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Entschließungsantrag angenommen Bundestag für Beschneidungen

 ·  Der Bundestag hat einem Entschließungsantrag zu Beschneidungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Beschneidungen grundsätzlich zulässig sind.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (127)

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Gerhard Both
Gerhard Both (g.both) - 22.07.2012 13:06 Uhr

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird nicht umsonst in Art. 2 Abs. 2 unseres GG

garantiert und zählt damit zu den allgemeinen Grundrechten eines jeden Menschen im Geltungsbereich der Art. 1-19 GG. Diese Grundrechte überwiegen konkurrierende Rechtsgüter, wie z.B. das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit.
Unsere Parlamentarier täten gut daran, wenn sie zunächst mal nachdenken und diskutieren würden, bevor sie wieder einen ihrer Schnellschüsse loslassen. Dazu kann ich Ihnen den FAZ-Artikel von Gil Yaron "Unsere seltsame Tradition" nur wärmstens empfehlen.

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Jens Muche
Jens Muche (Me-110) - 22.07.2012 11:49 Uhr

@ Lüko Willms „Glaube kann man nicht verbieten.“

Richtig, denn er findet im Kopf des einzelnen statt und hat mit Ratio nichts zu tun.

„Da es nicht getauft war, kommt es nicht in den Himmel, lehrt die Kirche... Hölle!“

Nur für die, die das glauben.

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Jens Muche
Jens Muche (Me-110) - 22.07.2012 11:42 Uhr

@ Wolfgang Sunderbrink „Sie bewerten Menschrecht höher als G'ttes Gebote.“

Weshalb sollte ich mich daran orientieren was eine Geistfigur gesagt haben soll? Mir ist es völlig gleichgültig, ob sich die Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft dieser Auffassung anschließen. Nur, in diesem Land gelten keine göttlichen Gesetze, sondern die Gesetze, die die Parlamente dieses Landes beschließen und an die haben sich alle hier im Land lebenden zu halten, auch Gläubige.

„.aber wenigstens im Protestantismus allein da.“

Keineswegs, ich bin nicht der einzige, der sich gegen religiös begründete Körperverletzung von Kindern wendet. Was ein Erwachsener macht, ist dessen Sache.

„..daß ein Teil der Gesetze nicht der g'ttlichen Ordnung entsprach, so daß INSOWEIT..“

Dem Kreisauer Kreis gehörten auch Offiziere der Wehrmacht an. „Gott mit uns“, war der Schlachten Ruf, Götter wurden von Gläubigen und Herrschern für alles mögliche bemüht mit welchem Erfolg, hat es Frieden gebracht?

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Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 21.07.2012 22:16 Uhr

Das Wohl des Kindes ...

... kann auch davon abhängen, ob es als Kind getauft wurde, oder erst nach Eintritt einer "Religionsmündigkeit", die viele Diskutanten anführen.

Ein realer Fall, der mir zugetragen wurde: Ein Ehepaar, er Baptist, sie Mitglied der ev. Staatskirche haben geheiratet, also nach deren Verständnis eigentlich eine Mischehe geschlossen.

Sie kriegen Kinder, die ersten beiden werden als Kinder getauft, mindestens eines wird von der Mutter geradezu entführt und von einem Pfarrer in ihrer Verwandschaft getauft.

Beim 4. Kind setzt sich der Vater endlich durch, dessen Religionsgemeinschaft sich ja dadurch auszeichnet (und ihren Namen erhielt), daß sie die Zwangstaufe eines nicht einwillungsfähigen Kindes ablehnen, und die Taufe erst nach einer bewußten Einwilligung des Kindes erlauben.

Ausgerechnet dieses Kind stirbt im 1. Lebensjahr an einem plötzlichen Kindstod.

Da es nicht getauft war, kommt es nicht in den Himmel, lehrt die Kirche... Hölle!

Glaube kann man nicht verbieten.

