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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

EU-Menschenrechtsgerichtshof Deutschland muss Sicherungsverwahrte entschädigen

 ·  Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Deutschland zwei Straftätern in Sicherungsverwahrung Schadensersatz zahlen.

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Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zwei Straftätern in Sicherungsverwahrung Schadensersatz zahlen. Einem in Schwalmstadt untergebrachten Häftling, der 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt wurde, sprach der EGMR am Donnerstag 7000 Euro zu, einem 1992 wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mann in der Haftanstalt Straubing 5000 Euro. Die Männer sind weiterhin hinter Gittern.

Der Häftling in Schwalmstadt hatte mehrfach Prostituierte verletzt, vergewaltigt und in unmenschlicher Weise gequält. Das Frankfurter Landgericht hatte ihm eine Persönlichkeitsstörung und sadistische sexuelle Neigungen bescheinigt, und eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik angewiesen. Der Mann in Straubing hat junge Mädchen und Prostituierte nach dem Sex erdrosselt oder versucht, sie zu erdrosseln. Das Frankfurter Landgericht war zu dem Schluss gekommen, dass der Mann rückfallgefährdet sei und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Ihre Sicherungsverwahrung war mehrere Jahre nach ihrer Verurteilung angeordnet worden, nach einer Bestimmung, die erst 2004 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt wurde.

Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in beiden Fällen sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Europäischen Menschenrechtskonvention „keine Strafe ohne Gesetz“, befand das Gericht am Donnerstag und bestätigte damit frühere Urteile. Dieser Richterspruch bedeutet nicht, dass die Männer automatisch entlassen werden. Deutsche Gerichte müssen über ihr weiteres Schicksal entscheiden. In Deutschland ist diese Bestimmung bereits abgeschafft worden. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.

Der EGMR hatte mit seinen Urteilen eine Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland angestoßen, die bis 2013 abgeschlossen sein soll. In Straßburg sind noch über 40 ähnliche sogenannte Altfälle anhängig, die die Sicherungsverwahrung betreffen.

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