Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen verstoßen nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am Freitag entscheiden. Damit korrigierten die Straßburger Richter eine Kammer-Entscheidung vom November 2009. Geklagt hatte eine Italienerin, deren Kinder eine staatliche Schule mit Kreuzen in jedem Klassenzimmer besuchten.
Die Große Kammer befand nun mit fünfzehn zu zwei Stimmen, es lasse sich nicht beweisen, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten sei. Zwar sei es nachvollziehbar, dass die Klägerin die Kreuze in den Klassenräumen ihrer Kinder als staatliche Missachtung ihres Rechts sah, deren Unterricht entsprechend ihren eigenen weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen; diese subjektive Wahrnehmung reiche aber nicht aus.
Der Gerichtshof hob hervor, dass die Staaten einen Einschätzungsspielraum hätten, ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts mit der Achtung des Rechts der Eltern zu vereinbaren, diesen Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Der Gerichtshof habe daher im Prinzip die Entscheidungen der Staaten auf diesem Gebiet zu respektieren, einschließlich des Stellenwerts, den sie der Religion beimessen, „sofern diese Entscheidungen zu keiner Form der Indoktrinierung führen“.
Die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, falle folglich in den Einschätzungsspielraum des Staates, „zumal es in der Frage der Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen unter den Mitgliedstaaten des Europarats keine Übereinstimmung gibt.“ Der Beurteilungsspielraum gehe „allerdings Hand in Hand mit der Kontrolle durch den Gerichtshof, dem es obliegt sicherzustellen, dass Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht zu einer Indoktrinierung führen“ (Aktenzeichen 30814/06).
Die Kammer hatte 2009 entschieden, Italien habe gegen das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder sowie gegen die Religionsfreiheit der Kinder verstoßen, und der Klägerin eine Entschädigung von 5000 Euro zugesprochen.
Gut so: Lasst die Italiener entscheiden
Peter Friedrich (PeterFriedrich)
- 18.03.2011, 17:55 Uhr
Nicht nur Bunga-Bunga
Michael Radloff (melursus)
- 18.03.2011, 18:37 Uhr
Ich halte die Entscheidung für unausgewogen....
Carsten Hobracht (Carsten-Hobracht)
- 18.03.2011, 19:26 Uhr
Christen und Muslime jubeln gemeinsam - Ihr habt es nicht anders gewollt...
Inanc Bardakcioglu (HurraTuerkiye)
- 18.03.2011, 20:56 Uhr
Ich denke auch dass man die Entscheidung
karin stutz (strohausen)
- 19.03.2011, 02:15 Uhr