Home
http://www.faz.net/-gpg-16fk9
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Extremismus Innenminister will der NPD die staatlichen Mittel sperren

05.05.2010 ·  Da die Chancen, für eine „Neuauflage“ eines NPD-Verbotsverfahrens nicht gut stünden, müsse über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht werden, um extremen Parteien die staatlichen Gelder entziehen, fordert Thüringens Innenminister Huber in der F.A.Z.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (8)

Der Thüringer Innenminister Peter M. Huber (CDU) will extremen Parteien wie der NPD die staatlichen Gelder entziehen. „Die Sicherung des öffentlichen Friedens kann ein legitimes Ziel bei der Beschränkung der staatlichen Parteienfinanzierung sein“, schreibt Huber in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagsausgabe).

Das sei weder ein Verstoß gegen das Parteienprivileg des Grundgesetzes noch gegen das Recht auf Chancengleichheit. Der Minister, der zugleich beurlaubter Staatsrechtslehrer ist, beruft sich auf eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Volksverhetzung vom 4. November 2009.

„Wenn Meinungsäußerungen und Versammlungen, die den öffentlichen Frieden gefährden, diskriminiert werden dürfen, weshalb nicht auch Parteiaktivitäten?“ fragt Huber in der F.A.Z.

Da die Chancen, für eine „Neuauflage“ eines NPD-Verbotsverfahrens nicht gut stünden, wie Huber schreibt, müsse über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht werden. Zu diesem Zweck hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2009 eine Arbeitsgruppe unter Thüringer Leitung eingesetzt

Den vollständigen Beitrag von Thüringens Innenminister Peter M. Huber (CDU) lesen Sie an diesem Donnerstag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Quelle: FAZ.NET mit Mü.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen