19.07.2012 · Der Bundestag hat einem Entschließungsantrag zu Beschneidungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Beschneidungen grundsätzlich zulässig sind.
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Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird nicht umsonst in Art. 2 Abs. 2 unseres GG
garantiert und zählt damit zu den allgemeinen Grundrechten eines
jeden Menschen im Geltungsbereich der Art. 1-19 GG. Diese Grundrechte
überwiegen konkurrierende Rechtsgüter, wie z.B. das Recht der
Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit.
Unsere Parlamentarier täten gut daran, wenn sie zunächst mal
nachdenken und diskutieren würden, bevor sie wieder einen ihrer
Schnellschüsse loslassen. Dazu kann ich Ihnen den FAZ-Artikel von
Gil Yaron "Unsere seltsame Tradition" nur wärmstens empfehlen.
@ Lüko Willms „Glaube kann man nicht verbieten.“
Richtig, denn er findet im Kopf des einzelnen statt und hat mit Ratio
nichts zu tun.
„Da es nicht getauft war, kommt es nicht in den Himmel, lehrt die
Kirche... Hölle!“
Nur für die, die das glauben.
@ Wolfgang Sunderbrink „Sie bewerten Menschrecht höher als G'ttes Gebote.“
Weshalb sollte ich mich daran orientieren was eine Geistfigur gesagt
haben soll? Mir ist es völlig gleichgültig, ob sich die
Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft dieser Auffassung
anschließen. Nur, in diesem Land gelten keine göttlichen
Gesetze, sondern die Gesetze, die die Parlamente dieses Landes
beschließen und an die haben sich alle hier im Land lebenden zu
halten, auch Gläubige.
„.aber wenigstens im Protestantismus allein da.“
Keineswegs, ich bin nicht der einzige, der sich gegen religiös
begründete Körperverletzung von Kindern wendet. Was ein
Erwachsener macht, ist dessen Sache.
„..daß ein Teil der Gesetze nicht der g'ttlichen Ordnung
entsprach, so daß INSOWEIT..“
Dem Kreisauer Kreis gehörten auch Offiziere der Wehrmacht an.
„Gott mit uns“, war der Schlachten Ruf, Götter wurden
von Gläubigen und Herrschern für alles mögliche
bemüht mit welchem Erfolg, hat es Frieden gebracht?
... kann auch davon abhängen, ob es als Kind getauft wurde, oder
erst nach Eintritt einer "Religionsmündigkeit", die viele
Diskutanten anführen.
Ein realer Fall, der mir zugetragen wurde: Ein Ehepaar, er Baptist, sie
Mitglied der ev. Staatskirche haben geheiratet, also nach deren
Verständnis eigentlich eine Mischehe geschlossen.
Sie kriegen Kinder, die ersten beiden werden als Kinder getauft,
mindestens eines wird von der Mutter geradezu entführt und von
einem Pfarrer in ihrer Verwandschaft getauft.
Beim 4. Kind setzt sich der Vater endlich durch, dessen
Religionsgemeinschaft sich ja dadurch auszeichnet (und ihren Namen
erhielt), daß sie die Zwangstaufe eines nicht
einwillungsfähigen Kindes ablehnen, und die Taufe erst nach einer
bewußten Einwilligung des Kindes erlauben.
Ausgerechnet dieses Kind stirbt im 1. Lebensjahr an einem
plötzlichen Kindstod.
Da es nicht getauft war, kommt es nicht in den Himmel, lehrt die
Kirche... Hölle!
Glaube kann man nicht verbieten.
jetzt gibt’s schon Beweisvideos? Dann ist ja klar, G'tt sei Dank
in diesem Fall!
D.h. es gibt auch bestimmt Videos, auf denen Kinder laufen lernen, dabei
umfallen oder mit Tischen, Stühlen,Schränken kollidieren und
danach mörderisch anfangen zu heulen. Oder bei ihren
Schutzimpfungen unter Geschrei einen Pieks bekommen. Und die Geburt ist
ja wohl mit Abstand die größte Traumatisierung, die wir in
unserem jungen Leben erfahren! Wollen wir jetzt Laufenlernen,
Vakzination und Geburt abschaffen?Ich weiß, eine absurde Frage,
aber ich finde auch diese Diskussion zunehmend absurd! Jüdische
Kinder hatten in Dtl. weitaus schlimmere Gefahren zu überstehen und
ihre Eltern haben alles versucht, sie zu schützen! Also
überlasst es doch bitte auch jetzt ihren Eltern, sie zu
schützen! Und weil wir gerade bei den Gefahren der Brit Mila sind,
beschnittene Männer können länger, das wurde bisher noch
gar nicht erwähnt! (Danke) Wie gesagt, die Diskussion wird immer absurder!