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dirk strelow

Oh mein G'tt...

jetzt gibt’s schon Beweisvideos? Dann ist ja klar, G'tt sei Dank in diesem Fall!
D.h. es gibt auch bestimmt Videos, auf denen Kinder laufen lernen, dabei umfallen oder mit Tischen, Stühlen,Schränken kollidieren und danach mörderisch anfangen zu heulen. Oder bei ihren Schutzimpfungen unter Geschrei einen Pieks bekommen. Und die Geburt ist ja wohl mit Abstand die größte Traumatisierung, die wir in unserem jungen Leben erfahren! Wollen wir jetzt Laufenlernen, Vakzination und Geburt abschaffen?Ich weiß, eine absurde Frage, aber ich finde auch diese Diskussion zunehmend absurd! Jüdische Kinder hatten in Dtl. weitaus schlimmere Gefahren zu überstehen und ihre Eltern haben alles versucht, sie zu schützen! Also überlasst es doch bitte auch jetzt ihren Eltern, sie zu schützen! Und weil wir gerade bei den Gefahren der Brit Mila sind, beschnittene Männer können länger, das wurde bisher noch gar nicht erwähnt! (Danke) Wie gesagt, die Diskussion wird immer absurder!

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Andreas Müller

Beschneidung oder andere Körperverletzungen

Beschneidung oder andere Körperverletzungen aus einer reinen religiöser Überzeugung und nicht aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus? Ich habe immer geglaubt, die Menschheit hätte sich nach dem Mittelalter weiterentwickelt. Wie man sich doch täuschen kann :-(

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Wolfgang Sunderbrink
Wolfgang Sunderbrink (seew) - 21.07.2012 10:24 Uhr

@ Jens Muche: Sie bewerten Menschrecht höher als G'ttes Gebote.

Damit stehen sie nach meiner rudimentären Kenntnis der christlichen Religionen (bin Jude), aber wenigstens im Protestantismus allein da. Die Widerständler des Kreisauer Kreises, so habe ich von einem evangelischen Theologen gehört, fanden für sich die Legitimaton zum Widerstand eben darin, daß ein Teil der Gesetze nicht der g'ttlichen Ordnung entsprach, so daß INSOWEIT (unnd nur insoweit), Widerstand geboten und richtig war.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 22.07.2012 13:29 Uhr
Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 22.07.2012 13:29 Uhr

Tötung auf Verlangen verstößt eben gegen die "guten Sitten" (siehe "Kannibale" in Rotenburg)

und was durch §216 StGB [DE] ausdrücklich ausgeschlossen wird:

---- schnipp -----
§ 216 Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.
-------- schnapp ---------

Eine Gesinnungsdiktatur, die eine frühkindliche Beschneidung jedoch als gegen die "guten Sitten" verstoßend unter Strafe stellen will, ist nicht hinnehmbar.

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Hinrich Mock
Hinrich Mock (HinrichM) - 21.07.2012 15:03 Uhr

Drastisches Beispiel

Für den Gläubigen stehen Gottes Gebote natürlich im Zweifel über allen anderen Regeln. Ob das, was er für Gottes Gebote hält, auch wirklich Gottes Gebote sind, ist zur Entscheidung seinem Gewissen überlassen.

Hätte Gott nicht eingegriffen und hätte Abraham seinen Sohn Isaak tatsächlich geschlachtet, würde Abraham im Geltungsbereich des Grundgesetzes trotzdem des Mordes angeklagt und bestraft werden. Abraham könnte nicht auf Gott verweisen, denn Gott ist für das Grundgesetz keine konkrete Instanz. Abraham müßte also nicht nur Isaak töten, sondern er müßte selbstverständlich auch die weltliche Strafe seinem Herrn zu Ehren ertragen.

Was nicht geht ist also, daß unsere Gesetze relativiert werden durch Amnestien für den Fall, daß irgendein Vater auf Gottes Befehl (oder was er dafür hält) seinen Sohn umbringt. Das ist weder durch die Freiheit der Religionsausübung gedeckt noch in irgendeiner Weise mit den allgemeinen Menschenrechten vereinbar. Gott sei Dank ist das so.

