05.05.2010 · Da die Chancen, für eine „Neuauflage“ eines NPD-Verbotsverfahrens nicht gut stünden, müsse über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht werden, um extremen Parteien die staatlichen Gelder entziehen, fordert Thüringens Innenminister Huber in der F.A.Z.
Der Thüringer Innenminister Peter M. Huber (CDU) will extremen Parteien wie der NPD die staatlichen Gelder entziehen. „Die Sicherung des öffentlichen Friedens kann ein legitimes Ziel bei der Beschränkung der staatlichen Parteienfinanzierung sein“, schreibt Huber in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagsausgabe).
Das sei weder ein Verstoß gegen das Parteienprivileg des Grundgesetzes noch gegen das Recht auf Chancengleichheit. Der Minister, der zugleich beurlaubter Staatsrechtslehrer ist, beruft sich auf eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Volksverhetzung vom 4. November 2009.
„Wenn Meinungsäußerungen und Versammlungen, die den öffentlichen Frieden gefährden, diskriminiert werden dürfen, weshalb nicht auch Parteiaktivitäten?“ fragt Huber in der F.A.Z.
Da die Chancen, für eine „Neuauflage“ eines NPD-Verbotsverfahrens nicht gut stünden, wie Huber schreibt, müsse über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht werden. Zu diesem Zweck hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2009 eine Arbeitsgruppe unter Thüringer Leitung eingesetzt
Man soll Parteien die staatlichen Mittel streichen,...
Thomas Berger (tberger)
- 05.05.2010, 23:13 Uhr
Die Extremisten
Chris Wagner (23Chris08)
- 05.05.2010, 23:23 Uhr
Gute Idee!
Jochen Woywadt (buebuebue)
- 05.05.2010, 23:32 Uhr
Demokratieverständnis
Michael Mitzsch (Mutzsch)
- 05.05.2010, 23:42 Uhr
Seltsames Demokratieverständnis
Wolfgang Jakob (wolfgangjakob)
- 06.05.2010, 01:00 Uhr