Der Kardinal kam auf leisen Sohlen. Um die Mittagszeit des vergangenen Donnerstags verbreitete die Pressestelle des Erzbistums Köln eine „Erklärung“ von Joachim Kardinal Meisner zur „Pille danach“. Überrascht waren Freund und Feind des Kölner Erzbischofs aber nicht nur von dem Umstand, dass Meisner sich in einer heiklen Angelegenheit wieder einmal auf eigene Faust und ohne jede Rücksprache mit den anderen Bischöfen geäußert hatte. Noch überraschender war der Inhalt der Erklärung, zumal Meisners Pressestelle gleichzeitig eine Erklärung zu der Erklärung veröffentlichte.
Was war geschehen? Zwei Wochen zuvor war bekanntgeworden, dass eine mutmaßlich vergewaltigte Frau in zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen worden war. Die Ärzte, die auf Verlangen einer Notfallpraxis eine anonyme Spurensicherung hätten durchführen sollen, sahen sich dazu außerstande. Sie wollten sich nicht in eine Situation bringen, in der sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs auf die „Pille danach“ hätten aufmerksam machen müssen. Deren Verschreibung, so dachten bis zum vergangenen Donnerstag nicht nur die beiden Ärzte, sei mit der katholischen Sittenlehre, wie sie das Lehramt der Kirche verbindlich ausgelegt habe, nicht zu vereinbaren.
„Wirkweise nicht immer zu Gänze bekannt“
In der Tat. Noch im Jahr 2008 und damit schon im Pontifikat von Papst Benedikt XVI. hatte die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre die katholische Doktrin auf den neuesten Stand gebracht. Wie bislang grundsätzlich abgelehnt wurde die älteste, in Deutschland in den neunziger Jahren unter dem Namen Mifegyne zugelassene Abtreibungspille. Deren Wirkweise sei keine andere als die „beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Lebens in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Zeitraum“ und daher unter allen erdenklichen Umständen abzulehnen. Kein günstigeres Urteil fällte die Glaubenskongregation über neuere Mittel, die nicht kontragestiv, also abtreibend, sondern intergestiv wirkten, indem sie die Einnistung (Nidation) eines befruchteten Embryos in die Gebärmutter verhinderten.
„Wahr ist“, befand die Glaubenskongregation, „dass die Wirkweise der verschiedenen angewandten Mittel nicht immer zur Gänze bekannt ist. Experimentelle Studien zeigen aber, dass die nidationshemmende Wirkung gewiss vorhanden ist.“ Wer also ein solches Mittel wünsche oder verschreibe, der handele mit dem Vorsatz zur Abtreibung. Roma locuta, causa finita? Bis zum vergangenen Donnerstag.
Denn Kardinal Meisner führte in seiner Erklärung einen dritten Typ der „Pille danach“ ein. Dieser solle geeignet sein, nicht erst die Nidation zu verhindern, sondern schon die Zeugung: „Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat...mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist das aus meiner Sicht vertretbar“, ließ der Kardinal die Öffentlichkeit wissen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen und erst recht nicht den Verdacht, der Kölner Kardinal schreibe eigenmächtig ein neues Kapitel der katholischen Sexualmoral, sekundierte die Pressestelle mit einer Erklärung. Der Kardinal berücksichtige wissenschaftliche Erkenntnisse, wenn er sich im Vergewaltigungsfall für Präparate einsetze, die den Eisprung oder die Befruchtung verhinderten. „Bisher wurde davon ausgegangen, dass die nidationshemmende Wirkung das zentrale Wirkprinzip der Präparate sei, die als ,Pille danach‘ bezeichnet werden. Das ist offenbar nicht mehr Stand der Wissenschaft.“
Der aber lautet keineswegs so, dass bei einer ovulationshemmenden „Pille danach“ eine nidationshemmende Wirkung gänzlich ausgeschlossen sei. Zu diesem Ergebnis kommen jedenfalls die Mitglieder eines trägerübergreifenden Ethikrates im Bistum Trier, die seit dem vorvergangenen Jahr an Empfehlungen über dem Umgang mit Notfallantikonzeptiva in katholischen Krankenhäusern arbeiten. In einer Arbeitsfassung der Empfehlungen heißt es über den seit dem Jahr 2009 zugelassenen Wirkstoff Ulipristal, der eine Verhinderung von Schwangerschaften bis zu 120 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr ermöglicht, indem der Eisprung verhindert oder verzögert wird: „Eine Einwirkung auf die Nidation, mithin eine abortive Wirkung, ist nicht ausgeschlossen.“ Daher sei sein Einsatz mit dem Gebot der Achtung des menschlichen Lebens von seinem Beginn an nicht vereinbar.
Vorgaben aus Rom nicht in Zweifel gezogen
Ähnlichen Zweifeln hinsichtlich der abortiven Wirkung unterliegt indes die von Meisner angeführte „Pille danach“ namens Levonorgestrel, die im Prinzip die Befruchtung verhindern soll. Dessen war sich der Kardinal wohl bewusst. Nur so lässt sich ein Absatz der Erklärung der Erklärung interpretieren, der mit dem Satz beginnt: „Bei der Entscheidung muss der Arzt aus eigener wissenschaftlicher Einschätzung abwägen, inwieweit bei einem Präparat eine nidationshemmende Wirkung besteht.“ Ausgeschlossen ist sie offenbar nicht - und kann doch in Kauf genommen werden. „Andererseits haben bekanntlich sehr viele Präparate und Verhaltensweisen Nebenwirkungen, die das beginnende menschliche Leben schädigen oder im Extremfall sogar töten können. Ganz ausschließen kann man das nie“, heißt es in der Erklärung der Erklärung. Will sagen: Es liegt in der Verantwortung des Arztes und des Verbrechensopfers, ob eine „Pille danach“ verwendet wird, deren Wirkprinzip im Grenzbereich von Empfängnisverhütung und Nidationshemmung und damit einer Abtreibung liegt.
