Home
http://www.faz.net/-gpg-154t7
Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Entscheidung über Wahlmaschinen Mit Stift und Bogen gegen die Black Box

 ·  Wenn alles und jeder online ist, warum nicht auch der Wahlakt? Heute entscheiden die Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Einsatz von Wahlcomputer und die Öffentlichkeit der Wahl. Es geht es um einen demokratischen Urakt und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Wenn alles und jeder online ist, warum nicht auch der Wahlakt? Im Ausland werden Wahlcomputer schon eingesetzt - für manchen ist allein das ein guter Grund, auch hierzulande elektronisch abzustimmen.

Bei der Bundestagswahl 2005 gaben in fünf Bundesländern etwa zwei Millionen Wähler mit Hilfe von insgesamt mehr als 1800 Computern eines niederländischen Herstellers ihre Stimmen ab. Dagegen haben zwei Bürger Wahlprüfungsbeschwerden eingelegt, über die das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag entscheidet.

Die Zweifel der Karlsruher Richter waren schon in der mündlichen Verhandlung kaum zu überhören: Wie ist sichergestellt, dass der Wahlakt nachträglich kontrolliert werden kann? Im Übrigen kommt niemand an der Tatsache vorbei, dass in den Vereinigten Staaten bei Computerwahlen massenhaft Stimmen unterschlagen wurden und dass in den Niederlanden und in Irland unabhängige Fachleute zu dem Schluss kamen, die gute alte Wahl mit Stift und Bogen sei der Maschine überlegen.

Grundlegende Entscheidung über einen demokratischen Urakt

Die Gültigkeit der vergangenen Bundestagswahl steht dabei nicht ernsthaft in Rede - obwohl die Kläger dort eine Wiederholung der Wahl forderten, wo die Geräte zum Einsatz gekommen waren. Der Bundeswahlausschuss wies demgegenüber darauf hin, dass hierzulande noch kein "Betrug" nachgewiesen worden sei. Doch immerhin geht es um den demokratischen Urakt, um den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.

Gerade zu diesem Prinzip dürfte der Zweite Senat eine grundlegende Entscheidung fällen. Die Kläger meinen zum einen, eine spätere Kontrolle der "Black Box" sei unmöglich, Manipulationen durch Hacker seien dagegen gut möglich. Zum anderen könnten Rückschlüsse auf die Stimmabgabe des einzelnen Wählers gezogen werden.

Es ist nicht anzunehmen, dass sich die Verfassungsrichter als grundsätzliche Technikfeinde präsentieren. Eine technische Unterstützung des Wahlaktes dürfte auch in Zukunft nicht ausgeschlossen sein. Doch muss jeder Wähler die Prozedur einigermaßen nachvollziehen können. Dabei geht es nicht in erster Linie um die Stimmabgabe als solche, sondern vor allem auch um den gesamten Ablauf. Nicht ohne Grund ist man im Ausland und auch in einigen deutschen Bundesländern schon wieder vom Einsatz der bisher eingesetzten Wahlcomputer abgerückt.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

Jüngste Beiträge