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Entschädigung für Heimkinder Ein Fonds als Kartenhausmodell

13.12.2010 ·  Ehemalige Heimkinder, die zwischen 1949 und 1975 Unrecht erlitten haben, können auf Entschädigungen hoffen. Der „Runde Tisch Heimerziehung“ empfiehlt nach zwei Jahre langen Beratungen die Einrichtung eines Fonds. Doch die Einigung ist wacklig wie ein Kartenhaus.

Von Reinhard Bingener, Berlin
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Die zwei Sichtweisen auf das Ergebnis des „Runden Tisches Heimerziehung“ prallen im Foyer der Bundespressekonferenz aufeinander: Während die eintreffenden Emissäre aus Politik und Kirchen mit Jackett und Krawatte die Treppe die Stufen zu den wartenden Kameras hinaufsteigen, lassen unten frühere Heimkinder ihrem Unmut über das aus ihrer Meinung nach magere Ergebnis freien Lauf. Es sind Männer und Frauen um die Sechzig, manche tragen T-Shirts, auf denen ein weinendes Kind abgebildet ist, andere Winterjacken in grellen Farben, gekauft augenscheinlich in Läden, in denen man vergeblich nach Herrenanzügen sucht.

Oben, vor den Kameras, lobt die frühere Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne), die den runden Tisch in den vergangenen Jahren moderiert hat, das Verhandlungsergebnis: 120 Millionen Euro soll es für die Heimkinder geben, die unter der „schwarzen Pädagogik“ im Westen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg leiden mussten – einer Pädagogik, die unter den Erziehern in den Kinderheimen, den Beamten in den Jugendämtern und den Richtern an Vormundschaftsgerichten sehr weit verbreitet war und die nicht selten derjenigen glich, die auch in den Jahren zuvor als systemkonform galt. Die Heimkinder sollen nun – jeweils nach einer Einzelfallprüfung – für die von ihnen in den Heimen geleistete Arbeit Einmalzahlungen von rund 4000 Euro erhalten. Auch sollen ihnen Therapien finanziert werden und ein Mietzuschuss gewährt werden, wenn sie es ablehnen, im Alter abermals in ein Heim verbracht zu werden.

„Bevollmerung“ am runden Tisch

Frau Vollmer hebt hervor, dass Heimkinder, gerade weil die Bundesrepublik ein Rechtsstaat sei, ihre Entschädigungsansprüche auf rechtlichem Wege nicht mehr geltend machen könnten, da alles verjährt sei. Auch, rechtfertigt sie das Ergebnis der Verhandlungen, müssten in Deutschland Entschädigungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zahlungen an Opfer des Nationalsozialismus gesehen werden – etwa zu denjenigen an die Zwangsarbeiter, die zwischen 2500 und 7500 Euro erhalten hatten. In Zeiten, in denen die Parteien im Regierungsviertel um fünf Euro Hartz IV mehr streiten, habe man das „zur Zeit Menschenmögliche“ für die einstigen Heimkinder erreicht.

Auf turbulenten „Gegenpressekonferenz“ des Vereins Ehemaliger Heimkinder (VEH) wird wenig später freilich eine andere Rechnung aufgemacht: Wenn Banken vom Staat mit Milliardensummen gerettet würde, müsse für geschundene Heimkinder mehr abfallen als „Brosamen“. Vom VEH haben sich die Heimkinder, die am runden Tisch mitverhandelten, im vergangenen Jahr losgesagt, nachdem dieser Entschädigungen in Höhe von 25 Milliarden Euro gefordert hatte. Hätten sie dessen Forderung übernommen, hätten Bund, Kirchen und Länder sogleich den Verhandlungstisch verlassen. Die Heimkinder am runden Tisch waren zu diesem Schritt gezwungen. Doch der Bruch mit dem VEH hatte für sie einen hohen Preis: Im Internet und auf Versammlungen mussten sie sich für ihre ehrenamtliches Engagement seither aus den eigenen Reihen als Verräter beschimpfen lassen. Auch Antje Vollmer wird vom VEH angefeindet: Von „Bevollmerung“ am runden Tisch ist dort die Rede.

Aber nicht nur deshalb bezeichnet sie ihre Aufgabe am runden Tisch als die härteste ihres Lebens. Denn die abschließenden Verhandlungen drohten am Donnerstag für kurze Zeit in einem Eklat zu enden, als die Vertreter der Heimkinder den runden Tisch demonstrativ verließen und erst nach zähem Ringen zurückkehrten.

Zudem gleicht die Empfehlung, die der runde Tisch ausspricht, einem Kartenhaus, in dem jedes Element nur durch den Druck eines anderen gestützt ist. Sowohl Bund und Länder haben der Abschlusserklärung Protokollnotizen beigefügt, in denen sie zum Ausdruck bringen, dass die Einzahlung in den geplanten bundesweiten Fonds einzig von den Länderparlamenten und dem Bundestag beschlossen werden könne. Besonders an der Zahlungswilligkeit mancher von der Union regierten Länder, etwa Bayerns und Hessens, werden hinter vorgehaltener Hand Zweifel geäußert. Sollte auch nur ein Land nicht zustimmen, käme das ganze Gebäude ins Wanken. So hält der Bund etwa in seiner Protokollnotiz fest, dass man sich an einer Lösung nur beteilige, „wenn die anderen öffentlichen und freien Träger ihrer Verantwortung gerecht werden“.

Einzig die Kirchen haben auf eine Protokollnotiz verzichtet, wofür sie von den Heimkindern am runden Tisch ausdrücklich gelobt werden. Sie haben ihre Zusage bereits gegeben – allerdings auch mit der Einschränkung, dass die Zahlungen in der „Verantwortungsgemeinschaft“ geleistet werden müssten. Antje Vollmer scheint dieser Schritt der Kirchen allerdings nicht gänzlich ungelegen kommen, denn so erhöht sich der Druck auf die Länder abermals: Wenn sie nicht zustimmen, tragen sie die Verantwortung, dass die Heimkinder nicht nur weniger, sondern gar nichts bekommen.

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Jahrgang 1979, Redakteur in der Politik.

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