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Erbschaftsteuer Kein Bitten, kein Betteln

08.10.2008 ·  Die Uhr tickt: Bis zum 1. Januar 2009 hat die große Koalition noch Zeit, die Reform der Erbschaftsteuer unter Dach und Fach zu bringen. Sonst wird es diese Steuer in Deutschland nicht mehr geben. Doch nun stellt sich die CSU quer; eine Einigung ist nicht sicher.

Von Günter Bannas und Manfred Schäfers
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Die Uhr tickt. Keine drei Monate hat die große Koalition noch Zeit, um mit der Reform der Erbschaftsteuer eines ihrer ganz großen finanzpolitischen Vorhaben unter Dach und Fach zu bringen. Sonst wird es vom 1. Januar 2009 an diese Steuer in Deutschland nicht mehr geben. Als die Arbeitsgruppe der Koalition am Montag ihre erste Sitzung unterbrach, weil die Fraktionsführungen im Kanzleramt über die Finanzkrise informiert werden sollten, herrschte noch der Eindruck vor, dass man sich noch am selben Tag einigen werde. Doch dann stellte sich die CSU quer und man vertagte sich auf Donnerstag.

Am Dienstag machte der Sprecher der CSU-Landesgruppe, Ramsauer, in der Sitzung der Unionsfraktion unter dem Beifall der CSU-Abgeordneten aber deutlich, dass es auch an diesem Donnerstag nicht zu einem Einvernehmen in den Verhandlungen mit der SPD kommen werde. Erst müssten am kommenden Montag der CSU-Vorstand in München und die Landesgruppe in Berlin beraten. Bundeskanzlerin Merkel hatte in der Fraktion um Zustimmung zu der Reform geworben. Mit Blick auf den Bundestagswahlkampf sagte sie, die Union wolle das Eigentum schützen, müsse sich aber auch an den Grundsätzen der Gerechtigkeit orientieren.

Die Reform hat eine lange Geschichte

Innenminister Schäuble (CDU) versicherte in der Fraktionssitzung, die von der CSU kritisierten Absprachen mit der SPD seien verfassungskonform. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Kauder (CDU) sagte, das Verhandlungsergebnis sei besser als erwartet. Lob kam auch von CDU-Wirtschaftspolitikern wie dem Parlamentarischen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hintze, sowie den Abgeordneten Laurenz Meyer und Fuchs: Gerade in Zeiten der Krise sei der Zusammenhalt der großen Koalition wichtig. Da klatschten die CDU-Abgeordneten.

Auch in der SPD herrschte Unverständnis über die Haltung der CSU. Ohne Not habe man mit Rücksicht auf die CSU seit März dieses Jahres die Einigung immer weiter verschoben, sagt der rheinland-pfälzische Finanzminister Deubel (SPD). „Man kann den Eindruck gewinnen, dass bei der CSU das Spiel weitergeht.“ Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Poß warf der CSU vor, eine Einigung verhindert zu haben. Sie habe gefordert, den neuen Freibetrag für Ehegatten auf eine Million Euro zu verdoppeln. Eine solche „Grundsicherung für Vermögensmillionäre“ lehne die SPD ab, aber man gehe nach wie vor von einer Einigung aus.

Die Reform hat schon so eine lange Geschichte: Im Koalitionsvertrag bekräftigten Union und SPD ihr altes Ziel, Unternehmen die Erbschaftsteuer zu erlassen, wenn sie zehn Jahre fortgeführt werden. Dann entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundlagen der Erbschaftsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, weil Unternehmen und Immobilienbesitz deutlich unterhalb ihres wirklichen Verkehrswertes angesetzt werden. Wenn das nicht geändert wird, darf die Erbschaftsteuer allenfalls bis Ende des Jahres 2008 angewandt werden. Hessens Ministerpräsident Koch (CDU) und Finanzminister Steinbrück (SPD) haben dann an der Spitze einer Koalitionsrunde den Rahmen für die geplante Reform abgesteckt.