Beschneidung oder andere Körperverletzungen
Beschneidung oder andere Körperverletzungen aus einer reinen religiöser Überzeugung und nicht aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus? Ich habe immer geglaubt, die Menschheit hätte sich nach dem Mittelalter weiterentwickelt. Wie man sich doch täuschen kann :-(
@ Jens Muche: Sie bewerten Menschrecht höher als G'ttes Gebote.
Damit stehen sie nach meiner rudimentären Kenntnis der christlichen Religionen (bin Jude), aber wenigstens im Protestantismus allein da. Die Widerständler des Kreisauer Kreises, so habe ich von einem evangelischen Theologen gehört, fanden für sich die Legitimaton zum Widerstand eben darin, daß ein Teil der Gesetze nicht der g'ttlichen Ordnung entsprach, so daß INSOWEIT (unnd nur insoweit), Widerstand geboten und richtig war.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 22.07.2012 13:29 UhrTötung auf Verlangen verstößt eben gegen die "guten Sitten" (siehe "Kannibale" in Rotenburg)
und was durch §216 StGB [DE] ausdrücklich ausgeschlossen wird:
---- schnipp -----
§ 216 Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des
Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
-------- schnapp ---------
Eine Gesinnungsdiktatur, die eine frühkindliche Beschneidung jedoch
als gegen die "guten Sitten" verstoßend unter Strafe
stellen will, ist nicht hinnehmbar.
Drastisches Beispiel
Für den Gläubigen stehen Gottes Gebote natürlich im
Zweifel über allen anderen Regeln. Ob das, was er für Gottes
Gebote hält, auch wirklich Gottes Gebote sind, ist zur Entscheidung
seinem Gewissen überlassen.
Hätte Gott nicht eingegriffen und hätte Abraham seinen Sohn
Isaak tatsächlich geschlachtet, würde Abraham im
Geltungsbereich des Grundgesetzes trotzdem des Mordes angeklagt und
bestraft werden. Abraham könnte nicht auf Gott verweisen, denn Gott
ist für das Grundgesetz keine konkrete Instanz. Abraham
müßte also nicht nur Isaak töten, sondern er
müßte selbstverständlich auch die weltliche Strafe
seinem Herrn zu Ehren ertragen.
Was nicht geht ist also, daß unsere Gesetze relativiert werden
durch Amnestien für den Fall, daß irgendein Vater auf Gottes
Befehl (oder was er dafür hält) seinen Sohn umbringt. Das ist
weder durch die Freiheit der Religionsausübung gedeckt noch in
irgendeiner Weise mit den allgemeinen Menschenrechten vereinbar. Gott
sei Dank ist das so.
Wer ist von der Beschneidung betroffen? Nicht die Eltern, nicht die Religionsgemeinschaft, sondern der beschnittene unmündige Knabe. Er muß sein Leben lang mit einem nicht mehr veränderbaren sichtbaren körperlichen Merkmal leben, das die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (Judentum bzw. Islam) dokumentiert. Und zwar unabhängig davon, ob er sselbst, nun z.B. im Aalter von 35 Jahren, das überhaupt will, dieser Religionsgemeinschaft noch angehört oder nicht, einer anderen Religion anhängt oder Agnostiker geworden ist. Es geht also um seine Grundrechte, aus Art. 1 Abs. 1 GG (unantastbare !) Menschenwürde und Art. 2 Abs. 1 (Recht auf körperliche Unversehrtheit). Sie können weder beeinträchtigt noch gar verdrängt werden durch die Rechte, auch die Grundrechte Dritter. Also kann auch nicht mit dem Grundrecht der Eltern auf freie Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 GG) argumentiert werden, auch nicht mit dem Grundrecht der Eltern auf die religiöse Erziehung (Art 6 Abs. 1 GG) ihrer Kinder
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 18:54 UhrUnd was sagen Sie zu den frühkindlichen Geschlechtsumwandlungen, die die Ärzte immer aufdrängen
wenn das Neugeborene keine (im Sinne der Gynäkologen) eindeutigen
Geschlechtsmerkmale aufweist.
