27.08.2010 · In der Union mehren sich die Stimmen gegen das Vorhaben von Verteidigungsminister zu Guttenberg, die Wehrpflicht auszusetzen. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Carstensen und der niedersächsische Innenminister Schünemann sprechen sich für einen Erhalt der Wehrpflicht aus.
Von Stephan Löwenstein, BerlinIn der Union mehren sich die Stimmen gegen das Vorhaben von Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU), die Wehrpflicht auszusetzen. Am Freitag sprachen sich der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Carstensen (CDU) und der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) für einen Erhalt der Wehrpflicht aus. Auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Seehofer verwies darauf, dass er sich erst kürzlich zur Wehrpflicht bekannt hatte. Seehofer warnte vor übereilten Festlegungen und versprach, über die fünf von Guttenberg zur Debatte gestellten Modelle in aller Ruhe mit dem Minister, mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und der eigenen Partei zu reden. Schünemann machte sich zugleich für eine Weiterentwicklung der Wehrpflicht zu einer allgemeinen „Heimatschutzpflicht“ für junge Männer stark. „Die Wehrgerechtigkeit wäre gewährleistet, weil jeder auch tatsächlich eingezogen werden kann“, sagte der CDU-Politiker dieser Zeitung.
Schünemann kritisierte zugleich den gegenwärtigen Ansatz der Reform, der von einem Sparbeitrag des Verteidigungsministeriums für den Bundeshaushalt ausgeht. Schünemann sagte: „Wenn es um Sicherheit geht, können wir uns nicht nach der Haushaltslage definieren. Ich verstehe den Verteidigungsminister so, dass die Bundeswehr unterfinanziert ist. Dann müssen wir beim Personal eben so weit reduzieren, wie es der Auftrag gerade noch zulässt. Und dann muss man in erster Linie investieren. Ich glaube nicht, dass bei einer noch so brutalen Reform unterm Strich große Einsparungen für den Bundeshaushalt herauskommen. Das ist eine Illusion.“ Carstensen sagte laut Mitteilung seiner Staatskanzlei: „Ich halte die Wehrpflicht auch unter sich verändernden Vorzeichen prinzipiell für richtig und bekenne mich klar zu ihr.“ Seehofer sagte bei einem Truppenbesuch in Ingolstadt nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur: „Maßstab ist eine Lösung, und das wird auch so kommen, die gut ist für unser Land und die Bundeswehr.“
Nach den Vorstellungen des niedersächsischen Innenministers Schünemann könnte die Dienstpflicht nicht nur in den Streitkräften, sondern auch in der Bundespolizei oder in Zivilschutzverbänden geleistet werden. Zu diesen Zivilschutzverbänden zählt Schünemann nicht nur das Technische Hilfswerk (THW) oder die Feuerwehr, sondern auch Träger wie den Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder den Malteser Hilfsdienst. „Den Weg dieser Reform weist das Grundgesetz selbst,“ schreibt Schünemann in einem Diskussionspapier. Schließlich sehe Artikel 12a ausdrücklich die Möglichkeit vor, Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ zu verpflichten.
„Die Sicherheitslage hat sich zweifellos geändert“
Der CDU-Politiker begründete seinen Ansatz im Gespräch mit dieser Zeitung so: „Die Sicherheitslage hat sich zweifellos geändert. Trotzdem ist eine terroristische Bedrohung Deutschlands weiterhin gegeben, und deswegen sind die Fähigkeiten gerade auch der Wehrdienstleistenden weiter notwendig: Als Sicherungssoldaten oder als Sanitäter, um nur zwei Beispiele zu nennen. Außerdem ist die demographische Entwicklung so, dass es zukünftig schwerer sein wird, geeignete junge Männer zu finden. Im Moment ist die Wehrgerechtigkeit eine Frage, auf die wir eine Antwort brauchen. Aus all diesen Gründen bietet es sich an, dass man die Wehrpflicht zu einer Heimatschutzpflicht weiterentwickelt.“
Ein solcher „Wahlpflichtdienst“ entspräche nach der Auffassung Schünemanns nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch europäischem und internationalem Recht. Die Europäische Menschenrechtskonvention gestatte nicht nur Dienstpflichten militärischen Charakters, sondern auch Dienstpflichten zur Abwehr von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen. Damit sei die Heimatschutzpflicht „streng“ von einer allgemeinen Dienstpflicht zu unterscheiden, die politisch kaum durchsetzbar wäre und gegen europäisches Recht verstoßen würde, schreibt Schünemann.
Auch Roland Koch hat sich für eine allgemeine Dienstpflicht starkgemacht
Für eine allgemeine Dienstpflicht oder ein soziales Pflichtjahr hatten sich zuletzt der saarländische Ministerpräsident Müller (CDU) und der scheidende hessische Ministerpräsident Koch (CDU) starkgemacht. Die SPD verwarf diese Vorstellungen als „abenteuerlich“. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Erler verwies - wie auch Schünemann - auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die einen sozialen Pflichtdienst nur erlaube, wenn Leben oder Wohl der Gemeinschaft durch Notstände bedroht seien; davon könne in Deutschland nicht die Rede sein. Das „Wirrwarr“ habe Guttenberg zu verantworten, weil er fünf Modelle statt eines schlüssigen Konzeptes vorgelegt habe.
Die Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer (KDV) bezifferte die Kosten einer allgemeinen Dienstpflicht zusätzlich zu den bisherigen Kosten für Wehr- und Zivildienst auf 12 Milliarden Euro jährlich. Schon heute erhalte nur die Hälfte der Bewerber für ein freiwilliges Jahr einen Platz, nämlich 38.000. Bund und Länder finanzierten davon nur 25.000. Nach Umfragen hätten 18 Prozent eines Jahrgangs, 140.000 junge Männer und Frauen, Interesse, sich in einem freiwilligen Jahr zu engagieren.
Die fünf Modelle des Verteidigungsministeriums sehen eine Verkleinerung der Bundeswehr von heute rund 250.000 Soldaten auf Umfänge zwischen 210.000 und 150.000 Mann vor. Guttenberg hat ein Modell empfohlen, das die Aussetzung der Wehrpflicht vorsieht sowie einen Streitkräfteumfang von 156.000 Berufs- und Zeitsoldaten plus 7500 bis 15.000 freiwilligen Kurzdienern. Der Minister hatte vom Bundeskabinett auf Betreiben Finanzminister Schäubles (CDU) den Auftrag erhalten, eine Verkleinerung der Bundeswehr um 40.000 Zeit- und Berufssoldaten zu prüfen, um bis 2014 8,4 Milliarden Euro zu sparen.