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Rainer Thesen

Was weg ist, ist weg

Wer ist von der Beschneidung betroffen? Nicht die Eltern, nicht die Religionsgemeinschaft, sondern der beschnittene unmündige Knabe. Er muß sein Leben lang mit einem nicht mehr veränderbaren sichtbaren körperlichen Merkmal leben, das die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (Judentum bzw. Islam) dokumentiert. Und zwar unabhängig davon, ob er sselbst, nun z.B. im Aalter von 35 Jahren, das überhaupt will, dieser Religionsgemeinschaft noch angehört oder nicht, einer anderen Religion anhängt oder Agnostiker geworden ist. Es geht also um seine Grundrechte, aus Art. 1 Abs. 1 GG (unantastbare !) Menschenwürde und Art. 2 Abs. 1 (Recht auf körperliche Unversehrtheit). Sie können weder beeinträchtigt noch gar verdrängt werden durch die Rechte, auch die Grundrechte Dritter. Also kann auch nicht mit dem Grundrecht der Eltern auf freie Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 GG) argumentiert werden, auch nicht mit dem Grundrecht der Eltern auf die religiöse Erziehung (Art 6 Abs. 1 GG) ihrer Kinder

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 18:54 Uhr
Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 21.07.2012 18:54 Uhr

Und was sagen Sie zu den frühkindlichen Geschlechtsumwandlungen, die die Ärzte immer aufdrängen

wenn das Neugeborene keine (im Sinne der Gynäkologen) eindeutigen Geschlechtsmerkmale aufweist.

Ein weitaus schwerwiegender Eingriff als eine Circumzision, und mit noch gravierenderen Konsequenzen.

Aber vielleicht sollte Ihr 35-jährige sich zur Uniklinik Göttingen begeben, vielleicht kann er sich dort gegen einen geringen Obulus an den Oberarzt eine Vorhaut transplantieren lassen?

So irreversible ist doch nix angesichts der wunderbaren ärztlichen Kunscht.

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Horst Friedrich
Horst Friedrich (Hans-4) - 21.07.2012 09:06 Uhr

Holocaust-Vergleich

Die kürzliche Konferenz Europäischer Rabbiner hat das Beschneidungs-Urteil das Säuglinge und Kinder schützen soll mit dem Holocaust, dem Massenmord zur Nazizeit verglichen, das sei der "schwerste Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust".

Das war eine Erpressung von Politikern, welche erfolgreich war, die meisten Abgeordneten des Bundestages hatten für diesen Entschließungsantrag gestimmt.

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Monika Sattler

Mütter steht auf!

Ich bin Mutter - ich wäre der Deutschen Regierung von Herzen dankbar, wenn sie diese Barbarei und Folter an meinem Kind verbieten würde!
Die Mütter können sich in diesem rigiden System nicht gegen die Fanatiker wehren - sind dieser patriarchalen Machokultur ausgeliefert und müssen zusehen, wie diese Gräueltat an ihren Kindern vollzogen werden! Die Revolution gegen die Verstümmelung ihrer Söhne muss von ihnen kommen – muss aus dem inneren – aus den Mütterherzen – des Systems geboren werden! Unsere rückgradlosen Politiker werden ihnen nicht helfen!!!

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 16:36 Uhr
Ulrike Schütt

Gesellschaftlicher Druck

Liebe Frau Preuss,

So wie sich der Beitrag von Frau Sattler liest, ist sie sehr wohl persönlich betroffen.