Ein weitaus schwerwiegender Eingriff als eine Circumzision, und mit noch
gravierenderen Konsequenzen.
Aber vielleicht sollte Ihr 35-jährige sich zur Uniklinik
Göttingen begeben, vielleicht kann er sich dort gegen einen
geringen Obulus an den Oberarzt eine Vorhaut transplantieren lassen?
So irreversible ist doch nix angesichts der wunderbaren ärztlichen
Kunscht.
Die kürzliche Konferenz Europäischer Rabbiner hat das
Beschneidungs-Urteil das Säuglinge und Kinder schützen soll
mit dem Holocaust, dem Massenmord zur Nazizeit verglichen, das sei der
"schwerste Angriff auf jüdisches Leben seit dem
Holocaust".
Das war eine Erpressung von Politikern, welche erfolgreich war, die
meisten Abgeordneten des Bundestages hatten für diesen
Entschließungsantrag gestimmt.
Ich bin Mutter - ich wäre der Deutschen Regierung von Herzen
dankbar, wenn sie diese Barbarei und Folter an meinem Kind verbieten würde!
Die Mütter können sich in diesem rigiden System nicht gegen
die Fanatiker wehren - sind dieser patriarchalen Machokultur
ausgeliefert und müssen zusehen, wie diese Gräueltat an ihren
Kindern vollzogen werden! Die Revolution gegen die Verstümmelung
ihrer Söhne muss von ihnen kommen – muss aus dem inneren
– aus den Mütterherzen – des Systems geboren werden!
Unsere rückgradlosen Politiker werden ihnen nicht helfen!!!
Gesellschaftlicher Druck
Liebe Frau Preuss,
So wie sich der Beitrag von Frau Sattler liest, ist sie sehr wohl
persönlich betroffen.
Das Problem auf das sie wohl aufmerksam machen wollte, ist nicht ein
"Jüdischer Macho-Ehemann", sondern der gesellschaftliche
Druck, dem man sich als Abweichler gegenüber sieht.
Auf diese Problematik machen verschiedene Vereine, auf jüdischer
Seite z.B. "Ben Schalem" aufmerksam. Die Familie und die
religiöse Gemeinschaft hat - wie man auch durch die aktuelle
Diskussion sieht - kein Verständnis dafür, dass ein Vater sich
gegen die Beschneidung entscheidet und seinen Sohn nicht beschneiden lässt.
Mütter sind hier noch nicht viele zu Worte gekommen. Leider!
Man braucht in dieser Diskussion nicht fragen, ob jemand sein Kind liebt
- das versteht sich von selbst.
Man sollte aber fragen, wie es sich mit der Religionsfreiheit der
Abweichler verhält. Wird diese geschützt. Hat Frau Sattler die
Wahl ihren Sohn nicht beschneiden zu lassen, wenn sie z.B. mit einem
Moslem verheiratet ist?
Bemerkenswerte Reflexe Frau Preuss
Es ist schon bemerkenswert, wie die Befürworter von Körperverletzung an Kindern hier immer reflexartig den Zeigefinger heben, um auf andere Gesellschaftsprobleme hinzuweisen und damit von sich selbst abzulenken oder sich zu rechtfertigen. Ein Unrecht lässt sich aber nicht mit einem anderen rechtfertigen! Und wer sagt Ihnen denn, Frau Preuss, dass die Kritiker der Beschneidung nicht auch gegen andere Probleme aufstehen? Hier in den Kommentaren geht es nun mal ausschleißlich um die Beschneidung, ganz einfach deshalb, weil der dazugehörige Artikel von dem Thema handelt. Wenn Sie sich gegen andere vermeintliche Probleme unserer Gesellschaft stark machen möchten, können und sollten Sie dies selbstverständlich gerne tun. Nur werden Sie da dann auch auf solche Personen treffen, wie Sie selbst eine sind, die, statt Argumente zu liefern, lieber reflexartig auf andere Probleme verweisen, die natürlich angeblich viel dringlicher zu bekämpfen sind. Viel Erfolg!
