefahr gibt es überall. In Afrika habe ich festgestellt, wie häufig der Vorwurf der Korruption benutzt wurde, um jemanden politisch anzugreifen. Das gilt aber genauso für Beamte. Gerade weil es so schwer ist, ein korruptes Verhalten von Abgeordneten richtig zu beurteilen, muß es klar geregelt werden. Gerade wenn man anerkennt, daß Abgeordnete darauf angewiesen sind, sich mit Lobbyisten zu unterhalten und sich von Interessenverbänden verschiedene Sachverhalte erklären zu lassen. Wenn ein Abgeordneter sich Geld zustecken läßt oder andere Vorteile für sich oder für Dritte, um dann die falschen Entscheidungen zu treffen, dann ist das Korruption. Die UN-Konvention wird zu einer Reparatur des deutschen Systems führen. Noch vor Jahren haben Unternehmer, Verbände und Politiker verteidigt, daß deutsche Exporteure im Ausland bestechen müssen. Da hat man gesagt, es sei nur theoretisch möglich, ohne Bestechung im internationalen Markt Geschäfte zu machen. Im Februar 1999 wurde das Gesetz geändert. Inzwischen verteidigt kaum noch jemand ernsthaft, daß eine deutsche Firma in Lateinamerika große Beträge bezahlen soll, um die falschen Entscheidungen von den dortigen Politikern zu bekommen. Das ist einfach vorbei. So ähnlich wird es auch mit der Abgeordnetenbestechung sein.

Sie blenden dabei die Besonderheiten der deutschen Immunitätspraxis aus, die Abgeordneten nur einen niedrigen Schutz gewährt. Schon ein Anfangsverdacht reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln muß. Ohne Rücksicht auf das Ergebnis könnte das politischen Schaden anrichten, Mißbrauchsfälle sind bekannt.

Denen kann man am besten begegnen, indem man klar und deutlich sagt, was Korruption ist und was nicht.

Die Koalition hat auch ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht. Erleben wir eine informationspolitische Wende in Deutschland?

Das wäre schön. Die Staaten, in denen es schon seit Generationen Gesetze und Praktiken der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Behörden gibt, stehen in unserem Korruptionsindex alle oben, etwa die skandinavischen Länder.

Quelle: F.A.Z., 01.03.2005, Nr. 50 / Seite 4
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