Das Problem auf das sie wohl aufmerksam machen wollte, ist nicht ein "Jüdischer Macho-Ehemann", sondern der gesellschaftliche Druck, dem man sich als Abweichler gegenüber sieht.
Auf diese Problematik machen verschiedene Vereine, auf jüdischer Seite z.B. "Ben Schalem" aufmerksam. Die Familie und die religiöse Gemeinschaft hat - wie man auch durch die aktuelle Diskussion sieht - kein Verständnis dafür, dass ein Vater sich gegen die Beschneidung entscheidet und seinen Sohn nicht beschneiden lässt.
Mütter sind hier noch nicht viele zu Worte gekommen. Leider!
Man braucht in dieser Diskussion nicht fragen, ob jemand sein Kind liebt - das versteht sich von selbst.
Man sollte aber fragen, wie es sich mit der Religionsfreiheit der Abweichler verhält. Wird diese geschützt. Hat Frau Sattler die Wahl ihren Sohn nicht beschneiden zu lassen, wenn sie z.B. mit einem Moslem verheiratet ist?

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Michael Wolf

Bemerkenswerte Reflexe Frau Preuss

Es ist schon bemerkenswert, wie die Befürworter von Körperverletzung an Kindern hier immer reflexartig den Zeigefinger heben, um auf andere Gesellschaftsprobleme hinzuweisen und damit von sich selbst abzulenken oder sich zu rechtfertigen. Ein Unrecht lässt sich aber nicht mit einem anderen rechtfertigen! Und wer sagt Ihnen denn, Frau Preuss, dass die Kritiker der Beschneidung nicht auch gegen andere Probleme aufstehen? Hier in den Kommentaren geht es nun mal ausschleißlich um die Beschneidung, ganz einfach deshalb, weil der dazugehörige Artikel von dem Thema handelt. Wenn Sie sich gegen andere vermeintliche Probleme unserer Gesellschaft stark machen möchten, können und sollten Sie dies selbstverständlich gerne tun. Nur werden Sie da dann auch auf solche Personen treffen, wie Sie selbst eine sind, die, statt Argumente zu liefern, lieber reflexartig auf andere Probleme verweisen, die natürlich angeblich viel dringlicher zu bekämpfen sind. Viel Erfolg!

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Volker Kunz

Aufstand hier und jetzt!

Andere Themen muss man an anderer Stelle angehen. Dort sind auch Menschen engagiert. Hier aber geht es jetzt umBeschneidung und den Eingriff in das lebenslange Sexualleben von Jungen und Männern! Auch wenn etwas aus vermeintlicher Liebe geschieht, kann es falsch sein. Das ist für Eltern manchmal sehr schwer einzusehen. Dann ist es notwendig, dass andere ihnen helfen die Augen zu öffnen und zu erkennen, was wirklich geschieht. Ich habe in all den Beiträgen hier von den Befürwortern noch keine einzige aktuelle Begründung für Beschneidung gelesen. Früher hat man sich mit dem Verweis auf Traditionen und Gotteswille zufrieden gegeben. Heute reicht dies nicht mehr! Der Aufstand der kritisch denkenden Menschen hat in Sachen Mädchenbeschneidung bereits zu ersten Erfolgen geführt - das kritische Nachdenken und Handeln in Sachen Jungenbeschneidung kommt in Gang und muss intensiviert werden. Volker Kunz, Pfarrer

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Andreas Müller

Religion und Körperverletzung

@Nana Preuss: Es ist schon eigenartig, dass Körperverletzungen durch eine Religion rechtgesprochen wird. Sollte religiös bedingte Körperverletzung rechtens sein, eröffnet das je nach Glaubensrichtung ganz neue Perspektiven.

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Gregor Steinen

Nana Preuss - Kindswohl

Wir sollten nicht vergessen, dass der Begriff des "Kindswohls" nicht aus dem Alten Testament oder sonstigen religiösen Vorlagen heraus abgeleitet und entwickelt wurde, sondern eindeutig der Moderne (Aufklärung) zuzuschreiben ist (beispielsweise Rousseau "Emile"). Es hat überhaupt keinen Zweck, wenn sich religiöse Reaktion jetzt diesen Begriff aneignet und damit Schindluder treibt. Also bitte ein Mindestmaß an historischer Reflexion und intellektueller Redlichkeit.