Aufstand hier und jetzt!
Andere Themen muss man an anderer Stelle angehen. Dort sind auch Menschen engagiert. Hier aber geht es jetzt umBeschneidung und den Eingriff in das lebenslange Sexualleben von Jungen und Männern! Auch wenn etwas aus vermeintlicher Liebe geschieht, kann es falsch sein. Das ist für Eltern manchmal sehr schwer einzusehen. Dann ist es notwendig, dass andere ihnen helfen die Augen zu öffnen und zu erkennen, was wirklich geschieht. Ich habe in all den Beiträgen hier von den Befürwortern noch keine einzige aktuelle Begründung für Beschneidung gelesen. Früher hat man sich mit dem Verweis auf Traditionen und Gotteswille zufrieden gegeben. Heute reicht dies nicht mehr! Der Aufstand der kritisch denkenden Menschen hat in Sachen Mädchenbeschneidung bereits zu ersten Erfolgen geführt - das kritische Nachdenken und Handeln in Sachen Jungenbeschneidung kommt in Gang und muss intensiviert werden. Volker Kunz, Pfarrer
Religion und Körperverletzung
@Nana Preuss: Es ist schon eigenartig, dass Körperverletzungen durch eine Religion rechtgesprochen wird. Sollte religiös bedingte Körperverletzung rechtens sein, eröffnet das je nach Glaubensrichtung ganz neue Perspektiven.
Nana Preuss - Kindswohl
Wir sollten nicht vergessen, dass der Begriff des "Kindswohls"
nicht aus dem Alten Testament oder sonstigen religiösen Vorlagen
heraus abgeleitet und entwickelt wurde, sondern eindeutig der Moderne
(Aufklärung) zuzuschreiben ist (beispielsweise Rousseau
"Emile"). Es hat überhaupt keinen Zweck, wenn sich
religiöse Reaktion jetzt diesen Begriff aneignet und damit
Schindluder treibt. Also bitte ein Mindestmaß an historischer
Reflexion und intellektueller Redlichkeit.
also die "nötigen Schmerzen" erlauben, weil eine
Beschneidung nötig ist ?
Das ist pervers.
Oder ein bisschen Schmerz darf sein ?
Wie viel denn ?
Das ist Blablabla zur Beruhigung des Volkes, aber juristisch ist das
Unsinn. Denn Körperverletzung ist Körperverletzung, mit oder
ohne Schmerz.
Aber "ohne Schmerz" ist wohl nicht möglich.
Und Blut darf fliessen, ein paar Tropfen oder tagelang. Was sein muss,
muss sein.
Lehrvideo: Religiöser und politischer Anspruch zum Übergriff
Alle Beschneidungsbefürworter, insbesondere die Fraktionen der
"harmloser, kleiner Eingriff" oder
„Komiker-Nation“ oder "Patientenrecht", sollten
sich dieses auf youtube ansehen: «Routine Infant Circumcision with
Doctor's Before & After Talks». Es zeigt die Durchführung
einer routinemäßigen Genitalverstümmelung
(=Beschneidung) an einem Baby. Selbstverständlich ohne
Betäubung. Das Video ist schlimm genug und wenn man noch den Ton
dazu hört, ist es vollends abartig.
.
Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte, MOGIS e.V., der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Prof.
Dr. Matthias Franz und zahlreiche Einzelpersonen haben als Reaktion auf
die Resolution des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Kindern
eine Petition zum Mitzeichnen mit dem Ziel eingereicht, eine
Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die
Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen
überhaupt zuzulassen.
@Volker Kunz_Petition zu Beschneidungen von Kindern
Ich empfehle Ihnen, sich auf den websites der Deutschen Kinderhilfe und
MOGIS e.V. zu informieren und dort gezielte Kontakte für Ihre
Anliegen aufzunehmen.
Die Deutsche Kinderhilfe hat vorg. Petition mit dem Ziel beim BT
eingereicht, weitere Organisationen und eine große Zahl von
Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen. Bis 16.08.2012
werden beim BT allerdings keine neuen ePetitionen veröffentlicht,
da eine Systemumstellung erfolgt. Wer bereits im Vorfeld diese Petition
namentlich unterstützen will, kann dies via E-Mail an die
Kinderhilfe tun. Schönen Sonntag und Grüße zurück.
Unterstützung
Herzlichen Dank für den Hinweis.
Ich bemühe mich im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland
für mehr Unterstützung für die Beschneidungskritiker.
Eine Bitte: An welchen Stellen kann man bei solchen politischen Aktionen mitmachen?
Freundliche Grüße
Volker Kunz, Pfarrer
Wenn der Bundestag Beschneidungen
"ohne unnötige Schmerzen" erlauben will - da frage ich
mich, ist dem Bundestag denn nicht bekannt, das die traditionelle
religiöse Beschneidung in den beiden genannten Religionen
OHNE Betäubung durchgeführt wird?
Also immer mit Schmerzen - sind die etwa nicht "unnötig"?
ohne unnötige Schmerzen
entspricht sehr genau "mit den erforderlichen Schmerzen". Und
welche Schmerzen erforderlich sind, werden die Herren
Rabbiner/Imame/Zentralräte aller Couleur und Mouvance etc.etc.
(also die "Große religiöse Liga") den Abgeordneten
schon rechtzeitig flüstern.
Bei Youtube ist ein jüdisches Beschneidungsvideo einsehbar (Routine
Infant Circumcision googlen). Ich gebe zu, dass ich es noch nicht
geschafft habe, es bis zu Ende anzusehen. Freilich übersteht der
Mensch all diese Dinge und stirbt nicht dran, dass ist seit mehr als
3000 Jahren bekannt. Nur gehen diese Dinge durch den Kopf der Menschen
und irgendwann ist ihre Zeit abgelaufen, weil der freie Geist sie nicht
mehr will und nicht mehr braucht, definitiv und auf die Zukunft
gerichtet: Das will und wird kein Mensch mehr TRADIEREN.
Nun, das Leben geht weiter, mit und ohne Bundestagentschließungen
Auch im jüdischen Kulturkreis wird die jüdische Beschneidung
kontrovers diskutiert. Googlen Sie mal "Jews Against
Circumcision".
Kritische Sätze wie - "Religous Freedom does not give one the
right to mutilate someone elses's body, even if that person is their
child. Parents only have the right to make medically valid decisions for
their minor child, like a tonsillectomy or appendectomy. Circumcision is
not medically valid." - sind deckungsgleich mit den modernen
Positionen der Gegner des Beschneidungsrituals, das ungefragt
Unmündigen angetan wird. Die Zeiten ändern sich und die
reaktionäre "religiöse" Liga aus Rabbinern, Imamen,
kath. Kirchenfürsten etc hat längerfristig sicher keine
Chance.
Der familienrechtliche Begriff der "elterlichen Gewalt"
erhält im Licht dieser mehr als seltsamen Entschließung wieder ganz neue Bedeutungsinhalte. Rituelle Gewalttätigkeit wird Teil der elterlichen Obhut. Bravo, wir haben es mit unserem aufgeklärten Denken wieder ein Stückchen weiter gebracht.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.07.2012 20:58 UhrEs wird spannend, wie sich ein Verbot körperlicher Züchtigung dann noch rechtfertigen läßt
wenn tatsächlich ein Spezialgesetz zur Zirkumzision verabschiedet wird.
Schließlich finden sich in der Bibel jede Menge Stellen, die das
Schlagen von Kindern gebieten oder zumindest empfehlen. Die
Zustimmungsrate zu Körperstrafen dürfte hierzulande auch nicht
niedriger ausfallen als die Zahl der Apologeten der Vorhautentfernung,
und auch hier kann der Amerikafreund darauf hinweisen, daß
"spanking" in zahlreichen US-Staaten noch legal ist und
praktiziert wird.
Beim "mir-hat-es-ja-auch-nicht-geschadet"-Argument müssen
sich die Beschneidungs-Befürworter sogar sagen lassen, daß
sie es von den Kinderschlägern abgekupfert haben.
Jedenfalls eine interessante Vorstellung, daß jetzt jemand aus
entsprechendem Kulturkreis (wie z. B. USAmerikaner, Muslime oder auch
deutsche Fundi-Christen) mit diesen historischen, religiösen und
kulturellen Argumenten vor deutschen Gerichten eine Gleichbehandlung mit
den Beschneidern durch Legalisierung der Prügelstrafe einfordern könnte.
