14.06.2006 · Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes zugestimmt. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte, damit gebe es für junge Mütter und Väter einen „Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen“.
Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes zugestimmt. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte anschließend in Berlin, damit gebe es für junge Mütter und Väter einen „Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen“. Die meisten jungen Familien brauchten und wollten heutzutage dauerhaft zwei Einkommen, sagte von der Leyen.
Junge Väter und Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen, sollen künftig bis zu 14 Monate lang ein einkommensabhängiges Elterngeld erhalten. Anfang Mai hatte sich der Koalitionsausschuß nach zähem Ringen auf einen Kompromiß bei den umstrittenen „Vätermonaten“ geeinigt. Der Bundestag behandelt den Gesetzentwurf am nächsten Donnerstag in erster Lesung. Nach einer Anhörung am 3. Juli wird der Bundestag nach der Sommerpause im September weiter über das Gesetz beraten.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Elternteil, der für die Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf pausiert, vom Staat in Zukunft ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhalten, jedoch höchstens 1.800 Euro im Monat. Zwei weitere Monate können sich anschließen, wenn auch der Partner seinen Beruf ebenfalls für mindestens zwei Monate aufgibt.
„Erreichen Eltern, die sich Zeit fürs Kind nehmen“
Von der Leyen hatte den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes zuletzt verändert. Nun ist im Gesetzentwurf vorgesehen, daß für die Berechnung des Elterngeldes das Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich ist. Bisher waren lediglich drei Monate geplant. Politiker von SPD und Union hatten gewarnt, die kurze Frist biete Möglichkeiten zum Mißbrauch, etwa durch eine Kurzzeitanstellung von Ehefrauen bei Selbstständigen.
Von der Leyen verteidigte sie das Gesetz gegen Vorwürfe, ärmere Familien würden durch die Neuregelungen benachteiligt: „Wir erreichen mit der neuen Leistung alle Eltern, die sich Zeit fürs Kind nehmen, und nicht wie mit dem Bundeserziehungsgeld nur Väter und Mütter unterhalb eines bestimmten Einkommens.“ Sie rechne damit, daß künftig jeder vierte Vater eine mehrmonatige Elternzeit in Anspruch nehmen wird.
Linkspartei.PDS und Sozialverbände kritisieren, daß mit dem Elterngeld, das das Bundeserziehungsgeld ersetzen soll, Geringverdiener und „Hartz IV“-Empfänger schlechter gestellt würden. Während das Erziehungsgeld bis zu 24 Monate in Höhe von 300 Euro ausgezahlt wird, soll es den Grundbetrag von 300 Euro beim Elterngeld nur noch höchstens 14 Monate lang geben.