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uli ulziffer
uli ulziffer (uli2004) - 21.07.2012 01:59 Uhr

"ohne unnötige Schmerzen"

also die "nötigen Schmerzen" erlauben, weil eine Beschneidung nötig ist ?
Das ist pervers.

Oder ein bisschen Schmerz darf sein ?
Wie viel denn ?

Das ist Blablabla zur Beruhigung des Volkes, aber juristisch ist das Unsinn. Denn Körperverletzung ist Körperverletzung, mit oder ohne Schmerz.

Aber "ohne Schmerz" ist wohl nicht möglich.

Und Blut darf fliessen, ein paar Tropfen oder tagelang. Was sein muss, muss sein.

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Florian Adler

Lehrvideo: Religiöser und politischer Anspruch zum Übergriff

Alle Beschneidungsbefürworter, insbesondere die Fraktionen der "harmloser, kleiner Eingriff" oder „Komiker-Nation“ oder "Patientenrecht", sollten sich dieses auf youtube ansehen: «Routine Infant Circumcision with Doctor's Before & After Talks». Es zeigt die Durchführung einer routinemäßigen Genitalverstümmelung (=Beschneidung) an einem Baby. Selbstverständlich ohne Betäubung. Das Video ist schlimm genug und wenn man noch den Ton dazu hört, ist es vollends abartig.
.
Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V., der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreiche Einzelpersonen haben als Reaktion auf die Resolution des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Kindern eine Petition zum Mitzeichnen mit dem Ziel eingereicht, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 21:47 Uhr
Florian Adler

@Volker Kunz_Petition zu Beschneidungen von Kindern

Ich empfehle Ihnen, sich auf den websites der Deutschen Kinderhilfe und MOGIS e.V. zu informieren und dort gezielte Kontakte für Ihre Anliegen aufzunehmen.

Die Deutsche Kinderhilfe hat vorg. Petition mit dem Ziel beim BT eingereicht, weitere Organisationen und eine große Zahl von Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen. Bis 16.08.2012 werden beim BT allerdings keine neuen ePetitionen veröffentlicht, da eine Systemumstellung erfolgt. Wer bereits im Vorfeld diese Petition namentlich unterstützen will, kann dies via E-Mail an die Kinderhilfe tun. Schönen Sonntag und Grüße zurück.

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Volker Kunz

Unterstützung

Herzlichen Dank für den Hinweis.
Ich bemühe mich im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland für mehr Unterstützung für die Beschneidungskritiker.
Eine Bitte: An welchen Stellen kann man bei solchen politischen Aktionen mitmachen?
Freundliche Grüße
Volker Kunz, Pfarrer

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Günter Busse

Wenn der Bundestag Beschneidungen

"ohne unnötige Schmerzen" erlauben will - da frage ich mich, ist dem Bundestag denn nicht bekannt, das die traditionelle religiöse Beschneidung in den beiden genannten Religionen
OHNE Betäubung durchgeführt wird?
Also immer mit Schmerzen - sind die etwa nicht "unnötig"?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 09:31 Uhr
Gregor Steinen

ohne unnötige Schmerzen

entspricht sehr genau "mit den erforderlichen Schmerzen". Und welche Schmerzen erforderlich sind, werden die Herren Rabbiner/Imame/Zentralräte aller Couleur und Mouvance etc.etc. (also die "Große religiöse Liga") den Abgeordneten schon rechtzeitig flüstern.
Bei Youtube ist ein jüdisches Beschneidungsvideo einsehbar (Routine Infant Circumcision googlen). Ich gebe zu, dass ich es noch nicht geschafft habe, es bis zu Ende anzusehen. Freilich übersteht der Mensch all diese Dinge und stirbt nicht dran, dass ist seit mehr als 3000 Jahren bekannt. Nur gehen diese Dinge durch den Kopf der Menschen und irgendwann ist ihre Zeit abgelaufen, weil der freie Geist sie nicht mehr will und nicht mehr braucht, definitiv und auf die Zukunft gerichtet: Das will und wird kein Mensch mehr TRADIEREN.