Aus der Begründung der Entschließungsantrags - impliziter Verweis auf Para 228 StGB
(Bundestagsdrucksache 17/10331)
"Eine Straffreiheit der Beschneidung würde sich aus dem
Einverständnis der
Betroffenen mit der Beschneidung ergeben. Bei Beschneidungen von
Minderjährigen dürfen Eltern an Stelle ihrer Kinder diese
Einwilligung erteilen,
soweit diese demWohl des Kindes dient. Der Inhalt des Kindeswohls wird im
Regelfall von den Eltern bestimmt, die dabei ihrerseits die Grenzen der
staatlichen Rechtsordnung zu beachten haben."
Das Strafgesetzbuch spricht allerdings von "guten Sitten", die
in diesem Fall "die Grenzen der staatlichen Rechtsordnung"
ziehen. Das hätte der Bundestag auch explizit erklären
können.
Und explizit erklären, mit ausdrücklichem Bezug auf den Para
227 StGB, daß die frühkindiche Beschneidung nicht gegen
"die guten Sitten" verstößt. Damit wäre
Rechtssicherheit geschaffen, während irgendwelche Spezialgesetze
nur ein bürokratisches Monster schaffen können.
Gesetze sollten klar und einfach sein, und nicht verklausuliert, wie
jetzt zu befürchten steht
Was "gute Sitten" sind, ist eben nicht mit absoluter Sicherheit für ewig festgelegt, deswegen...
... sollte ja der Bundestag explizit, und mit ausdrücklichem Bezug
auf den §228 StGB [DE] erklären, daß die
frühkindliche Beschneidung in Deutschland heute eben nicht gegen
die "guten Sitten" verstößt.
In der Nazizeit und in den finsteren Köpfen einiger Diskutanten war
und ist das sicherlich anders, aber Diktatur mit gewaltsamen Eingriffen
in Religion und Familie sollte doch eigentlich erst recht gegen die
"guten Sitten" verstoßen.
Anscheinend wünschen sich hier einige die reaktionäre
stalinistische Diktatur des Enver Hodscha aus Albanien, wo Religion
einfach verboten wurde.
In der bürgerlichen Gesellschaft muß man offenbar Kommunist
sein, um demokratische Rechte uneingeschränkt zu verteidigen. Alle
anderen sind für mehr oder minder drakonische Einschränkungen
der demokratischen Rechte.
"gute Sitten"
Bei einer Körperverletzung und blutigen Ritualen mit "zum Wohle des Kindes" und "guten Sitten" zu argumentieren ist mehr als abwegig, das ist pervers. Kein Gericht wird dem folgen.
Die "moralisch und gerecht denkende" Bevölkerung sieht das anders
wenn die Hälfte der deutschen Bevölkerung das Urteil des
Kölner Gerichtes richtig findet, dann können Sie nicht einfach
behaupten, daß es sich bei diesem Ritual ganz eindeutig nicht um
einen Verstoß gegen die guten Sitten handelt.
Zudem heißt es im §228, daß der Betroffene sein
Einverständnis erklären muß, was ja hier gerade nicht
der Fall ist. Das Kölner Gericht hat ja gerade die Berechtigung der
Eltern zur Zustimmung in diesem Fall verneint, da hierbei das Wohl des
Kindes mißachtet und kein Vorteil zu erkennen ist, der die
dauerhaften Folgen der Körperverletzung rechtfertigen könne.
Man kann auch nicht ignorieren, daß bei der Beschneidung ein
kleines, aber reales Risiko letaler Komplikationen besteht (wie Ihr
Freudscher Vertipper mit dem §227, "Körperverl. mit
Todesfolge" nahelegt, haben Sie auch dran gedacht), wie es sich ja
im Kölner Fall auch fast verwirklicht hätte. Spätestens
dadurch wird es doch sehr fragwürdig mit der Konformität mit
den "guten Sitten"
Das Wohl des Kindes
Nun ob rituelle Gewalttätigkeiten gegen ein Kind dem
aufgeklärten "Wohl des Kindes" dienlich sind, möchte
ich ernsthaft bezweifeln. Ich fürchte, wir haben es hier eher mit
einer reaktionären Bedeutungsentstellung und Pervertierung des
Kindswohl-Begriffes zu tun.