Selbstverständlich liegt es Meisner fern, die Vorgaben Roms in Zweifel zu ziehen. Über die Instruktion „Dignitatis Personae“ heißt es in der Erklärung der Erklärung, dass deren „Grundsätze“ weiterhin gültig blieben. Allerdings müsse bei der „Pille danach“ eine Differenzierung vorgenommen werden.
Ein kleiner Schritt für die Ethik, einer großer für die Kirche
Indes ist Meisners Differenzierung grundsätzlicher und folgenreicher, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Denn der Kölner Kardinal hat Normbegründungsverfahren in die innerkatholische Debatte über das Pro und Contra künstlicher Empfängnisverhütung eingebracht, die auf Seiten des Lehramtes bislang tabu waren. Keinen Zweifel lässt der Kardinal an der grundsätzlichen Ablehnung der Abtreibung durch die katholische Kirche. Wenn „im Notfall“ empfängnisverhütende Mittel nicht mehr rundheraus abgelehnt werden und eine abortive Wirkung „als Nebenwirkung“ um eines höheren Gutes willen in Kauf genommen wird, dann hat Meisner den Boden der in einer römisch-katholischen Interpretation des Naturrechts begründeten Sexualmoral des Lehramtes verlassen - wenn auch nur einen kleinen Schritt weit. Ein weiterer kleiner Schritt für die Ethik, ein großer aber für die Kirche wäre es, wenn sie ihre gesamte Sexualmoral nach den Regeln der Güterabwägung revidierte und dem Verhältnis von Handlungen und Nebenwirkungen mehr Beachtung schenkte.
So wurde der Ausstieg der katholischen Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenberatung in Deutschland vor mehr als zehn Jahren von Meisner im Verein mit dem heutigen Papst damit begründet, dass sich die Kirche nicht mitschuldig machen dürfe an der Tötung von Menschenleben. Am vergangenen Donnerstag verpflichtete Meisner die Ärzte in katholischen Einrichtungen, sich rückhaltlos und unter Berücksichtigung des neuesten Standes der Wissenschaft der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen. Dabei dürften sie auch über Methoden und deren Zugänglichkeit aufklären, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar seien, wenn sie dabei auch die „katholische Position mit Argumenten“ erläuterten. Im Prinzip haben die katholischen Beraterinnen im Schwangerschaftskonfliktfall bis zum Jahr 2001 genau das gemacht - und dieses mit dem „Beratungsschein“ sogar schriftlich bestätigt. Die Entscheidung für oder gegen das Kind lag in den Händen der Schwangeren - so wie heute die Entscheidung über die „Pille danach“.
Erst der Eisprung ermöglicht eine Befruchtung der Eizelle durch Spermien. Da Spermien bis zu fünf Tage im Eileiter überleben können, kann es auch noch Tage nach dem Geschlechtsakt zu einer Schwangerschaft kommen. Genau das soll die „Pille danach“ verhindern. Sie enthält das Hormon Levonorgestrel oder Ulipristal, das vor allem sowohl die Reifung der Eizelle als auch den Eisprung verhindert. Wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt ist, ob die Präparate auch die Spermien beeinflussen oder womöglich sogar die Einnistung (Nidation) einer schon befruchteten Eizelle hemmen können. Belege dafür gibt es bislang nicht. Wissenschaftlich gesichert ist allerdings, dass Levonorgestrel auf eine bereits befruchtete und in der Gebärmutterschleimhaut eingenistete Eizelle keinerlei Wirkung hat. Die „Pille danach“ wirkt vor der Befruchtung - dies war für die im Falle einer Vergewaltigung positive moraltheologische Beurteilung durch den Kölner Erzbischof Kardinal Meisner von entscheidender Bedeutung.
Meisner schreibt in seiner Erklärung von zwei Präparaten. „Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.“ Mit diesem Präparat meint er die „Pille danach“, auch wenn sie keine ausschließlich empfängnisverhindernde Wirkung hat. Weiter heißt es: „Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird.“ Die Abtreibungspille RU-486 hemmt allerdings nicht die Einnistung einer Eizelle, sondern sorgt für eine Fehlgeburt. Nach Pilleneinnahme öffnet sich innerhalb von 48Stunden der Muttermund und die Gebärmutterschleimhaut löst sich ab. (pps.)
@Thorsten Krach Halb- und Unwahrheiten - das "Abweisen" bei
Nichtexistenz einer Gynäkologie
Gabi Heintz (Kolma_Puschi)
- 07.02.2013, 22:28 Uhr
@Gabi Heintz Halb- und Unwahrheiten
Thorsten Krach (sanctum.praeputium)
- 07.02.2013, 10:51 Uhr
Praktische Sichtweise wird empfohlen
Carsten Berg (Carberg)
- 06.02.2013, 22:53 Uhr
@Wolfgang Schroth - Lassen Sie sich nicht manipulieren! Niemand
"wurde abgewiesen" !
Gabi Heintz (Kolma_Puschi)
- 06.02.2013, 19:10 Uhr
Katholische Kirche und Sexualmoral
Wolfgang Schroth (politikverdrossener)
- 06.02.2013, 13:09 Uhr