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Gregor Steinen

Nun, das Leben geht weiter, mit und ohne Bundestagentschließungen

Auch im jüdischen Kulturkreis wird die jüdische Beschneidung kontrovers diskutiert. Googlen Sie mal "Jews Against Circumcision".

Kritische Sätze wie - "Religous Freedom does not give one the right to mutilate someone elses's body, even if that person is their child. Parents only have the right to make medically valid decisions for their minor child, like a tonsillectomy or appendectomy. Circumcision is not medically valid." - sind deckungsgleich mit den modernen Positionen der Gegner des Beschneidungsrituals, das ungefragt Unmündigen angetan wird. Die Zeiten ändern sich und die reaktionäre "religiöse" Liga aus Rabbinern, Imamen, kath. Kirchenfürsten etc hat längerfristig sicher keine Chance.

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Gregor Steinen

Der familienrechtliche Begriff der "elterlichen Gewalt"

erhält im Licht dieser mehr als seltsamen Entschließung wieder ganz neue Bedeutungsinhalte. Rituelle Gewalttätigkeit wird Teil der elterlichen Obhut. Bravo, wir haben es mit unserem aufgeklärten Denken wieder ein Stückchen weiter gebracht.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.07.2012 20:58 Uhr
Athanasius Pernath

Es wird spannend, wie sich ein Verbot körperlicher Züchtigung dann noch rechtfertigen läßt

wenn tatsächlich ein Spezialgesetz zur Zirkumzision verabschiedet wird.
Schließlich finden sich in der Bibel jede Menge Stellen, die das Schlagen von Kindern gebieten oder zumindest empfehlen. Die Zustimmungsrate zu Körperstrafen dürfte hierzulande auch nicht niedriger ausfallen als die Zahl der Apologeten der Vorhautentfernung, und auch hier kann der Amerikafreund darauf hinweisen, daß "spanking" in zahlreichen US-Staaten noch legal ist und praktiziert wird.
Beim "mir-hat-es-ja-auch-nicht-geschadet"-Argument müssen sich die Beschneidungs-Befürworter sogar sagen lassen, daß sie es von den Kinderschlägern abgekupfert haben.

Jedenfalls eine interessante Vorstellung, daß jetzt jemand aus entsprechendem Kulturkreis (wie z. B. USAmerikaner, Muslime oder auch deutsche Fundi-Christen) mit diesen historischen, religiösen und kulturellen Argumenten vor deutschen Gerichten eine Gleichbehandlung mit den Beschneidern durch Legalisierung der Prügelstrafe einfordern könnte.

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Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 20.07.2012 18:58 Uhr

Aus der Begründung der Entschließungsantrags - impliziter Verweis auf Para 228 StGB

(Bundestagsdrucksache 17/10331)

"Eine Straffreiheit der Beschneidung würde sich aus dem Einverständnis der
Betroffenen mit der Beschneidung ergeben. Bei Beschneidungen von
Minderjährigen dürfen Eltern an Stelle ihrer Kinder diese Einwilligung erteilen,
soweit diese demWohl des Kindes dient. Der Inhalt des Kindeswohls wird im
Regelfall von den Eltern bestimmt, die dabei ihrerseits die Grenzen der
staatlichen Rechtsordnung zu beachten haben."

Das Strafgesetzbuch spricht allerdings von "guten Sitten", die in diesem Fall "die Grenzen der staatlichen Rechtsordnung" ziehen. Das hätte der Bundestag auch explizit erklären können.

Und explizit erklären, mit ausdrücklichem Bezug auf den Para 227 StGB, daß die frühkindiche Beschneidung nicht gegen "die guten Sitten" verstößt. Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen, während irgendwelche Spezialgesetze nur ein bürokratisches Monster schaffen können.