@ Bert Völmle „...von Got selbst geboten.“
Ich will Ihnen Ihre Religion nicht nehmen und Ihnen auch nicht zu nahe treten. Ich will Sie nur darauf hinweisen, daß die Gesetze, die Ihr Gott erläßt in diesem Land keinerlei Gültigkeit haben. Als gesetzestreuer Bürger erwarte ich auch von einem Gläubigen, egal welchem Gott er huldigt, daß er sich an die Gesetze des Staates hält, in dem er sich gerade aufhält oder seinen Lebensmittelpunkt hat.
Was hat Vorrang im Grundgesetz?
Religionsfreiheit, Elternrecht oder Kindeswohl?
Die Parlamentarier sollten sich gut überlegen, warum dann das
Kindeswohl, direkt nach Artikel 1 über die Menschenwürdel, im
Grundgesetz und noch vor dem Elternrecht und der Religionsfreiheit
steht? Will man also ernsthaft unser Grundgesetz ändern? Dann
könnte das BVerfG diese Gesetzvorlage genauso wieder einkassieren
wie schon andere zuvor.
Aus dem Holocaust lernt B. Reb, daß Juden ihre Religion nicht voll ausüben dürfen...
... na toll!
Und welche Strafe halten Sie dann bereit, falls ein Jude doch
beschnitten ist?
Pflicht der Eltern, das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit zu schützen
Vor allem gibt es auch die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes im
Auge zu haben, da zählt eben nicht nur körperliche
Unversehrtheit dazu, sondern auch das Recht auf Religionsfreiheit, was
auch bedeutet, dass dem Kind dies nicht schon faktisch, wie ein
Judenstern, eingebrannt/beschnitten werden darf : Diese Lehren haben wir
Deutsche eben gerade aus dem Holocaust ziehen müssen und so ins GG gemeißelt.
Versteh gar nicht, warum man das einem liebenden, empathischen
Elternteil sagen muss - dass dies eine Plficht ist - und der soziale
Druck eben nicht zu Lasten des Kindes nachgegeben werden darf.
Dass man soetwas einem religiösen Menschen sagen muss, wiegt noch
schwerer - zumal Ersatzrituale bereits vorher schon vor Gott Bestand
hatten, und auch die Beschneidung, nebst Beschneidungsersatzritual,
bereits Bestand haben.
Man müsste die Eltern nicht nur wegen Körperverletzung u.
sexual. Missbrauch anzeigen, sondern auch, weil sie die
Religionsfreiheit des Kindes nicht geschützt haben.
Sollte die religiöse Beschneidung bei Knaben durch die Bundesregierung legalisiert werden, kann man nur hoffen, dass wenigstens die Ärzteschaft ihren geleisteten Eid ernst nimmt und die erforderlichen medizinischen Eingriffe ablehnt.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.07.2012 19:00 UhrBescheidung braucht nicht legalisiert zu werden, sie ist legal
Siehe Para 228 StGB (DE):
"§ 228
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person
vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der
Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Natürlich will man es sich vordergründig in der
Bundesregierung nicht mit den Repräsentanten der jüdischen und
islamischen Verbände verderben; die Lobbyarbeit hat sehr schnell
und bisher sehr effektiv funktioniert.
Aber es gibt da m.E. noch einen weiteren Punkt, der mit bedacht werden
sollte: Schon einen Tag nach dem Kölner Landgerichtsurteil hatte
sich Joachim Meisner zu Wort gemeldet und sich vehement für das
Beschneidungsritual ins Zeug gelegt. Sonderbar - einer, der sich
ansonsten nicht für die Muslime und ihre Moscheebauten engagiert,
entdeckt sein Herz für Andersgläubige!
Kann es sein, dass sich in der Führungsetage der römischen
Katholiken die Angst breit macht, dass mit der Einschränkung der
Religionsfreiheit in Sachen Beschneidung auch der Wecker für
"Hausgemachtes" abläuft? Ist es vorstellbar, dass ein
deutsches Gericht die kathlische Kirche wegen Diskriminierung von Frauen
und Homosexuellen verurteilt und ihren Freiraum "beschneidet"?
Volker Kunz, Pfarrer