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Einigung in der Koalition Rechtsanspruch auf Krippenplatz

15.05.2007 ·  Monatelang hat die Koalition über die Kinderbetreuung gestritten, jetzt ist der Durchbruch da: Union und SPD wollen die Zahl der Krippenplätze verdreifachen. Ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben.

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Nach monatelangem Streit hat sich die große Koalition auf einen massiven Ausbau von Kinderkrippenplätzen geeinigt. Eine Lösung des Konflikts um Mindestlöhne gelang in den fünfstündigen Beratungen des Koalitionsausschusses am Montagabend jedoch nicht. (Siehe auch: Kein Einvernehmen beim Mindestlohn in der Koalition)

Die Zahl der Betreuungsplätze soll bis 2013 auf 750.000 verdreifacht werden. Familien sollen dann auch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erhalten. Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) wertete die Einigung der großen Koalition als „Riesenerfolg“ und „gigantischen Schritt“ nach vorn. „Bund, Länder und Kommunen haben sich hinter dem Ziel vereinigt. Jeder weiß nun, dass keiner aussteigen darf.“

Finanzieller Ausgleich für zu Hause erzogene Kinder

Mit dem Kompromiss im Krippenstreit rückte die SPD von ihrer Forderung ab, den Rechtsanspruch bereits für das Jahr 2010 festzuschreiben. Die Union hatte einen solchen Schritt zunächst generell abgelehnt. Die Einigung läuft darauf hinaus, dass ein Krippenplatz erst dann einklagbar wird, wenn für rund 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot bereit steht. „Das ist ein tragfähiger guter Kompromiss“, sagte CSU-Chef Edmund Stoiber in der Nacht zum Dienstag. SPD-Chef Kurt Beck sprach von einem „Durchbruch“.

Video: Koalitions-Einigung zu Krippenplätzen

Unklar ist hingegen, wie hoch das Betreuungsgeld ausfallen wird, das von der Leyen zufolge ab 2013 gezahlt werden soll. Das Geld sollen Eltern bekommen, die ihre Kinder Zuhause betreuen wollen. Während von der Leyen erklärte, die Höhe stehe noch nicht fest, nannte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer im Deutschlandfunk eine Summe von 150 Euro. „Diese Höhe ist fix“, sagte er. „Das haben wir als politische Willensbildung jetzt festgelegt.“

Beck kündigte einen Gesetzentwurf für die Krippen noch in dieser Wahlperiode an. Der Bund werde sich an den Personal- und an den Sachkosten beteiligen. Der Ausbau der Kleinkinderbetreuung soll nach den bisherigen Angaben zwölf Milliarden Euro kosten. Davon will der Bund vier Milliarden Euro übernehmen. Acht Milliarden Euro sollen Länder und Kommunen tragen.

„Der Gesetzentwurf muss in 14 Tagen stehen“

Offen blieb zunächst, auf welchem Wege sich der Bund am Ausbau der Krippen beteiligt und wo das Geld herkommen soll. Da Bundeszuschüsse zu den Betriebskosten verfassungsrechtlich problematisch sind, soll die Einrichtung einer Stiftung geprüft werden, über die der Ausbau finanziert werden könnte.

Von der Leyen setzt auf einen raschen Ausbau der Krippenplätze in Städten und Gemeinden. „Ab 2008 werden Eltern handfest spüren, dass sich die Situation verbessert“, sagte sie am Rande des EU-Familienminister-Treffens in Bad Pyrmont. Sie will nun zügig die Details für eine bessere Kinderbetreuung ausarbeiten: „Der Gesetzentwurf muss in 14 Tagen stehen fürs Parlament.“ Ihr Ziel sei es, dass Eltern den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht vor Gericht erstreiten müssten, weil es bis 2013 genügend Angebote gebe, sagte von der Leyen.

„Kommunen, die sich jetzt nicht auf den Weg machen, haben in Kürze ein großes Problem. Sie werden ab 2013 Rechtsklagen von Eltern haben und junge Familien verlieren.“ Kommunen würden den Druck und die Nachfrage der Eltern spüren, wenn sie den Krippenausbau nicht vorantrieben. „Aber es wird sich mit kräftigen Schritten etwas bewegen“, sagte von der Leyen. Eltern und junge Menschen würden in Kommunen ziehen, wo sie familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen finden.

„Rechtsansprüche lösen zusätzliche Nachfrage aus“

Die Kommunen haben den Koalitionskompromiss zum Ausbau der Krippenplätze grundsätzlich begrüßt, zugleich aber eine Finanzbeteiligung des Bundes auch über das Jahr 2013 hinaus gefordert. Eine dauerhaftes Engagement des Bundes sowohl bei den Betriebs- als auch bei den Investitionskosten müsse auch über 2013 hinaus gelten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg. Er verwies darauf, dass für die angestrebten 750.000 Plätze für Kleinkinder über 50.000 Erzieherinnen notwendig seien, die „ausgebildet, qualifiziert und bezahlt werden müssen“.

Kritisch äußerte sich Landsberg zum verabredete Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013. Dies schaffe zum einen zusätzliche Bürokratie. Zum anderen bestehe die Gefahr, dass durch den Anspruch mehr Eltern als bislang angenommen ihre Kinder betreuen lassen wollten, und die 750.000 Plätze dann möglicherweise nicht mehr ausreichten. „Denn es ist eine generelle Erfahrung, dass Rechtsansprüche auch zusätzliche Nachfrage auslösen.“ Der DStGB forderte ein Junktim im Gesetz, wonach der Rechtsanspruch erst dann wirksam werden darf, wenn die Betreuungsquote bundesweit tatsächlich 35 Prozent erreicht hat.

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