Gesetze sollten klar und einfach sein, und nicht verklausuliert, wie jetzt zu befürchten steht

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 19:04 Uhr
Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 21.07.2012 19:04 Uhr

Was "gute Sitten" sind, ist eben nicht mit absoluter Sicherheit für ewig festgelegt, deswegen...

... sollte ja der Bundestag explizit, und mit ausdrücklichem Bezug auf den §228 StGB [DE] erklären, daß die frühkindliche Beschneidung in Deutschland heute eben nicht gegen die "guten Sitten" verstößt.

In der Nazizeit und in den finsteren Köpfen einiger Diskutanten war und ist das sicherlich anders, aber Diktatur mit gewaltsamen Eingriffen in Religion und Familie sollte doch eigentlich erst recht gegen die "guten Sitten" verstoßen.

Anscheinend wünschen sich hier einige die reaktionäre stalinistische Diktatur des Enver Hodscha aus Albanien, wo Religion einfach verboten wurde.

In der bürgerlichen Gesellschaft muß man offenbar Kommunist sein, um demokratische Rechte uneingeschränkt zu verteidigen. Alle anderen sind für mehr oder minder drakonische Einschränkungen der demokratischen Rechte.

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uli ulziffer
uli ulziffer (uli2004) - 21.07.2012 01:00 Uhr

"gute Sitten"

Bei einer Körperverletzung und blutigen Ritualen mit "zum Wohle des Kindes" und "guten Sitten" zu argumentieren ist mehr als abwegig, das ist pervers. Kein Gericht wird dem folgen.

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Athanasius Pernath

Die "moralisch und gerecht denkende" Bevölkerung sieht das anders

wenn die Hälfte der deutschen Bevölkerung das Urteil des Kölner Gerichtes richtig findet, dann können Sie nicht einfach behaupten, daß es sich bei diesem Ritual ganz eindeutig nicht um einen Verstoß gegen die guten Sitten handelt.

Zudem heißt es im §228, daß der Betroffene sein Einverständnis erklären muß, was ja hier gerade nicht der Fall ist. Das Kölner Gericht hat ja gerade die Berechtigung der Eltern zur Zustimmung in diesem Fall verneint, da hierbei das Wohl des Kindes mißachtet und kein Vorteil zu erkennen ist, der die dauerhaften Folgen der Körperverletzung rechtfertigen könne.

Man kann auch nicht ignorieren, daß bei der Beschneidung ein kleines, aber reales Risiko letaler Komplikationen besteht (wie Ihr Freudscher Vertipper mit dem §227, "Körperverl. mit Todesfolge" nahelegt, haben Sie auch dran gedacht), wie es sich ja im Kölner Fall auch fast verwirklicht hätte. Spätestens dadurch wird es doch sehr fragwürdig mit der Konformität mit den "guten Sitten"

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Gregor Steinen

Das Wohl des Kindes

Nun ob rituelle Gewalttätigkeiten gegen ein Kind dem aufgeklärten "Wohl des Kindes" dienlich sind, möchte ich ernsthaft bezweifeln. Ich fürchte, wir haben es hier eher mit einer reaktionären Bedeutungsentstellung und Pervertierung des Kindswohl-Begriffes zu tun.

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Jens Muche
Jens Muche (Me-110) - 20.07.2012 17:59 Uhr

@ Bert Völmle „...von Got selbst geboten.“

Ich will Ihnen Ihre Religion nicht nehmen und Ihnen auch nicht zu nahe treten. Ich will Sie nur darauf hinweisen, daß die Gesetze, die Ihr Gott erläßt in diesem Land keinerlei Gültigkeit haben. Als gesetzestreuer Bürger erwarte ich auch von einem Gläubigen, egal welchem Gott er huldigt, daß er sich an die Gesetze des Staates hält, in dem er sich gerade aufhält oder seinen Lebensmittelpunkt hat.

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Closed via SSO
Bernd Thamm (thammbe) - 20.07.2012 17:52 Uhr

Was hat Vorrang im Grundgesetz?