Stichtag 1. Januar 2009

Dazu gehören Zugeständnisse an die Familiengesellschaften, damit diese nicht durch das neue Bewertungsrecht überfordert werden. Das hätte, für sich genommen, zu einer Vervielfachung der Erbschaftsteuerlast gegenüber dem geltenden Recht geführt. So sollte es für Unternehmen einen Abschlag von 85 Prozent geben, wenn es 15 Jahre weitergeführt und der größte Teil der Belegschaft gehalten wird. Damit Privathäuser weiterhin in der Familie erbschaftsteuerfrei vererbt werden können, sollten die Freibeträge für Ehepartner und Kinder kräftig erhöht werden. Doch gleichzeitig sollte das Erbschaftsteueraufkommen von rund 4 Milliarden Euro im Jahr gehalten werden - eine Kernforderung der SPD. Deswegen sollten weitläufige Verwandte und Familienfremde höher besteuert werden - insbesondere wenn sie Immobilienvermögen erben.

Um den 1. Januar 2009 als Stichtag noch einhalten zu können, müsste der Bundestag das Gesetz jetzt beschließen, Anfang November der Bundesrat billigen. Je länger die Koalition braucht, umso kürzer ist die Frist, die Familien und ihre Steuerberater haben, um zu entscheiden, ob für sie das alte oder das neue Recht günstiger ist.

Anfang der Woche herrschte allerorten Optimismus. Bundeskanzlerin Merkel rief Koch nach Berlin, weil - wie es hieß - dort sein finanzpolitischer Sachverstand gebraucht werde. Doch konnte auch Koch den Widerstand der CSU nicht verhindern. An ein endgültiges Scheitern wollen immer noch die wenigsten glauben. „Es hat in allen Punkten deutliche Bewegungen gegeben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Meister, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Doch es half am Dienstag in der Fraktion kein Bitten und kein Betteln der CDU - die CSU blieb hart.

Es ist nichts entschieden

Union und SPD hatten sich schon weitgehend über Entlastungen für die Unternehmenserben verständigt. Die ursprünglich vorgesehene „Haltefrist“ von fünfzehn Jahren für den 85-Prozent-Rabatt soll auf zehn Jahre verkürzt werden. Doch wird auch die Option 15 Jahre Haltefrist bei Nullbesteuerung noch geprüft. Auch die Beschäftigungsauflage soll abgemildert werden. Die Bindungsdauer soll in diesem Fall nicht mehr zehn, sondern nur noch sieben Jahre betragen. Die Sanktion dürfte ebenfalls flexibler gehandhabt werden, etwa nach dem Muster: Wenn die Lohnsumme in dieser Zeit um mehr als ein Siebtel sinkt, wird die Entlastung bei der Erbschaftsteuer anteilig geschmälert. Dass Verwandte, die nicht dem engsten Familienkreis angehören, im ersten Konzept zu hart belastet wurden, ist ebenfalls Konsens. Sie hätten bis auf einen kleinen Freibetrag 30 oder gar 50 Prozent an das Finanzamt abführen müssen. Für sie wird noch ein günstigerer Tarif gesucht.

Die Verhandlungen erschwert die Forderung der CSU, die Länder, denen die Erbschaftsteuer zusteht, müssten über die Höhe der Freibeträge mitbestimmen können. Sie fürchtet, dass sonst ein Reihenhaus, das allein deshalb wertvoll ist, weil es in München steht, nicht erbschaftsteuerfrei an den Ehegatten oder die Kinder vererbt werden kann. Diese Regionalisierung hat die SPD bisher vehement abgelehnt. Als Kompromiss ist denkbar, dass die vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten und Kinder von 500.000 Euro und 400.000 Euro nochmals erhöht werden. Doch das würde die Steuerausfälle erhöhen. Und wie stets bei solchen Verhandlungen gilt der Grundsatz: Es ist nichts entschieden, solange nicht alles entschieden ist.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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