10.05.2007 · Nach langem Streit haben sich Union und SPD auf die Neufassung des Passgesetzes verständigt. Demnach müssen die Fingerabdrücke des Bürgers gelöscht werden, sobald der Reisepass erstellt ist.
Union und SPD haben sich nach längerem Streit auf die Neufassung des Passgesetzes geeinigt. Anders als im ursprünglichen Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgesehen sollen die Fingerabdrücke aus Reisepässen nun doch nicht bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert werden. Das teilten der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion Bosbach und der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wiefelspütz, am Donnerstag mit.
Die Fingerabdrücke der Bürger müssen somit vernichtet werden, wenn der Reisepass erstellt ist. Gegen die Speicherung hatte sich die SPD gewehrt. Die Union hatte zuletzt als Kompromiss angeboten, die Fingerabdrücke nur dann zu speichern, wenn der Bürger dem zustimmt. Laut Bosbach hatte sich die SPD aber auch diesem Vorschlag widersetzt. Um das Gesetzesvorhaben insgesamt nicht zu verzögern, habe die Union auf die Speicherung verzichtet, sagte Bosbach. Das Gesetz soll in der nächsten Sitzungswoche verabschiedet werden.
Online-Bildabruf in eiligen Fällen
Sicherheitsbehörden erhalten dann die Möglichkeit, die Passbilder der Meldeämter künftig auch online abzurufen, allerdings nur in Eilfällen - und auch nur dann, wenn die jeweilige Passbehörde gerade geschlossen ist. Verzichtet wurde auf das Vorhaben, Doktortitel aus dem Pass zu streichen.
In Deutschland wird seit November 2005 der elektronische Reisepass (ePass) ausgestellt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip. Ab November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind.
Ein kleiner Schritt
C. B. Sturm (CBest)
- 11.05.2007, 02:44 Uhr