Religionsfreiheit, Elternrecht oder Kindeswohl?
Die Parlamentarier sollten sich gut überlegen, warum dann das Kindeswohl, direkt nach Artikel 1 über die Menschenwürdel, im Grundgesetz und noch vor dem Elternrecht und der Religionsfreiheit steht? Will man also ernsthaft unser Grundgesetz ändern? Dann könnte das BVerfG diese Gesetzvorlage genauso wieder einkassieren wie schon andere zuvor.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 19:08 Uhr
Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 21.07.2012 19:08 Uhr

Aus dem Holocaust lernt B. Reb, daß Juden ihre Religion nicht voll ausüben dürfen...

... na toll!

Und welche Strafe halten Sie dann bereit, falls ein Jude doch beschnitten ist?

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Closed via SSO
Bert Reb (Berttreb) - 20.07.2012 23:58 Uhr

Pflicht der Eltern, das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit zu schützen

Vor allem gibt es auch die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes im Auge zu haben, da zählt eben nicht nur körperliche Unversehrtheit dazu, sondern auch das Recht auf Religionsfreiheit, was auch bedeutet, dass dem Kind dies nicht schon faktisch, wie ein Judenstern, eingebrannt/beschnitten werden darf : Diese Lehren haben wir Deutsche eben gerade aus dem Holocaust ziehen müssen und so ins GG gemeißelt.

Versteh gar nicht, warum man das einem liebenden, empathischen Elternteil sagen muss - dass dies eine Plficht ist - und der soziale Druck eben nicht zu Lasten des Kindes nachgegeben werden darf.
Dass man soetwas einem religiösen Menschen sagen muss, wiegt noch schwerer - zumal Ersatzrituale bereits vorher schon vor Gott Bestand hatten, und auch die Beschneidung, nebst Beschneidungsersatzritual, bereits Bestand haben.

Man müsste die Eltern nicht nur wegen Körperverletzung u. sexual. Missbrauch anzeigen, sondern auch, weil sie die Religionsfreiheit des Kindes nicht geschützt haben.

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Klaus D. Wolf
Klaus D. Wolf (LaoK) - 20.07.2012 14:46 Uhr

Politiker-Eid

Sollte die religiöse Beschneidung bei Knaben durch die Bundesregierung legalisiert werden, kann man nur hoffen, dass wenigstens die Ärzteschaft ihren geleisteten Eid ernst nimmt und die erforderlichen medizinischen Eingriffe ablehnt.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.07.2012 19:00 Uhr
Lüko Willms
Lüko Willms (l.willms) - 20.07.2012 19:00 Uhr

Bescheidung braucht nicht legalisiert zu werden, sie ist legal

Siehe Para 228 StGB (DE):

"§ 228
Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."

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Volker Kunz

Des Pudels Kern

Natürlich will man es sich vordergründig in der Bundesregierung nicht mit den Repräsentanten der jüdischen und islamischen Verbände verderben; die Lobbyarbeit hat sehr schnell und bisher sehr effektiv funktioniert.
Aber es gibt da m.E. noch einen weiteren Punkt, der mit bedacht werden sollte: Schon einen Tag nach dem Kölner Landgerichtsurteil hatte sich Joachim Meisner zu Wort gemeldet und sich vehement für das Beschneidungsritual ins Zeug gelegt. Sonderbar - einer, der sich ansonsten nicht für die Muslime und ihre Moscheebauten engagiert, entdeckt sein Herz für Andersgläubige!
Kann es sein, dass sich in der Führungsetage der römischen Katholiken die Angst breit macht, dass mit der Einschränkung der Religionsfreiheit in Sachen Beschneidung auch der Wecker für "Hausgemachtes" abläuft? Ist es vorstellbar, dass ein deutsches Gericht die kathlische Kirche wegen Diskriminierung von Frauen und Homosexuellen verurteilt und ihren Freiraum "beschneidet"?
Volker Kunz, Pfarrer

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