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Energiepolitik Versteigerung der Atomlaufzeiten findet Anhänger

14.07.2010 ·  Vor vier Monaten hatten führende Ökonomen in der F.A.Z. vorgeschlagen, die geplante Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zu versteigern. Jetzt spricht sich Umweltminister Röttgen dafür aus, den Vorschlag ernsthaft zu prüfen. Opposition und Stromkonzerne sind aus gegensätzlichen Motiven aber strikt dagegen.

Von Andreas Mihm
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Die Regierungskoalition denkt darüber nach, die geplante Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke zu versteigern. Von einem interessanten Vorschlag, „der eine ernsthafte Prüfung verdient“, sprach jetzt Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Energie- und Umweltpolitiker der Koalition, wenn auch nicht aus der ersten Reihe, lobten das Modell. Der Vorschlag geht zurück auf einen Aufsatz, den führende Ökonomen in der F.A.Z. unter der Überschrift „AKW-Laufzeiten: Versteigern statt verschenken“ veröffentlicht haben. SPD, Grüne und Greenpeace lehnten den Plan scharf ab. Die Energiewirtschaft hält nichts davon.

Wie die Wissenschaftler verwies der energiepolitische Sprecher der CDU, Thomas Bareiß, auf das Modell, mit dem die UMTS-Mobilfunklizenzen versteigert wurden: „Ich kann mir eine Auktionierung gut vorstellen. Alles, was wir sonst machen würden, wäre ein Deal und damit angreifbar“, zitierte ihn die „Financial Times Deutschland“. Reststrommengen, also die Erzeugung, die der Gesetzgeber den Kraftwerken noch zugesteht, könnten dann denjenigen zufallen, die den höchsten Nutzen davon hätten und den höchsten Preis zu zahlen bereit wären. Der FDP-Umweltpolitiker Horst Meierhofer sprach von einer marktwirtschaftlichen Lösung.

Vorbild: Versteigerung der UMTS-Lizenzen

Das Umweltministerium hob allerdings hervor, man prüfe das Modell. Die Sicherheit der Reaktoren müsse unabhängig davon gewährt werden. Die Kosten müssten die Konzerne berücksichtigen, wenn sie Laufzeiten ersteigern würden. Vor allem sei eine Auktionierung losgelöst von der ohnehin vom Finanzministerium geplanten Atomsteuer, die jährlich 2,3 Milliarden Euro für den Haushalt bringen soll.

Versteigerungserlöse müssten von den Betreibern also zusätzlich aufgebracht werden. Weil es in der Unionsfraktion Widerstand dagegen gibt, die Brennelementesteuer einzuführen, ohne gleichzeitig die Laufzeit zu verlängern, erscheint eine solche Doppelbelastung der Kernenergie derzeit allerdings eher unwahrscheinlich. Laut Koalitionsvertrag sollten die Zusatzgewinne der Betreiber abgeschöpft und für erneuerbare Energien ausgegeben werden. Die Brennstoffsteuer wird dagegen nur dazu herangezogen, den Haushalts zu finanzieren.

Die Initiatoren des Versteigerungsmodells – der Präsident der Monopolkommission, Justus Haucap, Christoph Schmidt aus dem Rat der Wirtschaftssachverständigen und Manuel Frondel, Umweltökonom am RWI – hatten argumentiert, eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung für längere Laufzeiten werde es nur geben, wenn die Zusatzgewinne nicht zu niedrig veranschlagt würden und der weit überwiegende Teil davon der Allgemeinheit zugutekomme. „Eine Versteigerung der Lizenzen zur Atomstromerzeugung könnte beide Kriterien erfüllen.“

In ihrem Modell würde die Betriebserlaubnis, eine bestimmte Menge an Atomstrom zu erzeugen, als ein Eigentumsrecht aufgefasst und versteigert. Als Erfolgsbeispiel zogen sie die Versteigerung der UMTS-Lizenzen heran. Wie dort gäbe es auch bei einer Atomstromauktion nur wenige potentielle Bieter und sehr hohe Einsätze.

Nahles: „Russisches Roulette“

Die Opposition, die längere Laufzeiten der Kernkraftwerke grundsätzlich ablehnt, sprach sich gegen eine Versteigerung aus. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte: „Bei Atomlaufzeiten geht es um Sicherheit, nicht um das Staatssäckel.“ Würden längere Atomlaufzeiten an den Meistbietenden versteigert, sei das „russisches Roulette“. Der Umweltverband Greenpeace kritisierte, die Bundesregierung setze sich dem Vorwurf der Käuflichkeit von Politik aus. Die deutsche Umwelthilfe sekundierte, die Regierung dürfe den Etat nicht auf Kosten der Sicherheit von Atomkraftwerken sanieren. Die Grünen warnten, Atomlaufzeiten seien keine Ware, „die man auf dem Basar verhökert“.

Auch aus der Kernkraftbranche kommt Widerspruch. Sie hat eigentums-, genehmigungs- und haftungsrechtliche Vorbehalte. Es sei absehbar, dass der sichere Betrieb der Anlagen im bisherigen Umfang dann nicht mehr aufrechterhalten werden könnte. Betreiber könnten kaum gezwungen werden, Stromkontingente, die ein anderer ersteigert hat, in ihren Anlagen zu erzeugen, hieß es mit Blick auf die Eigentumssicherung im Grundgesetz. Sie könnten auch nicht verpflichtet werden, für den Weiterbetrieb der Atomanlagen Kohlekraftwerke stillzulegen. Diese Idee hatte der Baden-Württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) aufgefrischt.

Unklar sei, ob der Bieterkreis in einem Auktionsverfahren auf die vier deutschen Kernkraftwerksbetreiber beschränkt werde oder ob auch andere Bieter zugelassen werden sollten. Heimische und ausländische Banken sind heute bereits umfangreich im Handel mit Emissionszertifikaten engagiert.

Zudem wird die Frage gestellt, warum ein Betreiber in Sicherheit investieren sollte, wenn nicht klar sei, dass er selbst angemessen von solchen Investitionen profitieren könne. Ungeklärt sei auch die Haftungsfrage: Laut Atomgesetz haften die Betreiber unbegrenzt mit ihrem gesamten Betriebsvermögen für Schäden. Diese unlimitierte Haftung müsse auf den Ersteigerer übergehen. Ähnliche Fragen stellten sich für die Übernahme der Kosten der Atommüllentsorgung.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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