08.07.2008 · SPD-Politiker sind empört: Viele Deutsche würden die nun vom Innenministerium vorgelegten Fragen des Einbürgerungstest nicht bestehen, werfen sie Schäuble vor. Der Test ist einer von mehreren Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft.
Von Peter CarstensDas Innenministerium hat den vollständigen Fragenkatalog zum Einbürgerungstest veröffentlicht (siehe: Fragenkatalog des Innenministeriums). Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen vom 1. September an zusätzlich zu anderen Voraussetzungen wenigstens 17 von 33 Fragen auf einem Prüfungsbogen richtig beantworten.
Die Fragen werden aus insgesamt 310 Fragen ausgewählt. Dreihundert Fragen gelten in ganz Deutschland, zehn beziehen sich jeweils auf die Besonderheiten eines Bundeslandes (etwa: „Wie nennt man den Regierungschef des Stadtstaates Hamburg?“). Zu allen Aufgaben werden außerdem kurzgefasste schriftliche Hintergrunderläuterungen veröffentlicht, die nach Darlegung des Ministeriums auch eine individuelle Vorbereitung ermöglichen.
Schulabschluss befreit von Test
Testfragen kommen aus den Themenfeldern „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Sie entsprechen nach Angaben des Innenministeriums dem Rahmencurriculum zum Einbürgerungskurs. Ausländer, die in Deutschland schon einen Schulabschluss gemacht haben, müssen sich dem Test nicht unterziehen.
Ebenso soll es Ausnahmen für ältere und behinderte Menschen geben. Der Test kann mehrmals wiederholt werden, sofern ein Prüfling scheitert, eine Beschränkung für die Zahl der Wiederholungen gibt es nicht.
Der konservative islamische Verband „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ hatte die Einführung der Einbürgerungstests gutgeheißen, türkische Verbände hatten allerdings auch Kritik an dem Verfahren geübt. Ebenso die SPD. Der Vorsitzende des Innenausschusses hatte gesagt, über die die Prüfung müsse in der Koalition „im Einvernehmen“ entscheiden. Es dürfe keine Prüfung geben, die auch eine Mehrheit der Deutschen nicht bestehen würde. Dies sei jedoch bei den meisten Beispielfragen der Fall, sagte Edathy. In ähnlicher Weise hatte sich der SPD-Politiker Stegner geäußert. Der Grünen-Politiker Ströbele hatte die Fragen kritisiert.
Humboldt-Universität entwickelte Fragen
Innenminister Schäuble (CDU) war von der Innenministerkonferenz beauftragt worden, per Verordnung die Fragen zu erlassen, eine Befassung des Bundestages mit dem Fragenkatalog war dazu rechtlich nicht notwendig, denn der Bundestag hatte Schäubles Ministerium mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom Sommer vergangenen Jahres damit betraut. Die Verordnung werde, so teilte das Innenministerium mit, dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vorgelegt und Anfang August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Fragen für die Tests wurden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) der Humboldt-Universität zu Berlin ausgearbeitet. Der Einbürgerungstest ist eine von mehreren Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Ausländer, die Deutsche werden möchten, müssen zudem ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Sie dürfen in der Zeit ihres bisherigen Aufenthalts keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben.
Schließlich können die Ämter prüfen, ob die Antragsteller verfassungstreu sind oder – im Extremfall – geneigt, terroristische Organisationen zu unterstützen. Um das zu erkunden, stehen den Ländern weiterhin eigene Möglichkeiten zur Verfügung. So können etwa anhand eines behördeninternen Fragenkatalogs Einbürgerungsgespräche geführt werden. In Deutschland wurden 2007 etwa 12 600 Personen eingebürgert. Der Stichtag gilt für Einbürgerungsverfahren, die bis dahin nicht abgeschlossen sind.